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Kunst im Konflikt
Kriegsfolgen und Kooperationsfelder in Europa

Manfred Sapper, Claudia von Selle, Volker Weichsel (Hg.)
496 Seiten, 50 Abbildungen
Berlin (BWV) 2006,[ = Osteuropa 1–2/2006]
Preis: 28,00 €
ISBN: 3-8305-1043-8

Coverbild

Manfred Sapper, Claudia von Selle, Volker Weichsel | 5

Editorial
Kunst im Konflikt – Konflikte um die Kunst
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Kunst macht Schlagzeilen: „Holland gibt die Goudstikker-Bilder zurück“, „Österreich muß Klimt-Gemälde zurückgeben“, „Menzels ‚Tuileriengarten’ geht nach London“. Und „Berlin droht der Verlust einer bedeutenden Plakatsammlung“. So unterschiedlich die Fälle im einzelnen auch gelagert sein mögen, haben sie eines gemeinsam. Die Kunstwerke gehörten jüdischen Eigentümern, die von den Nationalsozialisten verfolgt, enteignet, offen beraubt und umgebracht wurden. Seit Ende der 1990er Jahre ist Bewegung in den Umgang mit NS-Raubkunst gekommen. Kunstwerke aus jüdischem Besitz werden – mitunter erst nach langen Rechtsstreitigkeiten – restituiert, um ein Minimum an Wiedergutmachung zu leisten. Manchmal finden die Streitparteien auch andere Lösungen. Gleichzeitig machen Klagen die Runde, daß die Rückgabe von Kunst- und Kulturgütern, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland in die Sowjetunion gebracht wurden und sich bis heute in Rußland befinden, zum Stillstand gekommen sei: „Eiszeit in Sachen Beutekunst“ ist eine der zurückhaltenderen Diagnosen. Deutsche Museumsdirektoren fällen ein vernichtendes Urteil: „Die deutsche Beutekunstpolitik ist gescheitert“. Rußland und Deutschland tragen einen offenen Konflikt über die Frage aus, wer Eigentümer dieser Kunstwerke ist. Die Bundesregierung beruft sich auf das Völkerrecht und spricht allein von 200 000 Kunstwerken und zwei Millionen Büchern, die sich widerrechtlich in Rußland befinden. Rußland betrachtet die Beutekunst hingegen als Kompensation für die von deutschen Truppen angerichteten Schäden im Zweiten Weltkrieg. Die Debatte hat seit Ende der 1990er Jahr eine Schärfe gewonnen, die sie zu Beginn des Jahrzehntes nicht hatte. Statt Linderung hat die Zeit Verhärtung gebracht. Die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Beutekunst läßt sich nicht immer auf einzelne Kulturgüter anwenden. Mitunter überlagern sich die beiden Dimensionen, so im Falle des Dresdners Victor von Klemperer, dessen Inkunabelsammlung sich zuerst die Nationalsozialisten angeeignet hatten und dann sowjetische Trophäenkommissionen, die sie nach Moskau brachten, wo sie bis heute unzugänglich sind. Wer nach Regelungswegen sucht, kommt an einer Einsicht nicht vorbei: Die nationalsozialistische Herrschaft ist das kategorische Prä. Sieben Jahrzehnte nachdem der Kunstraub im Dritten Reich mit der Kampagne gegen die „entartete Kunst“ begann, liegt sein Schatten noch immer über dem gesamten Kontinent. Als integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Expansionsstrebens, der Kriegsführung, der Besatzung und der Vernichtungspolitik gegen Juden und Slawen ist auch der Kulturraub ein Thema, das ganz Europa betrifft. Mehr noch: Weltweit werden bis heute über 100 000 von den Nazis geraubte Kunstwerke mit einem Wert von mehreren Milliarden Euro vermißt. Insofern drängt es sich auf, die in Deutschland verbreitete Konzentration auf die bilaterale Beutekunst-Problematik zwischen Deutschland und Rußland zu überwinden. Daß hier auf beiden Seiten in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten gravierende Fehler gemacht wurden, verraten in diesem Heft Ekaterina Genieva und Wolfgang Eichwede, die beide über intime Kenntnisse verfügen und kein Blatt vor den Mund nehmen. Ohnehin wohnt der deutsch-rußländischen Beutekunstdebatte die Gefahr inne, reduktionistisch zu sein, der Komplexität des Gegenstands und der jeweiligen historischen Spezifika in unterschiedlichen Regionen nicht gerecht zu werden. Das bedeutet für Osteuropa, den eigenen Raumbezug bewußt auszudehnen und gleichzeitig nach Ost- und Westeuropa zu blicken. Nur so lassen sich die Erkenntnisse erfassen, die erst seit dem Ende des Ost-West-Konflikts in vormals verschlossenen Archiven in Ostmittel- und Osteuropa gewonnen werden können. Dieser Vergleich erfolgt auf drei Ebenen: Erstens in Fallstudien. Diese skizzieren exemplarisch das Schicksal einzelner Sammler und ihrer Kollektionen. Hinter jedem Buch, hinter jedem Gemälde steht ein Mensch. Die Fallstudien legen die Elemente und Mechanismen der illegalen Aneignung offen und benennen Täter und Opfer. In einem besonderer Fall bringt Christian Hufen Licht ins Dunkel, wie es Mitte der 1950er Jahre zur Rückgabe von Beutekunst aus der Sowjetunion an die DDR kam. Zweitens in Länderanalysen. Wer zum Beispiel die Entwicklung in Österreich oder Tschechien studiert und sich dann nach Osten wendet, kann die historischen Besonderheiten Polens und der Ukraine in ihrer Tragweite klarer erfassen und versteht, warum die Restitutionsdebatten dort andere sind und mitunter auf drei, vier verschiedenen bilateralen Feldern parallel geführt werden. In diesen Fällen wird der Konsens, daß Kunst ein universeller, völkerverbindender Wert sei, schnell von Konflikten über den Status, die Besitztitel und die Verfügungsgewalt über die Kunstgüter abgelöst. Es sollte nicht in Vergessenheit geraten: Bei dem Streit über Bücher, Gemälde, Kunstwerke und Archive geht es nicht nur um die Kunst, sondern immer auch um nationale Identitäten und um die Deutungshoheit über die Erinnerung an die eigene Geschichte. Drittens diskutieren Untersuchungen, welche Normen und Verfahren das Völkerrecht und Schiedsgerichte bieten, welche Handlungskapazitäten nationale Institutionen wie die niederländische oder die französische Restitutionskommission haben und welche Optionen es jenseits der ausgetretenen Pfade gibt, Konflikte um die Kunst zu regeln. Daß sich gerade in der Kunst eine (Ko-)Operation für ein internationales virtuelles Museum anbietet, ist nur ein Motiv, das am Horizont erscheint. Das ist zumindest eine Option, um Güter wieder zugänglich zu machen, die über Jahrzehnte in Depots verschwunden waren. Der Band hätte ohne die großzügige Förderung durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Hamburg nicht entstehen können. Möge er einen Beitrag zur Vertiefung des europäischen Dialogs über die Lösung der Probleme leisten, die mit der Raub- und der Beutekunst verbunden sind. Schließen

Regine Dehnel | 7 | Volltext

Die Täter, die Opfer und die Kunst
Rückblick auf den nationalsozialistischen Raubzug
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Zwischen 1933 und 1945 wurden zunächst in Deutschland, dann in ganz Europa Kunstwerke, Bücher und Archivalien aus privatem wie öffentlichem Besitz abgepreßt, „arisiert“, „sichergestellt“, geraubt. Spezielle Ämter und Organisationen waren damit befaßt. Zu den Opfern der Raubzüge zählten politische Gegner: Gewerkschafter, Sozialisten, Freimaurer, Kirchen. Besonders brutal wurde die jüdische Bevölkerung ausgeraubt. Mit dem Überfall auf Polen und dem Einmarsch in die Sowjetunion begann die Beraubung der als „rassisch minderwertig“ eingestuften osteuropäischen Völker. Die nationalsozialistischen Kulturgutraubzüge sind nicht nur Gegenstand historischer Forschung, sie belasten die europäische Verständigung bis heute. Schließen

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Kunst im Konflikt
Kriegsfolgen und Kooperationsfelder in Europa
Berlin (1-2/2006)
Seite 7 - 22


Regine Dehnel

Die Täter, die Opfer und die Kunst
Rückblick auf den nationalsozialistischen Raubzug

Aus· Anlaß des 60. Jahrestags erinnerten im Jahr 2005 in Berlin zwei große Ausstellungen an das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Nachkriegszeit. Sie zielten darauf, im Bewußtsein zu bewahren, mit welcher Situation Deutschland und ganz Europa am Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert waren: 55 Millionen Menschenopfer waren zu beklagen, darunter 25 Millionen Zivilisten; zahllose Städte waren zu mehr als fünfzig Prozent zerstört; Hunger war allgegenwärtig.
Beide Ausstellungen begannen mit Bildern und Informationen zu Nationalsozialismus und Verfolgung. Eine der Bilderreihen zeigte auch den „legalisierten“ Raub jüdischen Besitzes durch den nationalsozialistischen deutschen Staat. Ein Nachrichtenblatt für die deutsche Bevölkerung vom 9. Mai 1945 benannte einen der großen privaten Kunsträuber der NS-Zeit, Generalgouverneur Dr. Hans Frank, und zitierte eine TASS-Meldung vom 6. Mai 1945:
Im Hause Franks wurden Bilder und andere Kunstgegenstände in einem Gesamtwert von 12,5 Millionen Pfund Sterling vorgefunden, die er in Warschau zusammengeraubt hatte.

Die ausgewählten Bilder und Informationen rissen eine der bis heute folgenreichen Facetten nationalsozialistischer Politik an: die Raubzüge der Nationalsozialisten, die zunächst in Deutschland, ab 1939 in ganz Europa auf die skrupellose Aneignung von Kulturgütern zielten. Der Raub von Kulturgütern bildete – insbesondere wegen der eingangs genannten Zahlen der menschlichen Opfer – kein Hauptthema bei der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Gleichwohl stehen diese Raubzüge zunehmend im Zentrum bibliotheks-, kunst-, archiv- und zeithistorischer Forschung.
Zur Forschungssituation
Als Folge dessen, daß es nicht die Deutschen, sondern die Alliierten waren, welche die Folgen des nationalsozialistischen Kulturgutraubes zu minimieren suchten, stammen die ersten Auseinandersetzungen mit dem Thema aus dem englischsprachigen Raum. Sie betrafen die Auffindung, Zusammenführung und Rückgabe möglichst vieler der geraubten Werke an ihre Eigentümer. Für die beiden deutschen Staaten schien das Thema in ihren Gründungsjahren nicht relevant. Erst zwei Jahrzehnte nach Kriegsende erschien eine Publikation, – bemerkenswerterweise gleichzeitig im Henschelverlag in Ostberlin und im Münchner Verlag Ackermann. Ebenso bemerkenswert ist, daß sie die Verluste deutscher Museen dies- und jenseits der Grenze dokumentierte. Im Mittelpunkt des Interesses deutscher Museen standen damit die eigenen Verluste.
Bereits 1963 war allerdings – ebenfalls – im Henschelverlag Ruth und Max Seydewitz’ Buch Die Dame mit dem Hermelin erschienen. Im ideologischen Kontext des erklärten Antifaschismus der DDR, der eine eigene Verantwortung für die Zeit vor 1945 kaum reflektierte, bot das populärwissenschaftliche Buch ohne genaue Quellenangaben einen Überblick über die Raubzüge der Nationalsozialisten, verdeutlichte deren umfassenden, europaweiten Charakter und beschrieb die Rolle einzelner Akteure – von Reichsführer SS Heinrich Himmler, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, Reichsleiter Alfred Rosenberg bis zur „Forschungs- und Lehrgemeinschaft ‚Das Ahnenerbe‘“. 1972 ließen Ruth und Max Seydewitz eine weitere Publikation zu dem Thema folgen. Übersetzungen machten beide Bücher im sozialistischen Ausland bekannt.
In den von den Raubzügen der Nationalsozialisten betroffenen Ländern blieb die Erinnerung an die Verluste lebendig, die Auseinandersetzung mit dem Thema intensiv. Sie wurde jedoch von den ideologischen Entwicklungen des Ost-West-Konflikts überschattet. Polnische Kunsthistoriker und Bibliothekare hatten bereits kurz nach Kriegsbeginn damit begonnen zu erfassen, welche Kulturgüter von den Deutschen „sichergestellt“, das heißt geraubt und abtransportiert worden waren. Nach dem Krieg erschienen Darstellungen, die sich dem Kampf polnischer Intellektueller um Polens Kulturschätze widmeten. Seit den fünfziger Jahren machten es die fehlenden diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Polen einerseits sowie der offiziell deklarierte Bruderbund von Polen mit der DDR andererseits aber für Jahrzehnte fast unmöglich, nach polnischen Kulturgütern auf deutschem Territorium zu suchen. Erst mit den politischen Umbrüchen in Osteuropa und der Überwindung des Ost-West-Konflikts Ende der 1980er Jahre änderte sich die Situation, erschienen aktualisierte Verlustkataloge, wurden in Polen neue Initiativen gestartet, um nach verlorenen Kulturgütern zu suchen.
Währenddessen wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren verhalten, in den 1980ern immer intensiver nach der Verantwortung und der möglichen Mittäterschaft des eigenen Berufsstandes bei dem Raub von Kulturgütern gefragt. War für den Bereich der Volksbibliotheken in den 1970er Jahren ein wichtiger Beitrag geleistet worden, die Anpassung und Beteiligung von Bibliothekaren an der „Bereinigung“ der Bibliotheken von unerwünschtem Schrifttum zu verdeutlichen, widmeten sich in den 1980er Jahren Autoren auch dem Beitrag deutscher Bibliotheken an der „Aneignung“ jüdischer Privatsammlungen.
Einen Höhepunkt markierte der Wolfenbütteler Arbeitskreis für Bibliotheksgeschichte, der seine 5. Jahrestagung 1988 dem Thema Bibliotheken während des Nationalsozialismus widmete und 1989 dieser Tagung eine weitere folgen ließ. Dabei lag der Akzent auf der Bibliothekspolitik in- und außerhalb Deutschlands. Eine Schwerpunktverschiebung von der Reflexion innenpolitischer Vorgänge zum Kulturgüterraub in den besetzten Gebieten deutete sich an.
Die Disziplinen Kunstgeschichte und Archivgeschichte in der Bundesrepublik benötigten länger, ehe sie sich der Geschichte des eigenen Faches im Nationalsozialismus und der Verstrickung von Kunsthistorikern oder Archivaren in die nationalsozialistischen Kulturgutraubzüge annahmen. Das auf das Schützen, Bewahren und Besitzen des Erworbenen gerichtete professionelle Interesse der Kunsthistoriker, der einmalige, besondere Charakter von Werken der bildenden Kunst und der damit verbundene Geldwert, die starke Ausrichtung der traditionellen Kunstgeschichtsschreibung auf vergangene Jahrhunderte dürften diese Zögerlichkeit u.a. gefördert haben. Ein Themenheft „Beutekunst“ der kritischen berichte, das auch Altertumskunde und Ethnologie einbezog und den Kunstraub der Nationalsozialisten in den größeren Kontext des „Erbeutens“ von musealen Objekten einband, erschien 1995. Kunsthistorische Forschungen zur Geschichte des eigenen Faches mündeten 2005 in eine Wanderausstellung und begleitende Publikation. Im selben Jahr stand der Deutsche Archivtag unter dem Thema „Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus“.
Im englischsprachigen Raum lagen hingegen Mitte der 1990er Jahre gerade für den Bereich der geraubten Kunst bereits grundlegende Arbeiten vor. Um 2000 gewann die sogenannte Provenienzforschung, d.h. das genaue Fragen nach der Herkunft eines Kunstwerkes, auch in Deutschland an Intensität, konzentrierte sich bewußt auf die Jahre 1933–1945, fragte nach dem Schicksal jüdischer Kunstsammler.
Einen entscheidenden Impuls hierfür hatten die Washingtoner Grundsätze gegeben. Sie waren von der Washington Conference on Holocaust-Era Assets verabschiedet worden, die vom 30. November bis 3. Dezember 1998 durch das U.S. Department of State und das U.S. Holocaust Memorial Museum ausgerichtet wurde und an welcher 44 Regierungsdelegationen und 13 Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Mit diesen Grundsätzen ist die internationale Fachöffentlichkeit aufgerufen, Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, zu identifizieren, Informationen öffentlich zu machen und „eine gerechte und faire Lösung“ zu finden. Seit Verabschiedung der Washingtoner Grundsätze sind in zahlreichen Ländern Europas und Amerikas – so in Deutschland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rußland, Tschechien, den Vereinigten Königreichen, Kanada und den USA – Initiativen entstanden, die sich der Identifizierung geraubter Kunstwerke und der Suche nach ihren Eigentümern widmen. Internetseiten machen Informationen zu diesen Kunstwerken öffentlich. Tagungen im In- und Ausland führen vermehrt Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern zusammen. Tagungsbände machen deren Ergebnisse zugänglich. Historische Ausstellungen widmen sich dem Thema. Dem Aufruf folgend, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung der Washingtoner Grundsätze zu finden, verabschiedeten Bund, Länder und Kommunen der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 1999 die sogenannte Gemeinsame Erklärung.
Ein Blick auf die Aktivitäten der letzten sechs Jahre zeigt, daß das fächer- und grenzübergreifende Arbeiten unumgänglich ist. Dabei fällt auf, daß sich die Forschungsarbeiten auf zwei Bereiche konzentrieren. Einerseits gibt es inzwischen eine große Anzahl historisch ausgerichteter Untersuchungen zum Kulturgüterraub der Nationalsozialisten, den Strukturen, Akteuren und Opfern der Raubzüge aus Sicht der Betroffenen. Als deren Abzweig kann man die sehr konkreten „Handreichungen“ sehen, die zur Auffindung der heute noch in öffentlichen Sammlungen vorhandenen geraubten Kulturgüter beitragen sollen. Andererseits findet eine Selbstreflexion der Fächer statt, die sich, historisch bedingt, vor allem auf die ehemaligen Täter-Länder Deutschland, zunehmend aber auch Österreich konzentriert.
Insbesondere Deutschland steht angesichts seiner Geschichte vor der Herausforderung, die Verfolgungspolitik in den besetzten Ländern und im eigenen Land untersuchen zu müssen. Entsprechend umfangreich ist inzwischen die Literatur zur „Arisierung“ in Deutschland. Diese verdeutlicht, daß dem Kulturgüterraub unmittelbar nachgeordnet eine riesige Verwertungsmaschinerie wirkte, in der Finanz- und Auswanderungsbehörden, Denkmalschützer, Museums- und Bibliotheksdirektoren für die „reibungslose“ Nutzung des „sichergestellten“ und „arisierten“, d.h. beschlagnahmten, erpreßten und geraubten Kulturgutes sorgten. Wenn im weiteren eine – grobe – Chronologie der Raubzüge, ihrer Hauptrichtungen, Akteure und Opfer skizziert wird, bleibt dieser Aspekt ausgespart. Auch auf die zur „Zivilverwaltung“ gehörenden Bibliotheks- und Museumsverwaltungen in den eroberten Gebieten wird nicht näher eingegangen, wenngleich diese durch „Säuberungen“ und „Neustrukturierungen“ vorgefundener Sammlungen häufig die Zerstörung, Zerstreuung und den Verlust von Kulturgütern förderten. Die Konzentration soll auf dem organisierten, ideologisch motivierten Raub liegen.
Der Kulturgüterraub der Nationalsozialisten
Deutsches Reich, Österreich, Tschechien
Zu den ersten Opfern der nationalsozialistischen Raubpolitik gehörten die eigenen Bürger. Mit Verabschiedung diverser Notverordnungen zwischen Februar und Juli 1933 waren Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, letztlich alle Andersdenkenden und -lebenden zu Staatsfeinden erklärt worden. Ihr Eigentum konnte im Interesse des nationalsozialistischen Staates beschlagnahmt werden.
Bereits kurz nach Machtantritt Hitlers wurden so Parteien und Gewerkschaften im Zuge der Gleichschaltung ihres Vermögens, ihrer Buchbestände, Archive und Sammlungen beraubt. Beschlagnahmte Gewerkschaftsbibliotheken gelangten in das Parteiarchiv der NSDAP und der Deutschen Arbeitsfront, später nach München in das Hauptstaatsarchiv der NSDAP. Bestände der SPD landeten in der Bibliothek des Geheimen Staatspolizeiamtes.
Dasselbe betraf die Freimaurer. Nach einer ersten Welle willkürlicher Übergriffe und der Auflösung der Logen und Großlogen zum Sommer 1935 wurde das Logeneigentum beschlagnahmt, z.T. veräußert, zum anderen Teil in sogenannten Logen-Museen konzentriert. Die Bibliotheksbestände wurden in Berlin zusammengeführt. Im Mai 1936 befanden sich bereits ca. 500 000 bis 600 000 Bände Freimaurerliteratur im Berliner Hauptamt des Sicherheitsdienstes.
Ab 1937 geriet auch die Kirche ins Blickfeld nationalsozialistischer Verfolgung. Im Dezember 1937 wurde die Apologetische Centrale der Deutschen Evangelischen Kirche als Informations- und Publikationsstelle der Bekennenden Kirche in Berlin-Spandau geschlossen. Im Januar 1938 erfolgte die Schließung der Bischöflichen Hauptarbeitsstelle der Katholischen Aktion in Düsseldorf. Die Bibliotheken beider Einrichtungen sollten mit in Österreich beschlagnahmten Bibliotheken – im März 1938 war der „Anschluß“ Österreichs erfolgt – zu einer „großen Zentralbibliothek für die Erforschung der Kirchenfrage“ vereint werden.
Primär aber richtete sich die nationalsozialistische Verfolgungs- und Raubpolitik gegen die jüdische Bevölkerung. Stationen ihrer Entrechtung markieren das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, die verschärften Regelungen zur „Reichsfluchtsteuer“ vom Mai 1934, das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehe vom 14. September 1935. Die Pflicht zur Vermögensanmeldung für Juden ab April 1938 und die sogenannte „Judenvermögensabgabe“ vom November 1938 ruinierten zahllose jüdische Familien noch in den dreißiger Jahren, zwangen sie, sich von einfachem Familienbesitz wie von wertvollen Sammlungen zu trennen.
Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die die legale Auswanderung für Juden im Oktober 1941 unmöglich machte, und die im Januar 1942 während der Wannseekonferenz beschlossene „Endlösung der Judenfrage“ setzten eine Maschinerie in Gang, bei der im Zuge von Deportation und Vernichtung das häufig bereits auf ein weniges zusammengeschmolzene Hab und Gut bis ins letzte „verwertet“ wurde. Selbst im Ausland befindliche Juden, die durch Flucht oder Emigration zumindest ihr Leben retten konnten, waren von den Entwicklungen in Deutschland betroffen, sprach die obengenannte Elfte Verordnung ihnen doch die Staatsbürgerschaft ab. Ihr Eigentum, darunter auch zurückgelassene Bibliotheken und Sammlungen, wurde zum Eigentum des Deutschen Reiches erklärt.
Diesen Mechanismen der Diskriminierung, Verdrängung und späteren „Liquidation“ fielen solch renommierte Sammler und Persönlichkeiten wie Max Silberberg († 1943 Theresienstadt), Viktor von Klemperer, Edler von Klemenau († 1943 Rhodesien) und Dr. Henri Hinrichsen († 1942 Auschwitz) zum Opfer. Ihre Namen und Sterbedaten stehen stellvertretend für jene 170 000 deutschen Juden, die durch den Nationalsozialismus nicht nur all ihr Hab, sondern ihr Leben verloren.
Nach dem „Anschluß“ Österreichs im März 1938, der „Angliederung“ der an Deutschland grenzenden tschechischen (sudetendeutschen) Gebiete sowie der Besetzung Böhmens und Mährens 1939 wurde die Verfolgung auf die jüdische Bevölkerung in diesen Gebieten ausgedehnt.
Insbesondere Österreich wurde zum Experimentierfeld nationalsozialistischer Kulturgutraubzüge. In einer in Wien speziell eingerichteten Bücherverwertungsstelle wurden Hunderttausende österreichischer jüdischer Bücher konzentriert, sortiert und teils makuliert, teils ins „Altreich“ verschickt, wo sie Aufnahme in deutschen Bibliotheken fanden. Die skrupellose Jagd auf österreichische jüdische Kunstsammler begann.
Daß die Raubzüge im „Protektorat Böhmen und Mähren“ weniger drastisch ausfielen, lag zum einen daran, daß es nach dem Münchner Abkommen in Tschechien nur noch wenig Illusionen über Hitlers Politik gab. Viele potentielle Opfer flohen rechtzeitig. Andererseits blieb die Bibliotheks-, Museums- und Wissenschaftsstruktur vergleichsweise unberührt, der Umfang geraubter Kulturgüter daher überschaubar. Ähnlich verheerend allerdings war auch hier die jüdische Kultur von den Verfolgungen betroffen.
Akteure und Strukturen
Federführend bei den Beschlagnahmeaktionen im Deutschen Reich war zunächst das am 26. April 1933 aus der preußischen Politischen Polizei hervorgegangene Geheime Staatspolizeiamt, dessen Aufgabe in der Ausforschung und Bekämpfung aller „staatsgefährlichen Bestrebungen“ bestand. Mit ähnlichen ideologischen Zielen agierte der Sicherheitsdienst der SS (SD) als Abwehr- und Nachrichtendienst der NSDAP unter Leitung Reinhard Heydrichs. Ab 1936 forcierte der SD seine Aktivitäten und begann mit der Auswertung der zusammengeraubten Materialien, nicht zuletzt, damit „die Gestapa eine gewisse geistige Führung durch den SD“ anerkennen würde. Beide, Gestapa und SD, arbeiteten an einer Zentralbibliothek zum Studium des Gegners mit vier Abteilungen: Generalia/Allgemeines, Freimaurer, Kirchen, Juden.
Mit Wirkung vom 27. September 1939 trat das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) auf den Plan. Es vereinte zwei staatliche Organisationen, das Geheime Staatspolizeiamt und das Reichskriminalpolizeiamt, sowie eine Parteiorganisation, den Sicherheitsdienst der SS (SD), unter einem Dach. Von Reichsführer SS Heinrich Himmler errichtet und diesem unterstellt, wurde es das Terrorinstrument des Nationalsozialismus und war seit Mitte 1941 mit der Vernichtung der Juden beauftragt. Zugleich avancierte es zu dem Räuber von Kulturgut im Deutschen Reich und den „angeschlossenen“ und „angegliederten“ Gebieten. Dies betraf insbesondere Bibliotheken und Archive, in Österreich auch Kunstwerke. Im Januar 1939 konnte Himmler dem Reichskanzleramt berichten, Kunst im Werte von sechzig bis siebzig Millionen Reichsmark beschlagnahmt zu haben.
Hitler hatte im Juni 1938 erstmals den „Führervorbehalt“ formuliert, der ihm die Erstentscheidung über geraubte Kunstwerke, zunächst in Österreich und Tschechien, bald in ganz Europa sicherte. Mit Wirkung vom 21. Juni 1939 ernannte er Dr. Hans Posse, Direktor der Dresdener Gemäldegalerie, zum Sonderbeauftragten für das von ihm in Linz geplante „Führermuseum“. Federführend bei der Umsetzung des Führervorbehalts waren Reichsminister Hans Heinrich Lammers, Chef der Reichskanzlei, und Reichsleiter Martin Bormann, ab Mai 1941 Leiter der Parteikanzlei und ab 1943 Sekretär Hitlers.
Nach dem „Anschluß“ Österreichs profilierten sich außerdem zwei weitere Kunsträuber: Arthur Seyss-Inquart, Reichsstatthalter der „Ostmark“, wie Österreich nach dem „Anschluß“ genannt wurde, und Dr. Kajetan Mühlmann, u.a. Abteilungsleiter Kunstpflege und Museen im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten. Sie agierten als Vertreter der von Deutschland eingesetzten Zivilverwaltung ganz im Sinne des Deutschen Reiches.
Raubzüge im Zweiten Weltkrieg in West- und Osteuropa
Wenngleich Polen zum ersten Opfer des Zweiten Weltkriegs wurde, soll hier zunächst auf die Raubzüge in Westeuropa eingegangen werden, da hier eine der mächtigsten Rauborganisationen für Kulturgut, der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), entstand.
Rosenberg, seit Januar 1934 Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP, erhielt am 29. Januar 1940 die Erlaubnis, die Errichtung einer „Hohen Schule“ als zentraler nationalsozialistischer Universität vorzubereiten. Als eine erste Abteilung dieser zukünftigen Eliteeinrichtung wurde im März 1941 das Institut zur Erforschung der Judenfrage (IEJ) in Frankfurt am Main eröffnet. Nach dem Einmarsch in Frankreich überzeugte Rosenberg Hitler, daß sich eine Organisation um den Abtransport „herrenlosen jüdischen Besitzes“ und „wertvoll erscheinender Kulturgüter“ nach Deutschland kümmern müsse. Daraufhin wurde am 17. Juli 1940 der ERR gegründet. Das IEJ wurde zu einem der Hauptnutznießer der Plünderungen des ERR. Der ERR, der sich auf mehr als 100 Spezialisten stützen konnte, die bereits zuvor im Dienste Rosenbergs gestanden hatten, beraubte in Frankreich mehr als 50 Freimaurerlogen, verbrachte Bücher des 1830 gegründeten Seminaire Israélite de France und der bedeutendsten französischen jüdischen Büchersammlung, der Alliance Israélite Universelle (AIU), nach Frankfurt. Die Bibliotheken der Familie Rothschild finden sich ebenso auf den Pariser Plünderungslisten des ERR, wie die 1839 gegründete und seit 1890 von der Krakauer Akademie der Wissenschaften betreute Biblioteka Polska oder die Turgenev-Bibliothek, mit mehr als 60 000 Büchern die größte russische Emigrantenbibliothek in Paris.
Der Sonderstab Musik konfiszierte wertvolle Musikbibliotheken und Instrumentensammlungen jüdischer Musiker, Musikhistoriker, Verleger und Sammler, darunter die des Komponisten Darius Milhaud, des Pianisten Arthur Rubinstein und der Pianistin und Harfenspielerin Wanda Landowska. In Frankreich beschlagnahmte der ERR darüber hinaus bedeutende jüdische Kunstsammlungen, darunter die von Alphonse Kann und David David-Weill. Das erst 1937 neu eingerichtete Bibliotheksgebäude der AIU in der rue La Bruyère nutzte der ERR zynischerweise als Hauptquartier für seine Aktionen in Frankreich. Den umfassenden Anspruch der Raubzüge Rosenbergs verdeutlicht ein Blick auf die Organisationsstruktur des ERR. Es gab Sonderstäbe für Bildende Kunst, Kirchen, Osten (das besondere Interesse lag hier auf osteuropäischen Emigranten), die Zentralbibliothek der Hohen Schule (sie interessierte sich besonders für jüdische Bibliotheken), Vorgeschichte, Rassenpolitische Fragen und Musik.
Ebenfalls erstmals in Westeuropa trat das sogenannte Sonderkommando Künsberg auf, das nach Eberhard Freiherr von Künsberg benannt wurde. Als Geheime Feldpolizeigruppe zur besonderen Verfügung des Auswärtigen Amtes erhielt es am 15. Mai 1940 von Ribbentrop einen Marschbefehl für die Niederlande und Belgien. Mit der „Sicherstellung“ operativ wichtigen Materials für das Auswärtige Amt betraut, war Künsberg über den deutschen Botschafter in Paris, Otto Abetz, aktiv an der Beschlagnahmung von Kunstwerken aus jüdischem Besitz beteiligt. Bis August 1940 hatten die Kommandos um Künsberg 1500 Gemälde zusammengetragen.
Während das Agieren des ERR in Frankreich Konflikte mit dem Militärbefehlshaber in Frankreich und dem unter diesem eingerichteten Kunstschutz auslöste, arbeiteten in Belgien Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst als Einheiten des RSHA Hand in Hand mit dem ERR. Sipo und SD übernahmen nach bekanntem Zielmuster (Freimaurer, Jüdische und sozialistische Organisationen) die Beschlagnahmungen; der ERR kümmerte sich um Sichtung und Weiterleitung der geplünderten Kulturgüter.
In den Niederlanden herrschte insofern eine besondere Situation, als daß Deutschland die Niederlande ins Reich zu integrieren zielte. Beschlagnahmungen und Abtransporte staatlicher Sammlungen fanden in einem vergleichbaren Maße nicht statt. Dafür wurden „feindliche“ Bibliotheken und Archive, darunter die Bestände des Amsterdamer Internationalen Instituts für Sozialgeschichte und des Jüdischen Historischen Museums, die Sammlungen von Ets Haim/Livraria Montezinos und der Bibliotheca Rosenthaliana, zwei der bedeutendsten jüdischen niederländischen Bibliotheken, und die der Freimaurerloge des Großosten der Niederlande in Den Haag beschlagnahmt. Die Zivilverwaltung, Seyss-Inquart war am 24. Mai 1940 zum Reichskommissar der besetzten Niederlande ernannt worden, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Dienststelle Mühlmann sowie die Feindvermögensverwaltung übernahmen die Konfiszierung „feindlicher“ Kunstsammlungen. Darunter befand sich die von Fritz Lugt, der die Niederlande schon 1939 verlassen hatte, und die des jüdischen Sammlers Alphonse Jaffé.
Nach der Besetzung Jugoslawiens und Griechenlands agierten Sondereinheiten des ERR auch dort. Italien blieb als Verbündeter Deutschlands lange von Plünderungen verschont, ebenso Ungarn. Im September 1943 allerdings raubte der ERR in Rom die Biblioteca della Comunità Israelitica und die Biblioteca del Collegio Rabbinico Italiano, beides über Jahrhunderte gewachsene jüdische Bibliotheken. Und noch im März 1944 schickte der ERR Kunstwerke ungarischer Adliger und Juden ins Reich.
Ostmitteleuropa und Osteuropa
Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann ein gegen die Völker Osteuropas gerichteter rassenideologischer Raub- und Vernichtungskrieg, an dessen Ende Polen sechs und die Sowjetunion über zwanzig Millionen Opfer, darunter drei und eine Million Juden zu beklagen hatten. Stellvertretend für die Haltung zu diesen Völkern sei eine Äußerung Hitlers zitiert:

Die Polen können nur einen Herren haben – die Deutschen. Zwei Herren nebeneinander kann es nicht geben und deshalb muß man alle Zugehörigen der Polnischen Intelligenz töten. Dies klingt grausam, aber dies ist das Gesetz des Lebens.

Unmittelbar nach dem Einmarsch in Polen setzte auch hier der Raub von Kulturgütern ein. Dabei entstand insofern eine besondere Situation, als Polen seiner Staatlichkeit völlig beraubt und aufgeteilt wurde. Ein Teil, der sogenannte Warthegau und der Reichsgau Danzig-Westpreußen, wurde an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Der zentralpolnische Teil bildete mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 das sogenannte Generalgouvernement, das sich aus vier Gouvernements, Krakau, Lublin, Radom und Warschau zusammensetzte. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion kam Lemberg hinzu. Zum Generalgouverneur ernannte Hitler zum 12. Oktober 1939 Hans Frank.
Damit waren auf den unterschiedlichen Territorien verschiedene „Regularien“ gültig. Insbesondere für die „angeschlossenen“ Territorien trat Herman Göring, preußischer Ministerpräsident, Luftfahrtminister und Stellvertreter Hitlers, als Minister für den Vierjahresplan mit einer Generalvollmacht in allen wirtschaftlichen Fragen ausgestattet, in Aktion. Er berief Kajetan Mühlmann, der zuvor in Wien an der Ausplünderung jüdischer Kunstsammler beteiligt gewesen war und sich im folgenden der Ausplünderung niederländischer Juden widmen sollte, zum Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze. Am 19. Oktober 1939 gründete er in Berlin zur „Erfassung, Verwaltung und Verwertung“ des polnischen Staats- und Privatvermögens die Haupttreuhandstelle Ost (HTO). Am 10. Oktober 1939 erlassene „Schutzmaßnahmen für kulturgeschichtliche Denkmäler in Polen“ waren der Gründung vorausgegangen. Am 1. Dezember entstand im Rahmen der HTO das Amt des Generaltreuhänders für die Sicherstellung deutschen Kulturgutes in den eingegliederten Ostgebieten. Es wurde von Professor Dr. Heinrich Harmjanz, Abteilungsleiter Volkskunde in der „Forschungs- und Lehrgemeinschaft ‚Das Ahnenerbe’“, auf die noch einzugehen sein wird, geleitet. Zweigstellen des Generaltreuhänders Ost entstanden in Kattowitz, Litzmannstadt, Posen und Danzig. In kurzer Folge suchten Mitarbeiter des Generaltreuhänders Museen, Kirchen und Herrenhäuser in den „eingegliederten“ Gebieten heim. Bis März 1941 hatte die Generaltreuhandstelle Ost nach eigenen Berichten 102 Bibliotheken, 15 Schlösser und 21 Sammlungen „sichergestellt“, ebenso 1100 einzelne Gemälde und Aquarelle sowie mehrere hundert Stiche. In der St. Michaels-Kirche in Posen entstand eine „Buchsammelstelle“ für beschlagnahmte öffentliche und private Buchbestände.
Für das Generalgouvernement trat am 15. November 1939 die „Verordnung über die Beschlagnahmung des Vermögens des früheren polnischen Staates innerhalb des Generalgouvernements“, am 16. Dezember die „Verordnung über die Beschlagnahme von Kunstgegenständen im Generalgouvernement“ in Kraft.
Zu den beschlagnahmten Sammlungen im Generalgouvernement, für die, gleichsam als Diener zweier Herren, ebenfalls Kajetan Mühlmann zuständig war, gehörten u.a. die des Nationalmuseums, des Czartoryski-Museums, des Kunsthistorischen Institutes der Universität und des Domes zu Krakau, des Nationalmuseums, des Königlichen Schlosses und der Universitätsbibliothek zu Warschau, des Domschatzes zu Sandomir und des Diözesanmuseums zu Tarnow.
Neben Görings Haupttreuhandstelle Ost sowie Frank und Mühlmann agierte Himmlers Reichssicherheitshauptamt in Polen. Schon in einem Schreiben vom 8. Oktober 1939 hieß es:


Die Einsatzkommandos werden gebeten, festzustellen, welche jüdischen, katholischen, marxistischen und gegebenenfalls freimaurerischen Bibliotheken sich innerhalb ihrer Arbeitsbereiche befinden.

Das Ziel des Reichssicherheitshauptamtes blieb dasselbe. Zwecks „Gegnerforschung“ wurden zahlreiche Bibliotheken „sichergestellt“ und nach Berlin in das RSHA abtransportiert, darunter Teile der politischen Bibliothek des juristischen Seminars zu Krakau, das ukrainische Institut, die Sejmbibliothek, die Judaistische Bibliothek bei der Großen Synagoge, das französische, das dänische und das ungarische Institut sowie Reste des Instituts für die Zusammenarbeit mit dem Ausland in Warschau.
In besonderer Weise tat sich in Polen Das Ahnenerbe hervor. Am 1. Juli 1935 als Studiengesellschaft für Geistesurgeschichte gegründet, – zu seinen Mitgründern zählte Heinrich Himmler –, suchte Das Ahnenerbe in Polen nach Hinweisen für die Erstbesiedelung des polnischen Gebietes durch Germanen, um die Überlegenheit der germanischen Rasse zu beweisen und den „natürlichen“ Anspruch Deutschlands auf die polnischen Gebiete zu untermauern. Im Zuge dessen vereinnahmte es frühgeschichtliche Sammlungen und Funde. Die Funktionsüberschneidungen von Harmjanz und dessen Stellvertreter, Wolfram Sievers, in der Generaltreuhandstelle Ost einerseits, als Abteilungsleiter bzw. Reichsgeschäftsführer des Ahnenerbe andererseits, ihre Zugehörigkeit zur SS und ihre enge Anbindung an das Reichssicherheitshauptamt verschafften ihnen dabei eine gute Ausgangssituation für ihre Raubzüge. Schließlich erfolgte die „Überführung“ der Bestände des Warschauer Archäologischen Museums nach Posen. Wertvolle Einzelstücke, so die bis heute gesuchte Goldmedaille von Boroczyce aus dem Warschauer Nationalmuseum, wurden nach Berlin ins Reichssicherheitshauptamt verbracht.
Ein besonderes Thema stellt für Polen die gezielte Vernichtung von Kulturgut dar.
Während die von der Haupttreuhandstelle Ost vereinnahmten, durch die Führung des Generalgouvernements geplünderten, durch RSHA und Ahnenerbe abtransportierten polnischen Sammlungen zumindest teilweise nach Kriegsende über die Collecting Points der Alliierten nach Polen zurückkehrten, erwartete zahlreiche Bibliotheken sowie Archive ein anderes Schicksal. Von den vor 1939 251 jüdischen Bibliotheken in Polen, die insgesamt über 1 650 000 Bücher besaßen, und den 748 öffentlichen Bibliotheken, die insgesamt 860 806 Einzelbände aufbewahrten, blieben nach Kriegsende 70 Prozent verloren.
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion erfuhr das Territorium für die nationalsozialistischen Kulturraubzüge eine immense Erweiterung.
Fünf Monate nach Einmarsch in die Sowjetunion hatte die Wehrmacht ein Gebiet besetzt, auf dem etwa 40 Prozent der sowjetischen Bevölkerung lebten. Das unter Zivilverwaltung stehende „Reichskommissariat Ostland“ (RKO) mit den Städten Tallinn, Riga, Wilna und Minsk, sowie das „Reichskommissariat Ukraine“ mit Kiev, Dneprpetrovsk und Cherson wurde gebildet. Für die anderen besetzten Gebiete vor Leningrad, Moskau und Charkov waren die Militärverwaltungen der Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd zuständig.
Damit ging einher, daß nun Wehrmachtsorganisationen unmittelbar mit der Beschlagnahme und dem Abtransport von Kulturgütern befaßt waren. Unter Oberhoheit des Chefs der Heeresarchive, des Chefs der Heeresbibliotheken und des Chefs der Heeresmuseen erfolgte die Konfiszierung vor allem von Archiven und Bibliotheken. Als populärste Fracht trat das legendäre Bernsteinzimmer aus dem Katharinenschloß in Carskoe Selo bei Leningrad seinen Weg nach Königsberg an.
In unmittelbarer Nähe der Front sowie der Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd agierte das Sonderkommando Künsberg. Weiterhin auf der Suche nach operativem Material, Akten der Außenministerien, Bot- und Gesandtschaften, versorgte es das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO), den Geographischen Dienst und die Informations- und Rundfunkabteilung des Auswärtigen Amtes. Zum Jahresende 1942, als die Offensive der Wehrmacht zum Halten gebracht wurde, keine weiteren Gebiete besetzt wurden und damit das Betätigungsfeld für das Sonderkommando schwand, wurde es aufgelöst. Ein Teil der Mitarbeiter und Bestände wanderte „folgerichtig“ zum Reichssicherheitshauptamt.
Der ERR setzte in der Sowjetunion seine Plünderungen fort. Rosenberg, durch einen weiteren Erlaß Hitlers zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt, schuf die Arbeitsgruppen „Ostland“, „Ukraine“ und „Weißruthenien“. Seine Mitarbeiter begannen mit der Aussonderung „bolschewistischer“ Literatur, dem Sammeln „sippenkundlicher“ Archivalien und der Inventarisierung von Sammlungen, um diese in einer Landesbibliothek, einem Landesarchiv und einem Landesmuseum in Kiev zu konzentrieren.
Dabei kristallisierte sich ein weiterer Schwerpunkt für die Raubzüge des ERR heraus, der in den Aufbau einer „Ostbücherei“ mündete. Hierher gelangten die bereits in Frankreich beschlagnahmten Emigrantenbibliotheken ebenso wie Bücher der Minsker Lenin-Bibliothek. Am 1. Dezember 1944 hatte die „Ostbücherei“ in Ratibor über 100 000 Bücher katalogisiert. Daneben gab es etwa zwei Millionen nicht bearbeiteter Bücher.

Zusammenfassung
Ein Vergleich der Raubzüge, denen zwischen 1933 und 1945 einzelne Bevölkerungsgruppen zunächst in Deutschland, dann in ganz Europa ausgesetzt waren, fördert weniger Unterschiede als Gemeinsamkeiten zutage.
Es gab institutionelle Kontinuitäten. Gliederungen des Reichssicherheitshauptamtes waren zunächst im Reichsgebiet, später in den besetzten Gebieten mit der Beschlagnahmung gegnerischer Materialien befaßt. Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg agierte in West- und in Osteuropa; dasselbe traf auf das Sonderkommando Künsberg und das Ahnenerbe zu. Personelle Kontinuitäten förderten dies. Exemplarisch sei auf Seyss-Inquart, Mühlmann und Künsberg verwiesen. Eine erschreckende Konstante stellte die gnadenlose Verfolgung und Ausraubung der jüdischen Bevölkerung dar.
Gleichwohl lassen sich auch Unterschiede ausmachen. Stellten sich das Militär und der unter seinem Dach operierende Kunstschutz in Frankreich tendenziell noch Aktionen des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg entgegen und versuchten, Abtransporte von Kulturgütern zu verhindern, gab es beim Rußlandfeldzug keinen Kunstschutz mehr. Der ERR war mit Führererlaß vom 30. September 1942 sowohl in den zivil als auch in den militärisch verwalteten Gebieten zuständig für Kulturgüter. Zugleich nahm die aktive Rolle des Militärs bei Beschlagnahmungen zu.
Blieben staatliche Sammlungen in Westeuropa weitgehend unberührt, war diese Regelung in Osteuropa außer Kraft gesetzt. Während sich die Brüsseler Treuhandgesellschaft auf die Kontrolle, Prüfung und Liquidation „feindlichen Vermögens“ konzentrierte, und mit „feindlichem Vermögen“ jüdisches Eigentum sowie Eigentum einzelner politischer Gegner gemeint war, hatten die Haupttreuhandstelle Ost und Generalgouverneur Frank Zugriff auf das gesamte öffentliche polnische Vermögen. Paragraph 1 der „Verordnung über die Beschlagnahme von Kunstgegenständen im Generalgouvernement“ legte fest:

Der gesamte öffentliche Kunstbesitz im Generalgouvernement wird zur Erfüllung gemeinnütziger öffentlicher Aufgaben beschlagnahmt, soweit er nicht schon durch die Verordnung über die Beschlagnahme des Vermögens des früheren polnischen Staates innerhalb des Generalgouvernements vom 15. November 1939 erfaßt [. . .] ist.
In der Sowjetunion richteten sich die Raubzüge dann fast ausschließlich auf staatliches Kulturgut, nicht zuletzt aufgrund dessen, daß sich nach den der Oktoberrevolution folgenden Verstaatlichungen das Gros ehemals privater und kirchlicher Sammlungen in staatlicher Hand befand. Die in Paragraph 2 der obengenannten Verordnung angewendete Definition öffentlichen Kunstbesitzes erlaubte darüber hinaus den Zugriff auf kirchlichen Kunstbesitz sowie auf private Kunstsammlungen. Paragraph 3 verpflichtete zur Anmeldung jeglichen privaten und kirchlichen Kunstbesitzes. War im „Altreich“ und in Westeuropa die jüdische Bevölkerung die Hauptzielgruppe aller Verfolgung, weitete sich die Verfolgung in Osteuropa auf die Gesamtbevölkerung aus. So erklärt sich, warum nach Kriegsende zahlreiche polnische Privatpersonen auf der Suche nach ihren Kulturgütern waren.
Weitere Unterschiede, die schon in früheren Publikationen herausgearbeitet wurden, lassen sich anführen: die wachsenden Mengen der durch RSHA und das Sonderkommando Künsberg beschlagnahmten Materialien, die Akzentverschiebung bei den Beschlagnahmungen des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg von Werken der bildenden und angewandten Kunst zu Objekten der Vorgeschichte, das Desinteresse der großen „individuellen“ Kunsträuber an Osteuropa.
Gleichwohl könnte es bei weiteren Arbeiten zum Thema wichtig sein, weniger den Besonderheiten, als vielmehr den Konstanten der Raubpolitik nachzugehen, die sich an vielen Stellen andeuten. Möglicherweise würde diese Blickweise die infolge des Zweiten Weltkriegs entstandenen Wunden, die bis heute gerade in Rußland nicht verheilt sind, eher lindern, als ein weiteres Insistieren auf den Besonderheiten.

Gabriele Freitag | 23

Angriff auf Athene
NS-Kulturraub im Zweiten Weltkrieg
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Bei dem nationalsozialistischen Kulturraub in den von Wehrmacht und deutscher Zivilverwaltung besetzten Gebieten handelte es sich um einen umfassenden Zugriff militärischer und ziviler Dienststellen auf das eroberte Kulturgut. Die NS-Besatzungspolitik unterschied sich in West- und Osteuropa erheblich. Frankreich, Belgien und die Niederlande verzeichneten nach ihrer Befreiung vornehmlich den Verlust privater Kunstsammlungen, häufig aus jüdischem Besitz. In Osteuropa plünderten die unterschiedlichen deutschen Dienststellen wie das Sonderkommando Linz, der Kunstschutz, das Sonderkommando Künsberg, der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg und das Ahnenerbe auch Kirchen, Museen, Kunstgalerien und Bibliotheken und schafften das Raubgut zum Teil nach Deutschland. Schließen

Isabel von Klitzing, Lucian J. Simmons | 43

Die Zerstörung einer Kultur
Von Sammlern, Mäzenen und Räuber
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Kriege und gewaltsame Regimewechsel sind oft mit der Umverteilung von Kulturgütern und Kunstwerken verbunden. Seit der Antike werden in Kriegszeiten öffentliche und private Kunstschätze entwendet. Ein Umstand allerdings zeichnet die Zeit zwischen 1933 bis 1948 besonders aus: die Gründlichkeit, mit der Angriffe auf private Kunstsammlungen erfolgten und die zielgerichtete Zerstörung der Kultur des Mäzenatentums und der Expertise, die zwischen 1890 und 1930 aufgeblüht waren. Die Wertschätzung des Sammelns in den 50 Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg bot die Grundlage für die nachfolgenden Plünderungen und bietet viele Hinweise, die eine Rekonstruktion der verschiedenen Eigentümer eines Kunstwerkes ermöglichen. Schließen

Waltraud Bayer | 55

Der legitimierte Raub
Der Umgang mit Kunstschätzen in der Sowjetunion, 1917–1938
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Die Oktoberrevolution löste im Kulturbereich die weltweit umfangreichsten Enteignungen aus. Die Verstaatlichungen betrafen primär den Hof, den Adel, das Bürgertum und die Kirche. Armee, Miliz und Museumsexperten beschlagnahmten privaten Besitz: Kunst, Antiquitäten, Juwelen, Interieur. Die Bol’ševiki legitimierten die Requisition, die den Museen und den Staatsfinanzen zugute kam, mit der ökonomischen und kulturellen Relevanz für den Aufbau der neuen Gesellschaft. Das seit Ende der 1980er Jahre zugängliche Archivmaterial dokumentiert, daß die ideologische Komponente, die Abrechnung mit dem „Klassenfeind“, von zentraler Bedeutung war. Die Einnahmen aus dem Export der Kulturgüter waren gering. Heute ist Rußland bemüht, den kulturellen Aderlaß partiell zu kompensieren: Wertvolles nationales Kulturgut wird zurückgekauft. Schließen

Wolfgang Eichwede | 71

Freundschaft ja, Dürer nein
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Die Forschungsstelle Osteuropa in Bremen hat Grundlagenwerke über den NS-Kunstraub in der UdSSR erarbeitet. Der Leiter des Instituts, Wolfgang Eichwede, bemüht sich seit fünfzehn Jahren um die Rückgabe der Baldin-Sammlung aus Rußland an die Bremer Kunsthalle und war an Verhandlungen zwischen Deutschland und Rußland beteiligt. Aus den gewonnenen Einblicken kritisiert er die Bundesregierung, die in den 1990er Jahren durch mangelnde Flexibilität Chancen verpaßt hat, die Beutekunstfrage zu regeln. Nun läßt die innenpolitische Verhärtung in Rußland eine Lösung kaum mehr zu. Erforderlich sind eine Politik der kleinen Schritte zur Vertrauensbildung, unkonventionelle Ideen und die Lektüre von Lessings Ringparabel. Schließen

Fälle

Anja Heuß | 85

Verstreut nach West und Ost
Die drei Geschichten der Hatvany-Sammlung
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Der Ungar Ferenc von Hatvany sammelte französische und ungarische Gemälde des 19. Jahrhunderts. Nach dem Zweiten Weltkrieg war seine Sammlung verschwunden. 1958 verlangten die Erben von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigung. Ihr Anwalt, Hans Deutsch, wurde wegen versuchten Betruges verhaftet. Daraus entwickelte sich der „Fall Deutsch“, der den Fall der Hatvany-Sammlung überlagerte. Spekulationen kreisten um die Frage, ob deutsche oder sowjetische Truppen die Sammlung geraubt hatten. Heute ist klar, daß ein Teil von SS-Verbänden mitgenommen wurde. Spitzenwerke blieben zuerst unentdeckt in Bankdepots und wurden dann von sowjetischen Dienststellen beschlagnahmt. Einige Bilder wanderten auf den Schwarzmarkt, andere wurden in die UdSSR gebracht. Bis heute befinden sich Werke aus Hatvanys Sammlung in Rußland. Schließen

Christian Hufen | 111

Sixtina auf Reisen
Die Rückgabe der Beutekunst an die DDR
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Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vermuten noch eine fünfstellige Zahl eigener Werke in Rußland. Sie sind Teil jener Beutekunst, die Trophäenkommissionen 1945 mit in die UdSSR genommen hatten. Unter den Gemälden alter Meister war auch Raffaels weltberühmte Sixtinische Madonna. Nur ein Jahrzehnt später gab die UdSSR einen Teil der Beutekunst an die DDR zurück, darunter wiederum die Sixtina. Neue Archivfunde zeigen, daß die Rückgabe nicht nur ein deutschlandpolitischer Zug Moskaus war, sondern eine Reaktion auf Drängen aus der DDR. Die Initiative zu diesem Coup ergriff ein Berliner Museumsleiter, er versicherte sich politischer Rückendeckung durch DDR-Obere und setzte eine unerwartete Dynamik in Gang. Die Rückgabe könnte für Deutschland und Rußland heute ein Lehrstück sein. Schließen

Tim Schröder | 131

Rasender Stillstand
Das Schicksal des Rathenau-Archivs
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Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs galt das Archiv des ehemaligen deutschen Außenministers Walther Rathenau als verschollen. 1992 wurde es in einem Moskauer Archiv wiederentdeckt. Seitdem bemüht sich die Bundesregierung um seine Rückführung nach Deutschland. Bis heute ist es nicht gelungen, Rußland zu einer Rückgabe des Archivs zu bewegen. Auch die Verhandlungen um eine Rückgabe der sonstigen sogenannten Beutekunst treten seit längerer Zeit auf der Stelle. Zumindest eine der Ursachen für diesen Stillstand ist darin zu suchen, daß sich die deutsche Seite weigert, realpolitisch mit Rußland zu verhandeln und statt dessen auf Prinzipien beharrt. Schließen

Sabine Rudolph | 141

Von Nazis enteignet, bis heute in Rußland
Victor von Klemperers Inkunabelsammlung
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Während ihrer Herrschaft entzogen die Nationalsozialisten jüdischen Sammlern zahlreiche Kunstgegenstände. Viele von ihnen wurden zu niedrigen Preisen oder unentgeltlich Museen übertragen, die an ihnen Interesse bekundet hatten. Dazu gehörte auch die Inkunabelsammlung von Victor von Klemperer. Kunstgegenstände, die in eine Sammlung in der späteren sowjetischen Besatzungszone gelangten, wechselten nach Kriegsende noch einmal ihren Besitzer. Als Teil des Museumsbestandes wurden sie von den sowjetischen Trophäenkommissionen beschlagnahmt und in die Sowjetunion abtransportiert. Bis heute befindet sich die von-Klemperer-Sammlung in Rußland – im offenen Widerspruch zur rußländischen Gesetzgebung. Schließen

Monika Tatzkow, Hans-Joachim Hinz | 155

Bürger, Opfer und die historische Gerechtigkeit
Das Schicksal jüdischer Kunstsammler in Breslau
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In Breslau entstand im frühen 20. Jahrhundert eine Kunstsammlerszene, zu der viele Juden zählten. International geschätzt waren Carl Sachs und Max Silberberg mit ihren bedeutsamen Kollektionen. Beide sind typisch für die Bedeutung jüdischer Persönlichkeiten im Breslauer Kunstleben. Ihre Schicksale spiegeln zugleich die Zerstörung dieser Elite in der Nazizeit wider, zu der auch der Verlust ihrer Sammlungen gehörte. Carl Sachs konnte durch Emigration sein Leben retten. Max Silberberg kam im Konzentrationslager zu Tode. Ihre Erben machen, ermutigt durch internationale Vereinbarungen, Ansprüche auf bisher nicht zurückgegebene Kunstwerke geltend. Schließen

Monika Tatzkow | 173

Odyssee der Kunst
Die Restitution der Sammlung Steinthal
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Max Steinthal war einer der führenden Männer der Deutschen Bank. Als Kunstfreund sammelte er Altmeister und moderne Kunst. Als Jude verlor er in der NS-Zeit sein gesamtes Vermögen. Seine Kinder flohen ins Ausland, eines starb im KZ. Der Bankier geriet in Vergessenheit. Die Kunstsammlung gelangte von Berlin nach Dresden. 1952 griff die DDR auf sie zu. Über 50 Jahre lag sie im Depot der Staatlichen Kunstsammlungen. Max Steinthals Enkel hatten die Suche nach ihr nie aufgegeben. 2004 erhielten sie die Sammlung ihres Großvaters zurück. Über 60 Kunstwerke hatten die Bombardements auf Berlin und das Inferno von Dresden überstanden und konnten der Öffentlichkeit wieder präsentiert werden. Schließen

Nout van Woudenberg | 179

Die Koenigs-Sammlung
Bangen und Hoffen in einem niederländisch-rußländischen Restitutionsfall
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Auf der politischen Agenda der niederländisch-rußländischen Beziehungen steht seit langem ein Restitutionsfall: die Koenigs-Sammlung. Über 500 der mehr als 2500 Zeichnungen Alter Meister, die der Bankier Franz Koenigs in den 1920er Jahren erworben hatte, erwarb Hitlers Beauftragter für das Führermuseum, Hans Posse, 1940 in einem illegalen Transfer. Diesen Teil der Sammlung verbrachte 1945 die Rote Armee nahezu komplett aus Dresden in die UdSSR. Während die DDR die 33 auf ihrem Territorium verbliebenen Zeichnungen 1987 an die Niederlande restituierte und die Ukraine die nach Kiev gelangten Stücke 2004 zurückgab, verzögerte Rußland bislang die Restitution. Zwar haben die Niederlande das Völkerrecht auf ihrer Seite, doch Rußland beharrt darauf, nach Maßgabe der eigenen Restitutionsgesetzgebung über den Fall zu entscheiden. Schließen

Länder

Ekaterina Genieva | 193

Von Büchern und Menschen
Chancen und Grenzen in der Beutekunstdebatte
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Die Direktorin der Moskauer Bibliothek für fremdsprachige Literatur, Ekaterina Genieva, sieht Chancen, aus dem Schatten des Zweiten Weltkrieges herauszutreten, demonstriert in und mit dem eigenen Haus, was trotz unvollkommener Gesetze machbar ist, erinnert daran, daß Mut und Freiheit zusammengehören, verrät, daß es besser ist, Minister mitunter nicht zu fragen, bemitleidet Tomsker Damen, die bei einer Rückgabe von Büchern ohne gotische Majuskeln leben müßten, erregt sich über dicke Schichten Heuchelei in der Restitutionsdebatte und unterstreicht, daß das A und O im Umgang mit verlagerten Kulturgütern freier Zugang, Nutzung, Information und internationale Kooperation sind. Schließen

Bénédicte Savoy | 205

Krieg, Wissenschaft und Recht
Napoleons Kunstraub in der Erinnerung um 1915
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Die aktuelle Debatte um Raub- und Beutekunst zeichnet sich durch eine Schärfe aus, die sie unmittelbar nach 1945 nicht hatte. Statt Linderung hat die Zeit Verhärtung und Verbitterung gebracht. Schon im 19. und dem beginnenden 20. Jahrhundert war in Deutschland eine Raubkunstdebatte geführt worden, die sich durchaus in die Gegenwart übertragen läßt. Es ging damals um den größten Kunstraub der Neuzeit: den napoleonischen Beutezug. Seine Aufarbeitung während des Ersten Weltkrieges führte zu einer heillosen Verstrickung traumatischer Erinnerungen, nationaler Mythen und wissenschaftlicher Erwartungen. Schließen

Andreas Hüneke | 223

Verhöhnt – verkauft – vernichtet
Die „Entartete Kunst“ und die Radikalisierung der NS-Kunstpolitik
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Nach anfänglichen Unklarheiten bezüglich der Richtung der NS-Kunstpolitik, die aus dem Machtkampf der Führungskräfte resultierten und manche illusorische Hoffnung aufkeimen ließen, verschärfte sich der Kurs seit 1936 zu einer radikalen Ablehnung aller modernen Strömungen. Den propagandistischen Höhepunkt bildete die Ausstellung „Entartete Kunst“ in München 1937. Weit folgenreicher waren jedoch Beschlagnahme, Verkauf und teilweise Vernichtung von fast 20 000 Kunstwerken in den folgenden Jahren. Schließen

Eva Blimlinger | 235

Die Mittäter in der Opferrolle
Die Restitution von Kunst in Österreich
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Seit 1945 bemühte sich die Republik Österreich mehrfach, Vermögen zurückzugeben, das während des Nationalsozialismus entzogen worden war. Vielfach waren diese Versuche jedoch halbherzig, schlecht vorbereitet und eine bürokratische Zumutung. Erst 1999 trug das Kunstrückgabegesetz dem Umstand Rechnung, daß Österreich in den 1940er und 1950er Jahren Kunstwerke von Überlebenden oder Nachkommen von Ermordeten gewissermaßen erpreßt hatte, indem trotz erfolgreichen Restitutionsbeschlusses die Ausfuhr der Werke verboten blieb. Der international diskutierte Fall Bloch-Bauer, die Rückgabe von fünf Bildern von Gustav Klimt, ist ein Beispiel. Schließen

Mečislav Borák | 247

Verspätete Gerechtigkeit
Die Restitution von enteignetem Kulturgut in Tschechien
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Das Gebiet der heutigen Tschechischen Republik war im Zweiten Weltkrieg weit weniger von nationalsozialistischem Kunstraub betroffen als die meisten anderen besetzten Gebiete. Die größten Verluste gehen auf das Konto der Gestapo, die jüdisches Eigentum beschlagnahmte. Nur ein Teil dieser Schätze wurde nach Kriegsende restituiert. Auch nach dem Umbruch 1989 hielt sich der tschechische Staat mit der Rückgabe enteigneter Kunst zurück. 1998 richtete die Regierung dann aber eine Arbeitskommission ein, im Jahr 2000 verabschiedete das Parlament ein Entschädigungsgesetz, und Ende 2001 nahm ein Dokumentations- und Forschungszentrum seine Arbeit auf. All dies machte etwa die Restitution eines Rembrandt-Gemäldes aus der Sammlung Schloss sowie wertvoller Handschriften aus dem Jüdisch-Theologischen Seminar in Breslau möglich. Schließen

Nawojka Cieślińska-Lobkowicz | 263

Gründe, Abgründe, Ansprüche
Restitutionspolitik in Polen
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Das Ende des Ost-West-Konflikts schien Polen Chancen zu eröffnen, seine Restitutionsfragen zu regeln. Das hat sich als Illusion erwiesen. Meßbare Ergebnisse sind rar. Das gilt für Rückgabeforderungen an die Ukraine und Rußland sowie für den Streit um Dürer-Zeichnungen aus dem Ossolineum. Die deutsch-polnischen Verhandlungen sind ergebnislos. Die Beziehungen sind von einer bizarren Paradoxie charakterisiert. Trotz der gewaltigen polnischen Verluste durch Krieg und deutsche Besatzung sind Deutschlands konkrete Forderungen an Polen quantitativ und qualitativ höher als die polnischen an Deutschland. Beide Seiten beharren auf gegensätzlichen Rechtspositionen. Hinzu kommt: Restitutionspolitik mangelt es an Transparenz und Informationsfluß. Dies schränkt die öffentliche Kontrolle des Verwaltungshandelns ein. Das erleichtert es nicht, zu Lösungen zu kommen. Schließen

Serhij Kot | 287

Kiever Knoten
Restitution zwischen der Ukraine, Deutschland, Rußland und Polen
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Die Rückführung von Kulturgütern ist für die Ukraine vielschichtiger als für die meisten Staaten Europas. Deutschland fordert von der Ukraine die Rückgabe sowjetischer Beutekunst. Polen möchte kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter restituiert sehen und verlangt zahlreiche Kulturgüter aus jenen ukrainischen Gebieten, die früher zu Polen gehörten. Die Ukraine teilt mit Rußland den Standpunkt, daß Deutschland nicht nur fordern dürfe, sondern für die unermeßlichen Zerstörungen während des Krieges auch Wiedergutmachung zu leisten habe. Gleichzeitig streitet Kiev mit Moskau über die Rückführung von Kulturgütern, die der Ukraine unter deutscher Besatzung geraubt worden waren und an die UdSSR restituiert wurden, aber nach Rußland statt in die Ukraine gelangten. Schließen

Svetlana Nekrasova | 301

Kooperation und ihre Grenzen
Restitution zwischen Rußland und der Ukraine
Mehr

Als Nachfolgestaaten der Sowjetunion müssen Rußland und die Ukraine die Suche nach Kulturgütern und deren Rückgabe koordinieren. Kunstschätze, die von den Nationalsozialisten geraubt worden waren und nach dem Krieg in die UdSSR zurückkehrten, gerieten mitunter in die andere Sowjetrepublik. Der Streit um die Eigentumsrechte dauert bis heute an. Eine Restitution scheitert oft an der Trägheit der beteiligten Apparate und an unzureichendem Informationsaustausch. Dennoch gibt es Fälle, in denen dank der Kooperation nationale Kulturgüter aufgefunden und zurückgegeben werden konnten. Schließen

Kathinka Dittrich | 311

"Unsere Regierungen waren nicht begeistert"
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Kathinka Dittrich war die erste Leiterin des Goethe-Instituts in Moskau. Mit Ekaterina Genieva startete sie den Dialog zwischen Deutschland und Rußland über den Umgang mit verlagerten Büchern und Kunstwerken. Sie erinnert an heftige Tagungen, kooperative Stimmung und große Hoffnungen, beklagt fehlende Empathie und verpaßte Chancen auf deutscher Seite und plädiert für mehr Pragmatismus. Schließen

Avenir Ovsjanov | 315

Transitstation Königsberg
Die Suche nach Kulturgütern in Kaliningrad
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Nach dem Überfall auf die Sowjetunion 1941 begannen die Deutschen geplünderte Kunstgegenstände aus der UdSSR nach Königsberg zu bringen. Die Spuren der deutschen und sowjetischen Kulturgüter verloren sich in den Wirren des Kriegsendes. Der Verbleib zahlreicher Exponate ist bis heute ungeklärt. Forscher fanden Gemälde, Folianten, Porzellan und Ziergegenstände. Da sie sich jedoch nicht austauschten und die Suche im militärischen Sperrgebiet Kaliningrad besonders schwierig war, liegen keine systematischen Bestandslisten vor. Seit 1991 verzeichnet eine neue Forschungsstelle Erfolge. Sie entdeckte Teile des Königsberger Archivs und Exponate des Prussia-Museums. Schließen

Margarita Zinič | 323

Zwischen den Zonen
Restitution von Kulturgut an Rußland
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Das Kulturgut, das Rußland im Krieg gegen NS-Deutschland verloren hatte, war in großen Teilen unersetzlich. Eine Kompensation sollte die sowjetischen Restitutionsansprüche teilweise befriedigen. Experten erstellten Äquivalenzlisten mit deutschen Kunstwerken als Ersatz für verlorene rußländische Werke. Um Kulturgut aus Deutschland zurückzuerhalten, war die UdSSR auf die Kooperation mit den anderen Alliierten angewiesen. Nach Kriegsende wurden Erfolge beim Austausch zwischen den Besatzungszonen erzielt. Mit der Verschärfung des Kalten Krieges wurde auch die Zusammenarbeit in Restitutionsfragen schwieriger. Schließen

Maarit Hakkarainen, Tiina Koivulahti | 329

Raubkunst im dunkeln
Die Mühen der Provenienzforschung in Finnland
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Finnland bemüht sich bislang nur sehr zurückhaltend, das Schicksal verschollener nationalsozialistischer Raubkunst aufzuklären. Dies hat etwas mit dem offiziellen finnischen Geschichtsverständnis zu tun, die dem Land keine besondere Verantwortung zuweist, da Finnland in den Jahren 1941–1944 nicht an der Seite des nationalsozialistischen Deutschland gekämpft, sondern einen separaten Krieg gegen die Sowjetunion geführt habe. Nur langsam setzt sich dank akribischer Provenienzforschung die Erkenntnis durch, daß widerrechtlich enteignete Kunst auch in das an der Peripherie des internationalen Kunstmarkts gelegene Land gelangt sein könnte. Schließen

Teresa Giovannini, Marc-André Renold, Carolyn Olsburgh, Friederike Ringe | 341

Raubkunst und die Schweiz
Aufarbeitung, Regelung, Ausblick
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Die Schweiz spielte während des Zweiten Weltkrieges eine Rolle als Umschlagplatz von NS-Raubkunst. Kurz nach Kriegsende wurde eine Spezialgesetzgebung zur Restitution von Raubkunst erlassen. Überdies enthält das Schweizer Zivilrecht allgemein zwingende Regeln zur Restitution gestohlener Gegenstände. In jüngerer Zeit haben Historiker und Experten die Vergangenheit der Schweiz untersucht. Die größeren Museen haben sich verpflichtet, unter bestimmten Umständen die Herkunft ihrer Kunstwerke abzuklären und Zugang zu ihren Archiven zu gewähren. Beim Bundesamt für Kultur wurde die „Anlaufstelle Raubkunst“ eingerichtet. Ein weiterer, wünschenswerter Schritt wäre eine Gesetzgebung, um die Europaratsresolution von 1999 umzusetzen. Schließen

Massimo Baistrocchi | 355

Auf der Suche nach der verlorenen Kunst
Italien, die Restitution und Kulturgüter in Rußland
Mehr

Noch während des Zweiten Weltkriegs wurden in Italien erste Organisationen gegründet, um illegal verlagerte Kulturwerke wiederzubeschaffen. Aus Deutschland wurden Hunderttausende Kunstwerke restituiert. Bis heute fehlen Kunstwerke, die bis zum Ende des Dritten Reiches in der italienischen Botschaft in Berlin waren. Eine Vermutung lautet, daß sie von der Roten Armee abtransportiert wurden und sich nun in Rußland befinden. Doch die Suche gestaltet sich schwierig. Rußland läßt es an Transparenz und der Bereitschaft zu Kooperation mangeln. Schließen

Das Recht, die Institution und die Akteure

Christoff Jenschke | 361

In Kriegen erbeutet
Zur Rückgabe geraubter Kulturgüter im Völkerrecht
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Kulturgüter waren seit jeher gefragte Beute in Kriegen. Die Einsicht, daß Kulturgüter nicht geeignet sind, Kriegszielen zu dienen, ließ die Staatengemeinschaft die Wegnahme von Kulturgütern verbieten. Ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht entwickelte sich bis zum Wiener Kongreß 1815. Von diesem Verbot, mit dem auch das Verbot einherging, Kulturgüter als Reparationsobjekte heranzuziehen, wurden nur wenige Ausnahmen gemacht. Dazu zählen Fälle der restitution in kind, auf die sich Rußland im Beutekunststreit mit Deutschland beruft. Eine der völkerrechtlich maßgebenden Voraussetzungen der restitution in kind ist allerdings, daß die Parteien in einem bilateralen Übereinkommen die zu übergebenden Kunstwerke auswählen. Schließen

Harald König | 371

Grundlagen der Rückerstattung
Das deutsche Wiedergutmachungsrecht
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Um das nationalsozialistische Unrecht wiedergutzumachen, wurden in der Bundesrepublik Deutschland von Beginn an umfangreiche gesetzliche Regelungen getroffen. Grundlage waren die Alliierten Rückerstattungsgesetze. Darauf bauten insbesondere das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz auf. Der Beitrag rekonstruiert die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis, diskutiert die Entwicklungslinien auch nach der deutschen Einheit und erörtert das Problem, wie in Individualfällen Gerechtigkeit zu schaffen ist, obwohl Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, da die formal vorgesehenen Anmeldefristen abgelaufen sind. Schließen

Claudia von Selle, Ulrich Zschunke | 383

Ein Weg, wo kein Wille ist?
Soft law-Vereinbarungen als nichtstaatliche Konfliktlösung in Restitutionsfällen
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Der Rechtscharakter und die rechtlichen Konsequenzen der sogenannten Soft law-Vereinbarungen sind nach wie vor unklar. Daß es sich bei diesen Vereinbarungen nicht um juristischen Surrealismus handelt, beweist die Praxis. Im Wirtschaftsvölkerrecht haben sich Soft law-Vereinbarungen ebenso etabliert wie Schiedsgerichte. Auch in Restitutionsfällen erweisen sich beide als geeignete Form, Konflikte jenseits der Politik, Presse und Justiz zu lösen. Schließen

Rochelle Roca-Hachem | 393

Internationale Bühne
Die Rolle der UNESCO auf dem Feld der Restitution
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Die UNESCO hat eine einzigartige Position, um Probleme zu lösen, die mit der Rückgabe widerrechtlich verlagerter Kulturgüter zusammenhängen. Wichtige Instrumente sind die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und die Konvention zum Verbot des illegalen Handels mit Kulturgut von 1970. Seit 1978 fördert ein zwischenstaatliches Komitee für Restitutionsfragen den Informationsaustausch und schlichtet Streitigkeiten. Ziel ist es, eine Grundsatzerklärung zu beschließen, wie mit Kulturgut umzugehen ist, das im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg widerrechtlich in andere Staaten verbracht wurde. Schließen

Michael Franz, Uwe Hartmann | 401

Raub- und Beutekunst: nationale und internationale Dimensionen
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
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Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dokumentiert national und international Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst und zur Beutekunst. Ziel ist es, Transparenz herzustellen, Suchende und Findende zusammenzuführen und Restitution zu ermöglichen. Die Koordinierungsstelle erfüllt den politischen Willen des Bundes und der Länder. Im deutsch-rußländischen Konflikt um die sogenannte „Beutekunst“ konnten auf politischer Ebene seit 1998 kaum Fortschritte erzielt werden. Die unveränderte rußländische Position hat Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Koordinierungsstelle. Gleichwohl eröffnete die Koordinierungsstelle durch ihre Datenbank "www.lostart.de" die Möglichkeit, ein Gemälde an Rußland zurückzugeben, und trägt dazu bei zu verhindern, daß Beutekunst illegal gehandelt wird. Schließen

Evelien Campfens, Annemarie Marck, Eelke Muller | 415

Recht auf Umwegen
Die niederländische Restitutionskommission
Mehr

Seit 2002 beurteilte die unabhängige Restitutionskommission in den Niederlanden 22 Ansprüche auf mehr als 400 Kunstgegenstände, die als „Raubkunst“ bezeichnet werden können. In diesem Artikel wird zunächst auf die Entstehungsgeschichte und Aufgabenstellung der Restitutionskommission eingegangen. Schließlich werden die von der Kommission verwendeten Kriterien am Beispiel von vier Verfahren veranschaulicht, die von der Kommission untersucht wurden und in denen sie in den vergangenen Jahren eine Empfehlung aussprach. Schließen

Lucien Kalfon | 433

Entschädigung in Frankreich
Zur Entschädigung der französischen Entschädigungskommision

Corinne Hershkovitch | 441

Offene Rechnungen
Die Restitution von Kunstwerken in Frankreich
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Die französische Debatte über Raubkunst dreht sich in erster Linie um die Rückgabe von Kunstwerken aus jüdischem Privatbesitz, die unter NS-Besatzung und Vichy-Regime beschlagnahmt wurden und heute in nationalen Sammlungen sind. Viele der geraubten Objekte waren nach 1945 in Deutschland sichergestellt worden und wurden an Frankreich restituiert. Sie gelangten in die Bestände der Nationalmuseen. Im Streit zwischen Museen und den Erben der Opfer ist die französische Regierung aufgefordert, sich der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der französischen Geschichte zu stellen und den rechtlichen Status der umkämpften Kunstwerke zu klären. Schließen

Andrea F. G. Raschèr | 447

Kollektiv handeln, statt individuell verdrängen
Die Schweiz und der Umgang mit Raubkunst
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Die wachsende Zahl öffentlich diskutierter und identifizierter Raubkunst zeigt, daß das Thema nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat. Kunstwerke haben einen emotionalen Wert. Diesem Aspekt ist in Zukunft vermehrt Rechnung zu tragen. Alle Beteiligten müssen sich bewußt sein, daß Kunstwerke eine Geschichte mit sich tragen, die früher oder später offenbar werden wird – ob man will oder nicht. Die moralische Verpflichtung an der Wiedergutmachung begangenen Unrechts ist das Mindeste, was wir den Opfern des Holocaust schuldig sind. Schließen

Kristiane Janeke | 459 | Volltext

(Ko-)Operation Kunst-Räume
Plädoyer für ein virtuelles „Beutekunst“-Museum
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Das Problem der „kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter“ belastet die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland. Dabei bietet sich eine bisher nicht beachtete Lösung des Konflikts an: die Einrichtung eines virtuellen „Beutekunst“-Museums. Der virtuelle Raum ermöglicht eine Zusammenführung der Objekte in ihren ursprünglichen Sammlungskontexten. Die Einbindung weiterführender Informationen macht den historischen Kontext greifbar und das virtuelle Museum zu einem Informationsraum des gemeinsamen kollektiven Gedächtnisses. Schließen

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Kunst im Konflikt
Kriegsfolgen und Kooperationsfelder in Europa
Berlin (1-2/2006)
Seite 459 - 471


Kristiane Janeke

(Ko-)Operation Kunst-Räume
Plädoyer für ein virtuelles „Beutekunst“-Museum

„Rückführungen finden zur Zeit nicht statt, und das wird wohl in den nächsten Jahren so bleiben“. So faßte im Juni 2005 die damalige Kulturstaatsministerin Christina Weiss die Diskussion über die sogenannte „Beutekunst“ zwischen Repräsentanten Deutschlands und Rußlands zusammen. Daran ändert auch die im Oktober 2005 auf einer Konferenz in Moskau vereinbarte verstärkte Zusammenarbeit von Museumsfachleuten aus beiden Ländern nichts. Zwar konnten deutsche Experten erstmals die bisher geheimen Depots besuchen, doch bleibt die Eigentumsfrage von dieser „Tauwetterperiode“ unberührt. Nach anfänglichen Erfolgen bei den Rückgabeverhandlungen Anfang der 1990er Jahre haben sich die Fronten in den letzten Jahren wieder verhärtet. Während die deutsche Seite weiterhin auf der Grundlage des Völkerrechts argumentiert, das Rußland zur Rückgabe verpflichtet, beharrt die rußländische Regierung auf ihrer Interpretation des Rechts, nach der die Kulturgüter als Kompensation für die Zerstörungen sowjetischen und rußländischen Eigentums durch die Nationalsozialisten sind. Zwar gibt es Ausnahmen in der rußländischen Gesetzgebung, die Rückgaben unter bestimmten Bedingungen erlauben. Doch im großen und ganzen bleibt die Frage ungelöst und wird die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland auch in den kommenden Jahren belasten.
Dabei mangelt es keineswegs an kreativen Vorschlägen zur Lösung des Problems. Die Gründung einer internationalen oder deutsch-rußländischen Stiftung, ein Eigentumsverzicht oder Rückkäufe, ein gemeinsames Kulturinstitut oder die Unterstützung von Restaurierungsvorhaben, die Vermittlung durch Auktionshäuser oder die projektbezogene Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene sind nur einige der Ideen, die in den letzten Jahren zur Sprache kamen. Alle diese Lösungsmöglichkeiten bewegen sich in dem uns vertrauten Raum, dessen Begrenzungen die Politik, das Völkerrecht und die Museen bestimmen. Warum nicht also diesen Raum verlassen, um neue Wege gehen zu können?
Eine Möglichkeit bietet der Cyberspace. Im virtuellen Raum erscheint zunächst alles machbar: Die räumliche Auflösung von Grenzen eröffnet neue Perspektiven für eine Lösung des Streits. Solch ungewohnte Denkräume gewinnen Gestalt im Internet. Zwar ist die „Beutekunst“ im Netz schon längst vertreten, doch sind mit den Initiativen die spezifischen Möglichkeiten des Mediums keineswegs erschöpft. Ein Vorschlag, der diese Besonderheiten besser zur Geltung bringt, ist der Bau eines gemeinsamen „Beutekunst“-Museums – eines Museums im virtuellen Raum.
Die Idee greift aktuelle Debatten über den virtuellen Raum sowie zur Zukunft der Museen unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft auf und verknüpft sie mit dem Streit zwischen Deutschland und Rußland über die „Beutekunst“. Daraus ergibt sich der Vorschlag, einen neuen Ansatz im Umgang mit dem Problem zu suchen. Dabei geht es nicht darum, ein solches virtuelles Museum en detail zu entwickeln, sondern die Chancen darzustellen, die ein solches virtuelles Museum bietet.

Ein virtuelles Museum ist eine Sammlung elektronischer Objekte und Informationsquellen – praktisch von allem, was digitalisiert werden kann. Die Sammlung kann Gemälde, Zeichnungen, Fotografien, Diagramme, Graphiken, Aufzeichnungen, Videosequenzen, Zeitungsartikel, Interviewmitschnitte, numerische Datenbanken umfassen und darüber hinaus alles bereithalten, was auf dem Museumsserver liegt. Auch kann es Hinweise zu Quellen überall auf der Welt anbieten, die in Zusammenhang mit dem Anliegen des Museums stehen.

Ein solches Museum stellt eine offene Struktur dar. Je nach den Vorstellungen der Beteiligten kann es entworfen werden. Es hat keine Grenzen und läßt sich beliebig erweitern.


Andere Räume
Der Cyberspace ergänzt als virtueller oder kybernetischer Raum, als digitale Infrastruktur, computergenerierter graphischer Raum oder auch als Raum ohne Ort unsere herkömmlichen, physischen und aktuell basierten Raumvorstellungen. Hier wird bewußt eine Gegenüberstellung verschiedener Räume vermieden, da der Cyberspace nicht als ein losgelöster, eigener Raum verstanden wird. Er soll vielmehr die Vorstellung eines räumlichen Nebeneinanders anregen, da der reale und der elektronische Raum einander bedingen und aufeinander angewiesen bleiben. Übertragen auf die „Beutekunst“ bedeutet dies, daß wir uns nicht für einen Raum (Deutschland, Rußland, Museum, Depot usw.) entscheiden müssen, sondern daß wir diese Räume verbinden und zu einem gemeinsamen vereinen können.
Der Begriff Cyberspace unterstützt einen solchen Ansatz. Häufig wird Cyberspace als Synonym für das Internet oder das World Wide Web gebraucht. Die technik- und sozialwissenschaftliche Forschung unterscheidet diese Infrastrukturen jedoch vom Cyberspace. Dieser erscheint demgegenüber als virtueller, dreidimensionaler Raum. Die Sozialwissenschaften sprechen von einer „Virtualisierung aller Sinnbezüge“. Der Cyberspace „schafft einen eigenen Sinnhorizont für das Erleben und Handeln, der so lange gültig ist, bis irgendwer oder irgendwas diese Realität umprogrammiert“. Es geht also weniger um die Gegenständlichkeit als um die Ordnungsleistung eines Raums. Nicht ein Raum als anderer Ort eröffnet sich mit dem Cyberspace, sondern ein eigener Orientierungs- und Handlungsraum, der neue Kommunikationsmöglichkeiten und Sinnbezüge herstellt. Damit wird es auch möglich, bisher untrennbar an den Ort Gebundenes vom topographischen Raum getrennt zu denken, ohne damit die Wirkungsmächtigkeit des Orts generell in Frage zu stellen. Indem auf diese Weise virtualisierte Sinnhorizonte entstehen, wächst die Chance auf unwahrscheinliche Ordnungen.
Neue Chancen
Bisher ist es nicht der Cyberspace mit seinen räumlichen Möglichkeiten, sondern das Internet als Informationsplattform, das den verschiedenen online-Angeboten zum Thema „Raubkunst“ und „Beutekunst“ ein Forum bietet. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung von Datenbanken. Hintergrund ist die gewachsene Bedeutung, die der Provenienzforschung seit der Holocaust-Vermögenskonferenz in Washington 1998 zukommt und heute zu einem wichtigen Arbeitsgebiet staatlicher Museen und Kultureinrichtungen gehört. Darüber hinaus bieten Portale und thematische Dossiers aktuelle und historische Informationen zum Thema „Kunst und Krieg“. Die spezifischen Probleme zwischen Deutschland und Rußland im Zusammenhang mit der „Beutekunst“ und den Rückführungsverhandlungen nehmen demgegenüber wenig Raum im Netz ein.
Bei den Internet-Seiten zum Thema der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter fällt zweierlei auf. Zum einen liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Informationen. Das Netz wird als Medium gewählt, weil es eine maximale Verbreitung und Zugänglichkeit ermöglicht. Die Chancen des computergestützten Umgangs mit der „Beutekunst“ bleiben weitgehend ungenutzt. Ein zweiter Befund: Die Anzahl deutsch-rußländischer Gemeinschaftsinitiativen ist sehr gering.
Neue Chancen, das Medium intensiver zu nutzen und die Zusammenarbeit zwischen Rußland und Deutschland zu vertiefen, eröffnet ein virtuelles Museum. Eine Reihe von Argumenten spricht dafür, daß eine solche Initiative die andauernde Auseinandersetzung um die „Beutekunst“ voranbringen könnte. Wen sollte das Argument nicht überzeugen, die kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter könnten erstmals wieder mit den Sammlungen ihrer Herkunftsräume vereint werden? Möglich macht dies das Wesen eines virtuellen Museums, kann es doch die Objekte wieder in den ursprünglichen Kontexten präsentieren – freilich in digitalisierter Form. Gemeint ist damit zum einen die Möglichkeit, Exponate in gemeinsamen Ausstellungen vorübergehend in einem virtuellen Museumsraum zu präsentieren, zum anderen, die Objekte in die ständige Online-Präsentation eines Museums zu integrieren, unabhängig davon, wo sie sich real befinden.
Im Falle des sogenannten Schliemann-Schatzes beispielsweise könnte unter dem Dach des virtuellen Museums eine Verbindung zwischen den Sammlungen des Museums für Vor- und Frühgeschichte und dem Moskauer Puškin-Museum hergestellt werden. Auf den Seiten des Berliner Hauses würde die Sammlung vollständig, einschließlich der in Moskau befindlichen Stücke, gezeigt. Umgekehrt könnte das Museum in Rußland die in seinem Besitz befindlichen Funde Heinrich Schliemanns in einem größeren Kontext von Objekten der deutschen Sammlung zeigen. Von beiden Websites aus wäre eine Sonderausstellung zur Geschichte der Ausgrabungen und ihrer kriegsbedingten Verlagerung erreichbar. Weitere Angebote könnten eine ausführliche Präsentation der Restaurierungsarbeiten in Moskau sein, ein Hinweis auf die Mitte 2005 in den Räumen des Puškin-Museums gezeigte Ausstellung zur „Archäologie des Krieges“ und eine virtuelle (dreidimensionale) Reise durch das antike Troja.
Für Wissenschaftler könnten die Bestände online recherchierbar sein, ergänzt durch Hinweise auf Sammlungen anderer Museen sowie durch umfassende Berichte zur Forschung. Ähnlich könnte mit der sogenannten Baldin-Sammlung, den 362 Zeichnungen und zwei Gemälden der Bremer Kunsthalle, verfahren werden. Sie befanden sich lange in der Petersburger Eremitage und wurden 2003 im Moskauer Ščusev-Museum gezeigt. Auf den Websites beider Museen besteht bereits ein umfangreiches virtuelles Angebot.
Ein weiteres Beispiel sind verlagerte Buchbestände. Das virtuelle Museum böte die Möglichkeit, direkt zu allen Bestandskatalogen derjenigen Bibliotheken zu gelangen, aus deren Sammlungen die Bücher verlagert wurden und derjenigen, in deren Beständen sie sich jetzt real befinden. In allen Katalogen wären die Bücher zu finden, jeweils mit dem entsprechenden Hinweis auf ihre Geschichte und den jetzigen Aufbewahrungsort. Darüber hinaus könnten die wichtigsten Werke online verfügbar gemacht werden, sei es als reine Textdatei, sei es als virtuelles Buch zum Umblättern. In einem virtuellen Sonderausstellungsraum könnten besonders wertvolle Buch- oder Handschriftenexemplare gezeigt werden, ergänzt durch Objekte aus Museen. Schließlich ist eine Dokumentation der Kooperation auf dem Gebiet der Buchrestaurierung zwischen deutschen und rußländischen Partnern denkbar.
Ein solches Vorhaben paßt zur „Politik der kleinen Schritte“, solange es die große Lösung nicht gibt. Jenseits der offiziösen politischen und juristischen Gremien bestehen seit Jahren gute Kontakte. Auf fachlicher Ebene arbeiten Angestellte aus deutschen und rußländischen Museen, Archiven und Bibliotheken gemeinsam an den Beständen. Diese Arbeit könnte fortgesetzt und ausgebaut werden. Die Ergebnisse könnten Teil des virtuellen Museums werden, ohne daß dabei gültige Rechtspositionen oder moralische Argumente unterlaufen würden.
Eine Erweiterung des bisherigen Kreises der Beteiligten – Politiker, Juristen und Museumsfachleute – durch Medienexperten, Computerspezialisten und Webdesigner könnte sich produktiv darauf auswirken, neue Ideen auch im realen Raum zu finden. Die unvorbelastete Annäherung in fachfremden Bereichen, aber mit einem gemeinsamen Ziel, wäre ein weiterer Schritt zur Verständigung.
Ein derartiges Projekt deutsch-rußländischer Zusammenarbeit könnte auch neue Wege der Finanzierung eröffnen: Es wäre attraktiv für Kultursponsoring durch Internet- oder Computerfirmen, Netzbetreiber und Provider, Multimediaschulen oder Graphikagenturen. Viel gewichtiger sind die Argumente aus der Museumsperspektive. Werfen wir einen Blick in die Zukunft des Museums.

Das traditionelle Museum befindet sich unter dem Einfluß der Informationstechnik im Wandel zur Memory-Institution. Sie ist eine Zusammenfassung von digitalisierten Informationen aus Archiven, Bibliotheken und Museen zu einer Institution des kollektiven Gedächtnisses für das Erbe der Menschheit im digitalen Raum des Internets.

Demnach geht es um die Zugänglichkeit von Beständen und Informationen sowie um die Bewahrung von Erinnerung und ihre Weitergabe. Diese Aufgaben können aus Kosten- und Platzgründen immer weniger im realen Raum bewältigt werden. Der virtuelle Raum gewinnt damit an Relevanz für Institutionen des kollektiven Gedächtnisses. Diese Zukunftsvision ruft die eigentliche Aufgabe und Legitimation von Museen in Erinnerung: Es verspricht dem Besucher Information und Unterhaltung.

Museen geben Menschen die Möglichkeit, Sammlungen zu ihrer Inspiration, Bildung und Unterhaltung zu erkunden. Sie sind Institutionen, die Kunstgegenstände und Einzelstücke sammeln, bewahren und zugänglich machen, die sie treuhänderisch für die Gesellschaft verwalten.

Dies läßt sich auch im virtuellen Raum realisieren, der weitere Vorteile aufweist. So sind sehr hohe Besucherzahlen durch das Aufrufen der Website zu erreichen, wie dies für virtuelle Museen in der Regel gilt. Der Online-Zugang zu den Kulturgütern ermöglicht einem internationalen Publikum den Museumsbesuch. Das gilt auch für Besucher, die aus verschiedenen Gründen niemals ein Museum besuchen würden. So können finanzielle oder körperliche Barrieren ein Hindernis sein, aber auch Einstellungen in bezug auf Freizeitangebote. Wer Museumsbesuche unattraktiv findet, aber gerne in virtuelle Welten eintaucht, könnte sich möglicherweise für ein solches Angebot eines Museums begeistern. Daraus wiederum resultiert eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Kulturgüter und damit auch für das Problem der „Beutekunst“. Hinzu kommt die Möglichkeit, durch einen Museumsshop oder den Aufbau von gebührenpflichtigen Bild- und Informationsdatenbanken neue Einkommensquellen für gemeinsame Projekte zu schaffen.
Ein so ungewöhnlicher Umgang mit dem deutsch-rußländischen Streitthema wird freilich auch Kritiker auf den Plan rufen. So dürfte ein Einwand gegen das virtuelle Museum auf die Bedeutung der Originale zielen. Danach sei der Vorschlag nicht angemessen. Mit Blick auf das in Rede stehende „Beutekunst“-Museum läßt sich zunächst feststellen, daß dieses Argument auf einen Großteil der Kulturgüter nicht zutrifft. Bis auf wenige Ausnahmen wertvoller Bücher und Akten hängt die Bedeutung der Bibliotheken und Archive weniger von ihrem künstlerischen Wert als vom wissenschaftlichen Inhalt ab, der wiederum virtuell genutzt werden kann.
Aber auch im Falle herausragender Einzelstücke gibt es gute Gründe für eine Digitalisierung, wie ein Projekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft zeigt. Ziel ist es, eine der bedeutendsten Sammlungen spätgotischer deutscher Bilderhandschriften vollständig mit Bild und Text im Internet zugänglich zu machen. Hier geht man davon aus, daß die Verfügbarkeit der Handschriften im Netz die Bedeutung des Originals keineswegs schmälert. Im Gegenteil: Die Tatsache, daß man die Handschriften möglichst vielen Menschen zur Verfügung stellen möchte, zeugt von der hohen Wertschätzung der Schriften und ermöglicht zudem deren konservatorischen Schutz.
Die Frage nach der Bedeutung des Originalobjekts im Museum stellt sich jedoch noch in einem anderen Kontext. Mit dem Wandel des Museums zur Memory Institution unter Einbeziehung des virtuellen Raums geht nämlich ein Paradigmenwechsel vom Museumsobjekt zur Museumsinformation einher. Schon das Museum als räumliche Institution hat die Gegenstände ihrem Ursprungsort entrissen und stellt sie in einen konstruierten Zusammenhang. Dieser aber gibt dem Betrachter erst die Möglichkeit, Zusammenhänge herzustellen und Verbindungen zu erkennen. Unter den Bedingungen der Digitalisierung eröffnen sich nun ganz neue Perspektiven auf das Original.

Im 18. Jahrhundert bezeichnete [Virtualität] in der Optik das gebrochene oder reflektierte Bild eines Gegenstandes. [. . .] Im Museumskontext kann dies so verstanden werden, daß die digitale Reflexion des Originals uns zwingt, uns intensiver mit ihm auseinanderzusetzen, da durch die virtuelle Dimension neue Aspekte des Objekts sichtbar werden.

Dadurch wird die Bedeutung des Objekts zugunsten der ihm zugrundeliegenden Idee relativiert.

Viele der jüngsten Entwicklungen in virtuellen Museen betonen die Aufgabe von Museen, Informationen zur Verfügung zu stellen, nicht Objekte. [. . .] Eine wachsende Zahl sowohl traditioneller als auch Online-Museen bemerken, daß sie jenseits der Präsentation von Objekten agieren können und beginnen Wege zur Schaffung von Exponaten zu erkunden, die die Objekte in einen erzählenden Kontext mit einer breiteren Perspektive stellen. Kuratoren, die sich für Online-Exponate interessieren, experimentieren mit einer innovativen Nutzung der Internettechnologie, um Objekte und Informationen in neuer Weise zu verbinden.

Anders also als das reale, rückt das virtuelle Museum das Original in den Hintergrund, Informationen dagegen in den Vordergrund. Dies gilt unabhängig davon, ob das virtuelle Museum mit einer bestehenden Sammlung verbunden ist oder für das Internet ganz neu geschaffen wurde. Zieht man diese Überlegungen zur Entwicklung von Museen und ihren Objekten im allgemeinen in Betracht, so böte die deutsch- rußländische Kooperation im Rahmen eines virtuellen „Beutekunst“-Museums den Museen und Kulturinstitutionen eine konkrete Chance, sich mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen und Position zu beziehen.
Neben dem Thema der Originale im virtuellen Museum dürfte sich ein weiterer Einwand auf die Rechtslage beziehen. Inwieweit Enträumlichung und Entgrenzung durch die neuen Medien Fragen des Völkerrechts, des Urheberrechts oder der Verwertungsrechte berühren, muß der Erörterung von Experten überlassen bleiben. Ein Argument aber, die Chancen eines virtuellen Museums nicht durch rechtliche Bedenken einzuschränken, ist der Charakter der Kunst. Sie lebt davon, von allen gesehen werden zu können, im realen oder im virtuellen Museum. Dieser Gedanke steht in engem Zusammenhang mit dem schon früher vorgebrachten Argument für eine deutsch- rußländische Stiftung: Die „Beutekunst“ ist weder nur rußländisch noch nur deutsch, sondern sie ist auch europäisch. Wer diese Einsicht zur Grundlage der Betrachtung macht, der sieht auch die rechtlichen Ansprüche in einem anderen Licht.
Was jedoch die Gegner einer Stiftung nicht zu überzeugen vermochte, wird auch die Akzeptanz eines virtuellen Museums erschweren, das ebenfalls vom europäischen Charakter der Kulturgüter ausgeht. Damit kommen wir zu einem dritten Einwand. Demnach ist ein virtuelles Museum insofern untauglich, den Streit zwischen Deutschland und Rußland über die Beutekunst zu lösen, als es das Problem der Eigentumsfrage ausblendet. In der Tat ist der Vorschlag nicht geeignet, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Es ist überhaupt keine Lösung im Sinne der bisherigen, auf einen Abschluß gerichteten Diskussion. Insofern läßt sich dieser Einwand auch nicht aus dem Weg räumen. Vielmehr setzt das virtuelle Museum, wie bereits die Stiftungsidee, eine Zukunftsvision und Vertrauen in die deutsch-rußländischen Beziehungen ebenso voraus wie den Mut, alte Grenzen im wahrsten und im übertragenen Sinne zu überschreiten. Wenn die Überwindung der realen Grenzen schon nicht gelingt und die „Beutekunst“ an ihren Ursprungsort zurückkehrt, warum kann dann der virtuelle Raum nicht zu einer Alternative werden? Er nämlich macht möglich, was schon im Rahmen der Stiftung beabsichtigt war: die Sammlungen zusammenzuführen. Schon die Stiftungsidee zielte gerade nicht darauf ab, alle Werke an den einen Ort des Stiftungssitzes zu überführen – also „so etwas Ähnliches wie Stalins Weltkunstmuseum“ zu verwirklichen. Vielmehr sollten die Kulturgüter dem Ort ihrer Provenienz wieder zugeführt werden. Dies war ein wesentlicher Aspekt der Stiftungsidee und ist jetzt der Kern des virtuellen Museums.
Virtuelle Welten
Ein solches virtuelles „Beutekunst“-Museum, zumal in gemeinsamer deutscher und rußländischer Initiative, wäre ein bisher einmaliges Projekt. Seine kulturpolitische Bedeutung, sein internationaler Zuschnitt und nicht zuletzt sein Umfang unterscheiden es von bestehenden Online-Angeboten im Museumsbereich. Deren Standards aber dürfen nicht unterschritten werden, wenn es um eine Schärfung des Profils und die Entwicklung von Qualitätskriterien für das virtuelle „Beutekunst“-Museum geht. Fünf Aspekte sollten das neue virtuelle Museum auszeichnen. Einzelne Aspekte finden sich schon jetzt bei existierenden Angeboten und können Vorbilder für das „Beutekunst“-Museum sein.

Forschungsrelevanz
Um insbesondere die Museumsfachleute für das Vorhaben gewinnen zu können, muß an erster Stelle der wissenschaftliche Anspruch stehen. Um ihn zu erfüllen, sind häufig Datenbanken in die Website integriert, welche die zugrundeliegenden Sammlungen als Gegenstand der Forschung zugänglich machen. Über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich verfügen insbesondere Archive und Bibliotheken. Eine Datenbank russischer Plakate des 20. Jahrhunderts auf der Grundlage mehrjähriger wissenschaftlicher Forschung gehört zu den Projekten des Lotman-Instituts in Bochum (). Die Präsentation im Netz verfolgt im wesentlichen wissenschaftliche Zwecke. Sie wurde aus EU- und Stiftungsmitteln finanziert, entstand in enger deutsch-rußländischer Kooperation und wird zweisprachig angeboten.

Internationale, themenbezogene und institutionelle Kooperation
Das virtuelle Museum wäre zum Scheitern verurteilt, wenn es nicht gelänge, erfolgreich auf verschiedenen Ebenen zu kooperieren. So ist eine internationale Zusammenarbeit ebenso unerläßlich wie eine themenbezogene und institutionelle. Als Beispiele bieten sich hier, neben dem Projekt des Lotman-Instituts, das europäische Museumsportal (www.euromuse.net), der Auftritt mehrerer Spielzeugmuseen unter sowie das Portal an, zu dem sich Bibliotheken, Archive und Museen zusammengetan haben. Hierbei handelt sich um eine interdisziplinäre Plattform zur Online-Recherche in den Beständen der drei klassischen Dienstleister auf dem Gebiet der Kulturbewahrung und -vermittlung. Die Institutionen und die Bestände bleiben getrennt, die Erschließung erfolgt unter Anwendung der fachspezifischen Methoden. Die Portal-Lösung zielt vielmehr darauf ab, Daten unterschiedlicher Kulturträger zu verknüpfen und dem Besucher Informationen zu thematischen Fragen aus den drei Fachbereichen zur Verfügung zu stellen.

Informationen und Exponate zum Thema „kulturelles Erbe“
Angesichts der Bedeutung großer Teile der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter und der besonderen Geschichte dieser Objekte muß sich das „Beutekunst“-Museum auch als virtueller Ort zur Bewahrung des kulturellen Erbes Europas verstehen. Auf diese Weise können sich Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und Rußlands ihrer eigenen und gemeinsamen Vergangenheit vergewissern. Projekte, die diesen Weg beschreiten, sind das Virtual Museum of Canada, das nordamerikanische „Stimmen-Projekt“ und seit kurzem das „Museum with no frontiers“ zur islamischen Kunst. Im Mittelpunkt dieser Online-Angebote steht die Verknüpfung unterschiedlicher Institutionen und ihrer Bestände, die zum kulturellen Erbe einer Nation, einer bestimmten Region oder Kultur gehören. Kontexte zwischen Exponaten, Informationen und Weiterbildungsangeboten zu erstellen, ermöglicht weitreichende Recherchen und Unterhaltungsangebote.

Unterhaltungsangebote
Um das Museum attraktiver zu machen, bedarf es neben den inhaltlichen Angeboten auch der Unterhaltung, wie sie ein virtueller Rundgang bietet. Denkbar ist sogar der Eintritt in eine dreidimensionale virtuelle Welt, in der die Kunstgegenstände wie in einem Museum erlebt werden können. Bisher bieten Museen nur virtuelle Rundgänge am Computerbildschirm. Ein Beispiel findet sich auf den Seiten des Lebendigen Virtuellen Museums Online. Dieses virtuelle Museum ist an zwei Museen gebunden (Deutsches Historisches Museum in Berlin und Haus der Geschichte in Bonn), verknüpft Objekte aus unterschiedlichen Sammlungen zu spezifischen Themen und stützt sich auf die Kooperation mit einem fachfremden Partner, dem Fraunhofer-Institut für Software und System-Engineering – bietet also auch im Hinblick auf die Kooperation Anknüpfungspunkte für das virtuelle Museum. Neben einem Rundgang bestimmen auch interaktive Elemente den Unterhaltungswert eines virtuellen Museumsbesuchs. Die „Vision interaktiver Wissensvermittlung und besuchernaher Kommunikation“ hat sich das Projekt Virtueller Transfer Musee Suisse () des Neuen Landesmuseums auf die Fahnen geschrieben. Dabei handelt es sich nicht um ein virtuelles Museum, sondern „die Web-Strategie einer direkten Kommunikation mit den Besuchern und Benutzern der Sammlung“. Im Mittelpunkt stehen die Objekte, die dreidimensional betrachtet werden können, sowie ihre Geschichte. Dazu kommen Raumeinsichten, Texte, Ergänzungsmaterial, Tondokumente und Musik.

Zeitgemäße Präsentationstechnik
Schließlich ist eine hochwertige Präsentationstechnik ein Erfolgskriterium für das virtuelle Museum. Die Beteiligten des virtuellen Museums der Karlsruher Türkenbeute entwickelten sogar eine neuartige Software (). Das Museum wurde vom Badischen Landesmuseum Karlsruhe zusammen mit dem Zentrum für Kultur und Medientechnologie konzipiert. Eine Anregung kann es gleich in mehrerer Hinsicht sein. Wie die „Beutekunst“ ist die Sammlung der Turcica von hohem kunst- und kulturhistorischen Wert. Und ebenso ist ein großer Teil der Sammlung in Folge von Kriegen räumlich verlagert worden. Das Vorhaben eines virtuellen Museums stieß auf breites Interesse und wurde von der Landesstiftung Baden-Württemberg 15 Monate lang mit 750 000 € gefördert. Es bestand ein hoher Anspruch an eine professionelle Realisierung. Schließlich arbeiteten Wissenschaftler, Restauratoren, Webdesigner, Computerspezialisten, Filmexperten und Fotografen zusammen. Von den Möglichkeiten der Technik zeugt auch die Website zu computergestützten Rekonstruktionen historischer Gebäude (). Das „Beutekunst“-Museum könnte daraus Anregungen zu virtuellen Rekonstruktionen zerstörter Kunst und Architektur auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ziehen. Dies wiederum könnte neue Impulse für Forschungen zu den Kulturgüterzerstörungen der Nationalsozialisten liefern.
Betrachtet man das „Beutekunst“-Museum in bezug auf diese fünf Kriterien, ergeben sich zahlreiche mögliche Projekte und Initiativen, die zur weiteren Ideenfindung anregen können. Ein mind-map kann die offene Struktur verdeutlichen, der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.