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Heft 4/2002


Osteuropa 4/2002
Preis: 8,50 €

Coverbild

Gesine Schwan | 389

Die Tücken der Ortsbestimmung
– wo liegt Osteuropa?
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Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde stellte ihre diesjährige Jahrestagung, die am 7. und 8. März in Göttingen stattfand, unter das Thema: „Vorurteile als politische Barrieren“. Den Einführungsvortrag, den wir hier im Wortlaut wiedergeben, hielt Professor Dr. Gesine Schwan, Politologin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Ihre Anmerkungen zu Trennendem und Gemeinsamem zwischen Osteuropa und Westeuropa münden in die Darstellung der Chancen und Herausforderungen, die eine Erweiterung Europas nach Osten mit sich bringt. Schließen

Manfred Sapper | 395

Kontinuität im Wandel
Zur Zukunft von OSTEUROPA in Europa

Jens Siegert | 405

Ökoheld oder Vaterlandsverräter?
Der Fall Pas’ko – ein Lehrstück über Rußlands defekten Rechtsstaat
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Seit Mitte der 1990er Jahre häufen sich in Rußland Anklagen gegen Journalisten und Wissenschaftler wegen angeblicher Spionagetätigkeit. Der Fall des Militärjournalisten Grigorij Pas’ko ist einer der am meisten beachteten Versuche, wissenschaftliche oder journalistische Zusammenarbeit rußländischer Staatsbürger mit Ausländern zu unterbinden. Pas'kos zweimalige Verurteilung aufgrund unterschiedlicher Straftatbestände, die Aufhebung des Urteils aus erster Instanz und die öffentliche Diskussion zeigen, daß es sich primär um einen politischen Streit handelt, der durch die existierende juristische Grauzone aus konkurrierender ziviler und militärischer Gerichtsbarkeit begünstigt wird. Pas'ko ist weniger Akteur als Objekt. Sein Fall steht stellvertretend für die Aufgabe, in einer posttotalitären Übergangsgesellschaft auszuhandeln, wieviel Offenheit sich der Staat mit Blick auf seine Sicherheitsinteressen leisten kann und zu wieviel Offenheit seine Bürger mit Blick auf ihre verfassungsmäßigen Rechte berechtigt sind. Schließen

Lev Koplev-Preis an MEMORIAL

Johannes Rau | 419

Menschenrechten weltweit Geltung verschaffen

Fritz Pleitgen | 422

Das Gewissen Rußlands
Laudatio auf Memorial

Arsenij Roginskij | 424

Für Wahrheit und Recht

Jeronim Perović | 427

Regionalisierung unter Putin
Alte Muster und neue Trends
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Mit Putin hat in Rußland nicht das Ende, sondern eine neue Phase der Regionalisierung eingesetzt. Sowohl innerhalb der einzelnen Föderationssubjekte als auch in den Beziehungen unter ihnen ist es zu Bewegungen gekommen, die für die Zukunft der Regionsbildung von Bedeutung sein könnten. Zum einen läßt sich feststellen, daß die Stärkung der staatlichen Machtvertikale die Pluralisierung der Akteurslandschaft gefördert und damit auch die Chance einer Demokratisierung in den Regionen erhöht hat. Zum andern haben Putins Reformen – insbesondere die Einführung von sieben föderalen Bezirken – deutlich gemacht, daß auch das aus sowjetischer Zeit übernommene administrativ-territoriale Konzept, basierend auf 89 Föderationssubjekten, revisionsbedürftig ist. Regionsbildung verläuft unter Putin vermehrt in Abhängigkeit von den Bedingungen, die das zusehends globalisierte wirtschaftliche Umfeld vorgibt. Sowohl die Bildung von Großregionen als auch die Ausweitung der lokalen Autonomie sind mögliche Optionen einer künftigen Entwicklung. Schließen

Karlheinz Kasper | 443

Das literarische Leben in Rußland 2001
Zweiter Teil: Die innere Befindlichkeit der Russen
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Nicht nur Werke mit dem Anspruch auf eine subjektive Interpretation der Geschichte, die wir im ersten Teil dieser Übersicht dargestellt haben (s. Osteuropa, 2/2002, S. 201f.), sind heute für die Literatur in Rußland repräsentativ, sondern auch Texte, die ohne Tabus den Blick auf das Innenleben der Menschen richten, ihr Denken und Fühlen sowie die tiefsten Schichten des Unterbewußtseins bloßlegen. Dazu gehören der Ich-Roman als Autobiographie, Tagebuch, Beichte und Bekenntnis, aber auch Texte anderer Gattungsformen. Bei „realistisch“ schreibenden Autoren, Vertretern der „Generation Y“, Schriftstellerinnen der verschiedensten Schulen, Randfiguren und Außenseitern der zeitgenössischen Literatur treten uns in Buch-, Zeitschriften- und Internetpublikationen neuartige Züge und Verhaltensweisen des Individuums entgegen. Wir werden auf wichtige Texte aufmerksam machen und einige Werke näher vorstellen. Der dritte Teil unserer Übersicht soll über die wichtigsten Literaturpreise und -preisträger des Jahres 2001 Aufschluß geben. Schließen

Lutz Hoffmann, Volkhart Vincentz | 461

Ukraine: Wachstum in einer virtuellen Wirtschaft
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Seit der Unabhängigkeit der Ukraine im Dezember 1991 schrumpfte die Wirtschaft des Landes, ehe im Jahr 2000 ein Wirtschaftswachstum einsetzte. Verschleppte und inkonsistente Reformen hatten den größten Anteil am Niedergang der Wirtschaft, die durch nicht-monetäre Transaktionen geprägt ist. Es entstand eine virtuelle Wirtschaft, in der Zahlungen oft nicht auf Leistungen beruhen. Da eine Vermögenshaftung der Schuldner nicht durchgesetzt wurde, die Intransparenz der Zahlungsströme und der Vermögenswerte zu hoher Unsicherheit in der Wirtschaft führte und legale sowie illegale Formen der Vermögensaneignung weitverbreitet waren, entwickelten sich effiziente Unternehmen nur langsam. Reformen in Landwirtschaft und Energiesektor haben zu mehr Transparenz und besseren Leistungsanreizen geführt. Nach dem Ausgang der Parlamentswahlen wird sich zeigen, ob die Reformen fortgesetzt werden, oder ob sich die Verfechter eines crony capitalism durchsetzen. Schließen

Reinhold Vetter | 476 | Volltext

Bosnien-Herzegowina Vom Protektorat zum Partner

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Gut sechs Jahre nach dem Friedensvertrag von Dayton ist es an der Zeit, eine Bilanz der seitherigen Entwicklung in Bosnien-Herzegowina zu ziehen. Das Engagement des Westens läßt spürbar nach, und das Land sieht sich gezwungen, stärker auf eigenen Füßen zu stehen. Das kann nur gelingen, wenn seine demokratischen, rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Fundamente gestärkt werden. So bemühen sich die in Bosnien-Herzegowina aktiven internationalen Organisationen um eine Neuausrichtung ihrer Arbeit, um dem Land mehr Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Vieles spricht dafür, daß die Ära der Kriege auf dem westlichen Balkan erst einmal vorbei ist. Nachdem der Westen Bosnien-Herzegowina bislang wie ein Protektorat geführt hat, folgt nun eine Phase verstärkter Kooperation mit den gewählten Vertretern, an deren Ende die vollständige Unabhängigkeit des Landes stehen wird. Wer die Schrecken des Krieges noch vor Augen hat, kann die bisherige Bilanz seit Dayton nur positiv bewerten.

Themen der Zeitgeschichte

Stefan Troebst | 491

„Führerbefehl!“ – Adolf Hitler und die Proklamation eines unabhängigen Makedonien (September 1944)
Eine archivalische Miszelle
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Im Spätsommer 1944, als der rasche Vorstoß der Roten Armee auf den Balkan die deutsche Heeresgruppe E in Griechenland abzuschneiden drohte, befahl Adolf Hitler der nationalsozialistischen Diplomatie, einen pro forma unabhängigen Staat Makedonien proklamieren zu lassen. Damit hoffte er, den Rückzug der Wehrmacht aus dem Südbalkan abzusichern. Der deutscherseits als „Staatschef“ ins Auge gefaßte Ivan Michajlov, 1924-1934 Mitglied des Zentralkomitess der „Inneren Makedonischen Revolutionären Organisation“ (IMRO), lehnte das Angebot angesichts der militärischen Lage auf dem Balkan im allgemeinen und der politischen in Vardar-Makedonien im besonderen indes ab. Mangels personeller Alternativen zu Michajlov sowie aufgrund der immer drängender werdenden Notwendigkeit einer militärischen Räumung Vardar-Makedoniens scheiterte dieses deutsche Staatsgründungsprojekt daher bereits im Ansatz. Schließen

Zur Diskussion gestellt

Sabine Riedel | 502

EU-Minderheitenpolitik als Instrument der Integration
Eine Antwort auf Georg Brunners Replik
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Georg Brunner wirft meinem Beitrag vor, den kritisierten Begriff der „Gruppenrechte“ nicht zu definieren. Da sich mein Ansatz jedoch auf den im Völkerrecht individualrechtlich verankerten Menschenrechtsschutz beschränkt, kann er ganz ohne eine solche Definition auskommen. Im Gegenteil ist Georg Brunner, der für die Einführung von Kollektivrechten im Minderheitenschutz plädiert, in der Pflicht zu erklären, was er unter ethnischen bzw. nationalen Minderheiten versteht. Er bleibt uns diese Definition schuldig, weil er sich dabei auf den Rechtsbegriff vom „Volk im ethnischen Sinne“ stützt, der völkerrechtlich nicht bestimmt werden kann. Denn Ethnizität ist eine politisch wie sozial wandelbare Größe. Um das Recht des einzelnen Bürgers auf die freie Wahl seiner ethnischen Zughörigkeit zu garantieren und ihm gleichzeitig die politische Integration als Staatsbürger zu ermöglichen, brauchen die Gesellschaften des zusammenwachsenden Europas den übergeordneten Begriff des „Staatsvolks“ und damit den ethnisch neutralen politischen Nationsbegriff. Schließen