2012 2011 2010
2009 2008 2007
2006 2005 2004
2003 2002

Glaubenssache
Kirche und Politik im Osten Europas

Manfred Sapper, Volker Weichsel, Thomas Bremer, Jennifer Wasmuth (Hg.)
336 Seiten, 20 Abbildungen, 14 Karten
Berlin (BWV) 2009 [=OSTEUROPA 6/2009]
Preis: 22,00 €
ISBN: 978-3-8305-1605-7

Coverbild
Editorial
Das Heilige und das Profane
Mehr

Das Religiöse und das Politische sind zwei zentrale Dimensionen menschlicher Existenz. Für den religiösen Menschen hat der Glaube die höchste Bedeutung, weil die Religion nicht nur sein Leben, sondern sein ewiges Schicksal betrifft. Für den Menschen ohne Glauben spielt die jenseitige Dimension keine Rolle. Für ihn agieren religiöse Menschen irrational, weil ihr Verhalten nicht nur dem Sichtbaren, Messbaren und Berechenbaren folgt.

Das Heilige und das Profane sind getrennte Sphären. Sie können unabhängig voneinander existieren. Beim Beten oder Meditieren spielt Politik keine Rolle. Viele Formen der Politik haben keinerlei Bezug zum Religiösen. Doch wo die Religion das Private hinter sich lässt, zu einer öffentlichen Angelegenheit und damit zu einem Teil der Gesellschaft wird, ist sie mit dem Politischen in vielfältiger Weise verbunden. Und jede Religion, die nicht bloß private Spiritualität ist, hat eine institutionalisierte Form, wenn auch nicht jede Religion so stark an eine Institution gebunden ist wie das Christentum an die Kirche.

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein erheblich gestiegen, welch große Bedeutung die Religion für Gesellschaft und Politik hat. Das gilt etwa für den Islam, der oft als Kraft gegen die Säkularisierung wahrgenommen und dem ein großes Konfliktpotential zugeschrieben wird. Das gilt aber auch für einzelne Staaten wie die USA. Dort ist der Einfluss religiöser Gemeinschaften auf die Politik kaum zu überschätzen. Religion ist ein integraler Bestandteil der politischen Kultur, religiöse Praktiken durchlaufen einen Gestaltenwandel und tauchen im Patriotismus, der Zelebrierung der Nation oder der außenpolitischen Mission im zivilreligiösen Gewande auf. Über all das wissen wir viel. Doch in Bezug auf Ostmitteleuropa und Osteuropa wissen wir wenig.

Die Religionsgemeinschaften in diesem Raum haben im Kommunismus ähnliche Erfahrungen gemacht. Nach dessen Überwindung erwachte überall die Religion zu neuem Leben. Die Kirchen spielen vielerorts für nationale und staatliche Identitätsbildung eine wichtige Rolle. Doch unterscheidet sich die Lage von Land zu Land. In Tschechien etwa schrumpft die Bedeutung der Religion durch Säkularisierung. Doch selbst in säkularen Gesellschaften bleiben religiöse Bindung und Konfessionszugehörigkeit wichtige Faktoren für das moralische Fundament des Gemeinwesens sowie für Werte und Haltungen des einzelnen Menschen. In Polen, wo die Kirche eine fundamentale Bedeutung hatte, sucht sie nun ihren Platz in einer pluralistischen Gesellschaft. Und in Russland ist der Raum des Religiösen in Gesellschaft und Politik größer geworden. Die Orthodoxe Kirche findet Gehör. Doch wie es tatsächlich um das religiöse Leben der Gläubigen steht, war bislang weitgehend unbekannt. Eine repräsentative Umfrage, die speziell für den vorliegenden Band durchgeführt und großzügig vom katholischen Hilfswerk Renovabis gefördert wurde, bietet nun detaillierte Einblicke. Sie zeigen unter anderem: In der religiösen Praxis vieler Gläubiger verschmelzen die Grenzen zwischen dem Heiligen und dem Profanen.

Manfred Sapper, Volker Weichsel, Thomas Bremer, Jennifer Wasmuth Schließen

Thomas Bremer, Jennifer Wasmuth | 7 | Volltext

Gott und die Welt
Kirche und Religion in Osteuropa
Mehr

Die Religionsgemeinschaften in Ostmittel- und Osteuropa weisen Ähnlichkeiten auf. Sie hängen mit den vergleichbaren historischen Erfahrungen im Kommunismus zusammen. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft erwachte die Religion zu neuem Leben. Die gesellschaftliche Stellung der Kirchen veränderte sich. Überall spielen Religionsgemeinschaften eine Rolle bei der Herausbildung nationaler und staatlicher Identität. Die Grenzen ihres Einflusses bestimmt nicht nur die Frage, ob sie sich in einer Mehrheits- oder Minderheitssituation befinden. Auch ihre innere Verfassung und ihre Überzeugungen sind für die Position der Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft und ihre Beziehung zur Politik von Bedeutung. Schließen

Volltext drucken (öffnet neues Fenster)

Glaubenssache
Kirche und Politik im Osten Europas
OSTEUROPA 6/2009, S. 7-27

Thomas Bremer, Jennifer Wasmuth
Gott und die Welt
Kirche und Religion in Osteuropa

Die Religionsgemeinschaften in Ostmittel- und Osteuropa weisen Ähnlichkeiten auf. Sie hängen mit den vergleichbaren historischen Erfahrungen im Kommunismus zusammen. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft erwachte die Religion zu neuem Leben. Die gesellschaftliche Stellung der Kirchen veränderte sich. Überall spielen Religionsgemeinschaften eine Rolle bei der Herausbildung nationaler und staatlicher Identität. Die Grenzen ihres Einflusses bestimmt nicht nur die Frage, ob sie sich in einer Mehrheits- oder Minderheitssituation befinden. Auch ihre innere Verfassung und ihre Überzeugungen sind für die Position der Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft und ihre Beziehung zur Politik von Bedeutung.
Religion ist eine Dimension im Leben des Menschen, die ihn nach anderen Maßstäben prägt, als dies Politik, Kultur oder Wirtschaft vermögen. Religion bestimmt nicht nur die innere Überzeugung vieler Menschen, sondern auch deren Verhalten in unterschiedlichen Situationen. Religion ist mehr als ein beliebiger Punkt neben anderen: Religion betrifft das gesamte Leben des Menschen, und zwar nicht nur sein physisches, materielles Leben, sondern sein ewiges Schicksal. Sie geht davon aus, dass es über das sichtbare Dasein hinaus eine weitere Dimension gibt, die viel wichtiger als alle anderen ist. Für religiöse Menschen ergibt sich daraus die höchste Bedeutung des Glaubens, während für Menschen ohne Glauben eine jenseitige Dimension keine Rolle spielt und auch ihr Verhalten nicht beeinflusst. Für sie agieren religiöse Menschen oft irrational, weil sie eben nicht einer Ratio folgen, die nur das Sichtbare, Messbare und Berechenbare in ihre Überlegungen einschließt.
An den Ländern und Gesellschaften Ostmittel- und Osteuropas lässt sich die widerspenstige und nicht leicht eingängige Bedeutung der Religion besonders deutlich sehen. Bis zu den politischen Veränderungen in den späten 1980er Jahren galt Religion nach der herrschenden Ideologie als ein Phänomen, das eigentlich keine oder keine große Bedeutung haben sollte. Da dies mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmte, scheuten die kommunistischen Regimes nicht davor zurück, die Wirklichkeit mitunter auch gewaltsam der Ideologie anzupassen. In manchen Gesellschaften schien dies sehr gut zu funktionieren, in anderen, von denen die polnische das bekannteste Beispiel ist, hatte das staatliche Vorgehen eher eine gegenteilige Wirkung. Nach dem Ende der kommunistischen Systeme erwachte die vielerorts für überwunden gehaltene Religion zu neuem Leben. Sie zeigt sich im Bild der Städte und Dörfer, in den Medien, im Anspruch und Auftreten von religiösen Amtsträgern, im Verhalten und der Rhetorik von Personen des öffentlichen Lebens. Die Beziehung zwischen Staat und Kirche gilt häufig als Parameter, um diese Veränderung zu erfassen, doch gibt es zahlreiche andere Bereiche, in denen sie ebenso deutlich ist. Es zeigt sich, dass die äußere und innere Verfassung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, ihre Strukturen und ihre Überzeugungen größere Bedeutung für ihre Positionen haben als die jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

ORTHODOXE KIRCHEN

Wenn westliche Medien die Transformation in Osteuropa verfolgen, findet die veränderte Rolle der orthodoxen Kirchen in Staat und Gesellschaft gebührende Berücksichtigung. Vielfach thematisieren sie jedoch allein die Verquickung kirchlicher und staatlicher Interessen und kritisieren die fehlende Trennung von Staat und Kirche. Manche Beobachter beschwören sogar die Gefahr, in den orthodox geprägten Ländern Osteuropas könnten sich „Staatskirchen“ etablieren und es drohe eine massive „Klerikalisierung der Gesellschaft“. Szenen von hochrangigen Politikern, die sich im kirchlichen Zusammenhang zeigen, wie der georgische Staatspräsident Micheil Saakaschwili ehrfürchtig den Segen von Patriarch-Katholikos Ilia II. erbitten oder sich wie Russlands Staatspräsident Dmitrij Medvedev am offenen Grab des jüngst verstorbenen Patriarchen Aleksij II. andächtig bekreuzigen, tun ein Übriges, um diesen Eindruck noch zu verstärken. Auch in West- und Ostmitteleuropa werden Kirchen an Staatsakten beteiligt. Insofern ist dies kein Spezifikum osteuropäischer Staaten. Gleichzeitig mangelt es gerade in Deutschland an einer Selbstreflexion, wie stark bei diesen Befürchtungen die Reserviertheit gegenüber jeglicher Form von öffentlicher Inszenierung mitschwingt, die sich als Gegenreaktion auf die Praxis des Nationalsozialismus verstehen lässt, als der öffentliche Raum durch perfekte Inszenierungen vereinnahmt und ideologisch besetzt wurde.
Schließlich gibt es einen dem Protestantismus eigenen, grundsätzlichen Vorbehalt gegenüber kultischen Inszenierungen, eine latente oder auch manifeste Skepsis gegenüber einer primär visuellen Vermittlung von Glaubensinhalten. Dass in der Orthodoxie und in den von ihr geprägten Gesellschaften „Inszenierungen“ schon immer eine konstitutive Bedeutung hatten und in transformierter Gestalt auch vom sowjetischen Staat übernommen wurden, bleibt unberücksichtigt. So aber werden aus dem öffentlichen Auftreten der Kirche Schlussfolgerungen gezogen, die viel eher etwas über den historischen oder konfessionellen Kontext aussagen als über den realen Einfluss der Kirchen auf Politik und Gesellschaft. Dass orthodoxe Kirchen überhaupt wieder in dieser Form in Erscheinung treten können – wenn etwa Zehntausende Moskauer sich von dem verstorbenen Patriarchen Aleksij II. in der wieder aufgebauten Christus-Erlöserkathedrale verabschieden, die Stalin in den 1930er Jahren hatte einreißen lassen –, ist ohne Frage Ausdruck des Mitte der 1980er Jahre einsetzenden Wandels und der wiedergewonnenen gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen. Daraus aber den Schluss ziehen zu wollen, die Kirchen seien politisch höchst einflussreich und der eigentlich bestimmende gesellschaftliche Faktor, scheint voreilig, solange nicht Fragen nach dem rechtlichen Status, den politischen Partizipationsmöglichkeiten sowie der nachweisbaren gesellschaftlichen Akzeptanz der Kirchen geklärt sind.

Rechtlicher Status

Der rechtliche Status der orthodoxen Kirchen hat sich in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion grundsätzlich verbessert. In der Präambel des 1997 in der Russländischen Föderation erlassenen Religionsgesetzes wird so „der besonderen Rolle der Orthodoxie in der Geschichte Russlands in Bezug auf dessen geistige und kulturelle Entstehung und Entwicklung“ Anerkennung ausgesprochen; mit diesem Gesetz wurde das liberalere Religionsgesetz von 1990, das die Gewissens- und Religionsfreiheit für alle Religionsgemeinschaften garantierte, zugunsten der Orthodoxie geändert. Allerdings betrifft diese Änderung nicht allein die Orthodoxie, auch „Islam, Buddhismus, Judentum und andere Religionen, die nicht aus dem geistigen Erbe der Völker Russlands wegzudenken sind“, werden als besonders achtenswert hervorgehoben. Da es sich zudem bei der Präambel tatsächlich mehr um eine politische Absichtserklärung handelt, als dass sie direkte rechtliche Konsequenzen hätte, sind die rechtlichen Bestimmungen im Einzelnen zu betrachten, will man sich ein Bild vom gegenwärtigen rechtlichen Status der orthodoxen Kirche machen.
Das gilt für Russland nicht weniger als für andere osteuropäische Staaten. Denn auch dort befinden sich die Kirchen keineswegs in einer rechtlich geklärten, sicheren Lage: So erhielten die orthodoxen Kirchen in der Regel zwar Kirchengebäude und Grundstücke aus der vorrevolutionären Zeit in großer Anzahl restituiert und bekamen oft auch staatliche Zuschüsse zur Sanierung. Nicht unbedingt war damit jedoch die Übertragung der Eigentumsrechte verbunden, so dass die Kirchen die Gebäude und Grundstücke vielfach nur nutzen dürfen, und dies unter der Auflage, für Sanierung und Instandhaltung selbst Sorge zu tragen. Zur Finanzierung sind die Kirchen meist auf Spenden angewiesen.
Ungeklärt sind auch Fragen, die den Bereich der religiösen Bildung betreffen. So werden beispielsweise in Russland die Abschlüsse von kirchlich getragenen Ausbildungsstätten nach wie vor staatlich nicht oder nicht vollständig anerkannt. Das gilt für die 38 Geistlichen Seminare, an denen die theologische Grundausbildung erfolgt und die zumal in den ländlichen Regionen in der Tat kein besonders hohes Niveau erreichen, ebenso wie für die in Großstädten angesiedelten Geistlichen Akademien, die der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen, wie auch für theologische Hochschulen und Forschungsinstitute, die wie die St. Tichon-Universität von Moskau inzwischen über die Grenzen Russlands hinaus Ansehen genießen. Allein in Hinblick auf die Präsenz von Religion in den Schulen scheint nunmehr eine Klärung erfolgt zu sein: Nachdem die Russische Orthodoxe Kirche die Anerkennung des umstrittenen Wahlfachs „Grundlagen orthodoxer Kultur“ zunächst nicht durchsetzen konnte – im November 2007 votierte die Duma gegen diese Form des religiösen Unterrichtes an öffentlichen Schulen –, liegt seit Januar 2008 die Zustimmung des Bildungsministeriums zum Fach „Geistig-sittliche Kultur“ vor, das eine abgewandelte Form der „Grundlagen orthodoxer Kultur“ darstellt und ab dem 1. September 2009 unterrichtet werden soll. Rechtsunsicherheiten bestehen hingegen weiterhin in anderen, aus kirchlich-seelsorgerlicher Sicht wichtigen Bereichen: in der medizinischen Versorgung, im Strafvollzug, beim Militär. Auch wenn es auf diesen Gebieten oft pragmatische Lösungen gibt, so bedeuten diese noch keine grundsätzliche Regelung.

Politische Partizipationsmöglichkeiten

Es gibt medienwirksame Begegnungen zwischen Repräsentanten des politischen Systems und der kirchlichen Hierarchie. Wenn Russlands Präsident Dmitrij Medvedev den georgischen Katholikos-Patriarchen Ilia II. zum Gespräch empfängt, um mit ihm über die Verbesserung der russländisch-georgischen Beziehungen zu beraten –, lässt dies auf einen eminenten politischen Einfluss der Kirchen schließen. Auch die Teilnahme des armenischen Präsidenten Serge Sarkisjan an hohen kirchlichen Festen und Pilgerreisen oder Aussagen wie die des belarussischen Präsidenten Aljaksandr Lukašenka, die orthodoxe Kirche sei Trägerin der „wichtigsten Ideologie unseres Landes“, scheinen diesen Schluss zu bestätigen. Tatsächlich lassen sich aber kaum gesicherte Aussagen über den realen politischen Einfluss der Kirchen machen. Denn ihr politischer Ertrag ist nur schwer fassbar. Das gilt auch für die Mitwirkung von kirchlichen Würdenträgern in politischen Gremien. So gehört etwa Metropolit Kliment von Kaluga und Borovsk der Gesellschaftskammer und der Honoratiorenkammer an, welche die Regierung in wichtigen Fragen berät. Metropolit Kliment galt als aussichtsreicher Kandidat bei der Patriarchenwahl und wurde aus Regierungskreisen auch unterstützt. Ob sich die Regierung aber die Ratschläge des Metropoliten zu eigen macht, ist damit noch nicht gesagt und lässt sich schwer belegen, zumal es anders als in Deutschland, wo es kirchliche Beauftragte bei der Bundesregierung und den Landesregierungen gibt, keine geregelten Verfahren gibt. Da zudem in Russland politische Parteien mit religiösen Zielsetzungen verboten sind, besteht auch hier kein Ansatzpunkt, um den politischen Einfluss der Kirchen genauer zu erfassen. Bemerkenswert scheint hingegen, dass es immer wieder politische Initiativen von kirchlicher Seite gibt, die nachweislich keine Wirkung zeigen. So blieben etwa die Friedensappelle des von Präsident Medvedev nach seinem Tode hochgelobten Patriarchen Aleksij II. ungehört, die unmittelbar vor und im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen mit Tschetschenien 1994 mehrfach an die Regierung ergingen.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Die gesellschaftliche Akzeptanz der Kirche lässt sich im Vergleich zu den politischen Partizipationsmöglichkeiten besser bestimmen, weil es eine Reihe von soziologischen Untersuchungen dazu gibt. Demnach aber handelt es sich nicht um eine verzerrte Wirklichkeitswahrnehmung, wenn von kirchlicher oder politischer Seite der orthodoxe Glaube als gesellschaftliches Kernelement bestimmt wird. Denn tatsächlich begreift sich die übergroße Mehrheit der Befragten als dem orthodoxen Glauben zugehörig; das Levada-Zentrum ermittelte im Februar 2009 für Russland 72,6 Prozent, die Stiftung öffentliche Meinung (Fond obščestvennogo mnenija; FOM) für das Jahr 2008 knapp 60 Prozent. Dieses Ergebnis impliziert allerdings keine hohe Kirchenbindung, denn von den Befragten, die sich als orthodox bezeichnen, gaben 65,1 Prozent an, dass sie das Abendmahl „nie“ empfangen, und 68,7 Prozent, dass sie sich „nie“ an die Fastenzeiten halten; weniger als zehn Prozent fasten „in der Regel“ oder „häufig“.
Die allenfalls marginale Rolle, die kirchlich-institutionelle Handlungen in gesamtgesellschaftlicher Perspektive spielen, bestätigt die jüngste Umfrage des Levada-Zentrums auch in anderer Hinsicht. Denn danach ist für die deutliche Mehrheit der Befragten, die sich nicht als Moslems, Juden oder Buddhisten verstehen, außer dem Empfang des Abendmahls und den Fastenzeiten auch der Gottesdienstbesuch an Sonn- und hohen Feiertagen, sakramentale Handlungen wie Beichte oder Krankensalbung, die Teilnahme am Gemeindeleben oder auch der Besuch heiliger Stätten und Klöster ohne nennenswerte Bedeutung. Allein die Frage nach der Taufe spielt eine andere Rolle; 84,5 Prozent der Befragten bejaht die Frage, ob sie getauft seien. Besonderen Zuspruch finden darüber hinaus Weihwasser und Ikonen.
Der geringen Kirchenbindung entspricht dann auch, dass keine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewünscht wird, denn die Befragten votieren mehrheitlich dafür, dass die Trennung von Staat und Kirche fortbestehen und der orthodoxe Glaube mithin nicht Staatsreligion werden soll. Wie die jüngste Umfrage des VCIOM zeigt, sind es demgegenüber die von der Kirche vermittelten „Werte“, die in der Bevölkerung Anklang finden: So erkennen 35 Prozent der Befragten immerhin einige der moralischen Normen der Kirche als für den modernen Menschen akzeptabel an, 30 Prozent können darüber hinaus der Aussage zustimmen, dass Menschen sich an die vom orthodoxen Glauben getragenen moralischen Normen und Verhaltensprinzipien halten sollen. Über die Wertevermittlung hinaus sind es einzelne herausragende Persönlichkeiten, die das gesellschaftliche Ansehen der Kirche ausmachen: So wussten immerhin 70 Prozent der Befragten den Namen des neu gewählten Patriarchen Kirill zu nennen und mehr als 80 Prozent bewerteten die Wahl „eher“ oder sogar „sehr positiv“. Aber dies betrifft tatsächlich nur einzelne Persönlichkeiten. Orthodoxe Geistliche, seien es Priester oder Bischöfe, erfreuen sich keiner besonderen Anerkennung, sie sollen geistliche Autoritäten sein, werden als solche aber nicht in Anspruch genommen. Insgesamt lässt sich festhalten: Das gesellschaftliche Ansehen der orthodoxen Kirche verdankt sich hauptsächlich dem Wertesystem, das sie repräsentiert und das offenbar in besonderem Maße als identitätsstiftender Faktor für die postsowjetischen Gesellschaften wahrgenommen wird. Die kirchlich-institutionellen Vollzüge haben demgegenüber kaum eine Relevanz, vielmehr zeigen sich hier deutlich säkulare Tendenzen. Es liegt folglich ein differenzierter Befund vor, weshalb weder kirchenkritische Stimmen, die wie Mitglieder der Russländischen Akademie der Wissenschaften vor der „Klerikalisierung der russischen Gesellschaft“ warnen, noch ausgesprochen kirchenfreundliche Bestrebungen, wie die Gründung der „christdemokratischen Bewegung“ in Georgien mit dem Ziel, die Anerkennung der Orthodoxie als Staatsreligion durchzusetzen, überbewertet werden dürfen.

Innere Lage

Die innere Lage der Kirchen und ihre konzeptionellen Überlegungen sind von großer Bedeutung dafür, welchen Einfluss die Kirche auf Politik und Gesellschaft ausübt. Zur inneren Lage der Kirchen gehört, dass es – nicht zuletzt im Klerus – nationalpatriotische Kräfte gibt, die in einem autoritären Staat die Voraussetzung für eine „nationale Wiedergeburt“ und damit für die Entwicklung hin zu einer Gesellschaft sehen, in der die Kirche fest verankert ist. Da diesen reformorientierte Kräfte entgegenstehen, kommt es innerhalb der Kirchen immer wieder zu Verwerfungen, ohne dass benennbar wäre, welche Kräfte gegenwärtig dominieren. Der neu gewählte Patriarch Kirill I. von Moskau und ganz Russland ist hierfür ein gutes Beispiel: Einerseits hatte er, in einer Priesterfamilie 1946 geboren, schon in jungen Jahren äußerst negative Erfahrungen mit einem totalitären System machen müssen. Als junger Mann wurde er durch den weltoffenen und ausgesprochen ökumenisch gesonnenen Metropoliten Nikodim von Leningrad und Novgorod geprägt. In diesem Sinne engagierte er sich später auch selbst. Andererseits sind in letzter Zeit immer wieder Stellungnahmen von Kirill zu hören, die eine eher nationalpatriotische Tendenz erkennen ließen und in ökumenischer Hinsicht deutlich auf Abgrenzung zielten.
Zur inneren Lage der Kirchen gehören auch die innerorthodoxen Beziehungen. Sie sind sogar in politischen Krisenzeiten belastbar. Während des Kriegs in Georgien riefen der georgische Katholikos-Patriarch Ilia II. und Patriarch Aleksij II. zur Einstellung der Kriegshandlungen auf. Doch wichtiger ist noch etwas anderes: Auf kirchlich-jurisdiktioneller Ebene ist die Russische Orthodoxe Kirche nicht der Anerkennung der Unabhängigkeit von Abchasien und Süd-Ossetien gefolgt, die von beiden Kammern der russländischen Staatsduma ausgesprochen wurde. Ausdrücklich hat sie auf die Eingliederung der georgischen orthodoxen Gemeinden in den beiden Gebieten in das Moskauer Patriarchat verzichtet.
Teilweise sind die innerorthodoxen Beziehungen allerdings auch durch heftige Auseinandersetzungen geprägt. Insbesondere die Ukraine ist davon betroffen, in der gleich drei Kirchen – die Ukrainische Orthodoxe Kirche/Moskauer Patriarchat, die Ukrainische Orthodoxe Kirche/Kiewer Patriarchat und die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche – den Anspruch darauf erheben, die orthodoxe Kirche zu repräsentieren. Die Folge ist, dass sich die Kirchen in ihren Handlungsmöglichkeiten selbst beschränken, dass sie viel leichter politisch instrumentalisierbar werden und gesellschaftlich erheblich an Ansehen verlieren.

Konzeptionelle Überlegungen

Seit die Russische Orthodoxe Kirche (ROK) im Jahr 2000 ihre Grundlagen der Sozialkonzeption vorstellte, gibt es erstmals eine umfassende Stellungnahme zu sozialethischen Fragen. Die hier fixierten Positionen dürfen in den orthodoxen Kirchen als weithin anerkannt gelten, auch wenn ihre Verbindlichkeit auf die russische Kirche beschränkt ist. In den Grundlagen, die ein Autorenkollektiv nach langwieriger innerkirchlicher Abstimmung formulierte, findet sich zwar keine stringent ausformulierte Soziallehre, jedoch sind die für das sozialethische Handeln der Kirche leitenden Ideen dargelegt. Grundlegend für die Bestimmung des Kirche-Staat-Verhältnisses ist der Gedanke der Symphonia, der, anders als es der Begriff vermuten ließe, die Eigenständigkeit von Kirche und Staat betont: Das Wesen der Symphonia bestehe

in gegenseitiger Zusammenarbeit, Unterstützung sowie Verantwortung unter Nichteinmischung in die jeweiligen, ausdrücklich vorbehaltenen
Kompetenzbereiche.

Es wird sogar eine Art passives Widerstandsrecht für den Fall formuliert, dass „die staatliche Macht die orthodoxen Gläubigen zur Abkehr von Christus und Seiner Kirche sowie zu sündhaften, der Seele abträglichen Taten nötigt.“
Der Symphonia-Gedanke lässt sich mit unterschiedlichen Staatsformen verbinden; als Ideal wird ein „orthodoxer Staat“ beschrieben, wie er im Ansatz in Byzanz verwirklicht worden sei, aber auch demokratische Staatsformen finden Anerkennung. Die Grundlagen bewerten also eine demokratische Entwicklung nicht an sich positiv, aber sie schaffen immerhin die theoretischen Voraussetzungen dafür, auch mit einem demokratischen Staat konstruktiv zusammenzuarbeiten. Mit den Grundlagen gibt die Russische Orthodoxe Kirche selbst ein Beispiel dafür, wie das geschehen kann, indem sie sich durch Veröffentlichung einer Art „Denkschrift“ oder „Sozialkonzept“ einer demokratiegemäßen Kommunikationsform bedient. Der grundsätzliche Vorbehalt gegenüber einer demokratischen Staatsform spiegelt sich ferner in der Beurteilung des Prinzips der Gewissensfreiheit und der Menschenrechte wider. So verweist den Grundlagen zufolge die Durchsetzung der Gewissensfreiheit als legales Prinzip auf den

Verlust von religiösen Zielen und Werten in der Gesellschaft, den massenhaften Abfall vom Glauben sowie die faktische Indifferenz gegenüber
dem Auftrag der Kirche und der Überwindung der Sünde.

Allein als Mittel, das „die Existenz der Kirche in der nichtreligiösen Welt“ ermöglicht, kann es auch positiv gewertet werden. Dementsprechend erkennt die ROK die Menschenrechte einerseits als etwas an, das in der biblischen Anthropologie wurzelt (der Mensch als Ebenbild Gottes), andererseits kritisiert sie die Menschenrechte jedoch in ihrem säkularen Verständnis als Rechte des Individuums gegenüber den Ansprüchen von Staat und Gesellschaft. In diesem Sinne sind auch die Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte verfasst, die im Juli 2008 erschienen sind und die knappen Ausführungen zu den Menschenrechten in den Grundlagen der Sozialkonzeption ergänzen sollen. So steht auch hier die Problematisierung im Vordergrund (Menschenrechte wider Gottesrechte; Individual- wider Gemeinschaftsrechte; zeitlich bedingte, durch Menschen gesetzte Rechte wider das „vom Schöpfer gegebene ewige sittliche Gesetz“; persönliche Freiheitsrechte wider Glaubenslehre und Tradition). Darüber hinaus führt die ROK ein „patriotisches Element“ ein, demzufolge die Menschenrechte „der Liebe zum Vaterland und zum Nächsten nicht widersprechen“ dürfen. Allerdings werden am Ende des Dokuments Grundsätze und Schwerpunkte der bürgerrechtlichen Tätigkeit der Russischen Orthodoxen Kirche formuliert, die, scheinbar unbeeindruckt von der vorangegangenen Kritik, das sozialethische Handeln der Kirche ganz an den Menschenrechten orientiert sein lassen:

Seit Alters und bis heute tritt die Orthodoxe Kirche vor der weltlichen Macht für ungerecht Verurteilte, für die Erniedrigten, für die Unglücklichen und für die Ausgebeuteten ein. [. . .] Auch sind wir aufgerufen, mit Eifer – und nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten – für die Erhaltung der Rechte und der Würde der Menschen Sorge zu tragen.

Dieser Passus schließt dann auch „die Verteidigung der Rechte der Nationen und ethnischen Gruppen auf ihre Religion, Sprache und Kultur“ ein sowie ausdrücklich auch die „Erziehung zur Achtung vor dem Gesetz, die Verbreitung positiver Erfahrungen bei der Umsetzung und beim Schutz der Menschenrechte“. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Kirche bestimmte Entwicklungen in der Moderne zwar äußerst skeptisch beurteilt, jedoch zugleich bereit ist, sich auf diese Entwicklungen einzulassen und einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Daraus wird man jedoch insgesamt auch den Schluss ziehen müssen, dass es bei sich wandelnden Rahmenbedingungen in Russland oder anderen osteuropäischen Staaten eher nicht die orthodoxen Kirchen sein werden, die für Demokratisierung einstehen. Sofern die orthodoxen Kirchen nicht in ihrer Existenz gefährdet sind, werden sie sich vielmehr ganz pragmatisch auch auf andere Staatsformen einlassen.

KATHOLISCHE KIRCHE

In Ostmitteleuropa und Osteuropa ist die katholische Kirche die zweitgrößte Glaubensgemeinschaft. In manchen Staaten dominiert sie sehr stark, in anderen stellt sie eine nennenswerte oder auch nur sehr kleine Minderheit der Bevölkerung. Die Existenz griechisch-katholischer („unierter“) Kirchen hat immer wieder zu Spannungen zwischen den lokalen orthodoxen Kirchen und der katholischen Kirche geführt, vor allem in der Ukraine und in Rumänien.
Besondere Aufmerksamkeit zog in jüngster Vergangenheit der Konflikt zwischen der katholischen Kirche und der orthodoxen Kirche in Russland auf sich. Dieser war dadurch ausgelöst worden, dass im Februar 2002 die katholischen Apostolischen Administraturen in Russland, kirchliche Verwaltungseinheiten unterhalb des Ranges von Bistümern, zu vollberechtigten Diözesen erhoben worden waren. Die orthodoxe Kirche sah dadurch ihr „kanonisches Territorium“ verletzt. In der Veränderung der kirchlichen Strukturen erkannte sie ein katholisches Expansionsstreben, das gezielt auf orthodoxes Kerngebiet gerichtet sei und das sie entsprechend mit dem Vorwurf des Proselytismus verband. Sie forderte zunächst die Wiederabstufung der Diözesen, heute allgemein den Verzicht auf (angebliche) proselytische Praktiken. Die daraus resultierenden Spannungen sind bis heute nicht beigelegt. Unter Papst Benedikt XVI. und dem neuen Patriarchen Kirill I., der früher das Außenamt der ROK leitete und über gute Kontakte nach Rom verfügt, scheinen bessere Voraussetzungen dafür gegeben, die Beziehungen auf eine neue Grundlage zu stellen.
Die Ursachen des Konflikts sind weniger in der gegenwärtigen Lage als in einer durch bestimmte historische Erfahrungen – die Bedrohung durch Polen und Litauen – geprägten orthodoxen Mentalität zu suchen. Denn tatsächlich stellen die Katholiken nur etwa 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Russland, das sind etwa 850 000 Gläubige. Als solche sind sie weder religiös noch politisch ein bedeutender Faktor.
Anders sieht es in der Ukraine aus, wo die mit der katholischen Kirche unierte Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche zumindest in Galizien erheblichen Einfluss hat. Aber auch die Ukraine, die sich durch eine überaus komplizierte kirchliche Situation auszeichnet, ist überwiegend nicht katholisch geprägt. Zu den Kernländern der katholischen Kirche in Ostmitteleuropa gehören Polen, die Slowakei und Litauen. Auch Tschechien und Ungarn wird man dazu zählen dürfen, selbst wenn die kirchliche Bindung hier äußerst gering ist.
Die Voraussetzungen, die die Länder im Einzelnen mitbringen, sind sehr unterschiedlich, nicht nur historisch und kulturell, sondern auch in Hinblick auf die Möglichkeiten, die die katholische Kirche hier jeweils vor der politischen Wende besaß. In Polen hatte die Kirche einen relativ großen Handlungsspielraum; hier existierte mit der Katholischen Universität von Lublin die einzige kirchliche Hochschule in allen kommunistischen Ländern, die katholische Wochenzeitung Tygodnik Powszechny (Allgemeines Wochenblatt) konnte regelmäßig erscheinen, es gab eine Reihe von katholischen intellektuellen Zirkeln. In der Tschechoslowakei hingegen kam es Anfang der 1950er Jahre zur härtesten Kirchenverfolgung in Ostmitteleuropa. Die katholische Kirche konnte hier oft vakante Bischofssitze jahrelang nicht besetzen.
Die unterschiedlichen Voraussetzungen schlagen sich auch in Meinungsumfragen nieder. In Polen, wo sich der national ausgerichtete Widerstand gegen das Regime mit dem katholischen Glauben verbunden hatte, bekennen sich knapp 90 Prozent der Bevölkerung zur katholischen Kirche. In Tschechien hingegen, wo die katholische Kirche als Bestandteil der habsburgischen Fremdherrschaft wahrgenommen wurde, sind es – mit abnehmender Tendenz – nur etwa 26 Prozent. Damit besitzt die katholische Kirche zwar den größten Anteil unter den kirchlichen und religiösen Gemeinschaften, liegt aber deutlich unter den „Konfessionslosen“, die 59 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Eine deutliche Mehrheit stellen Katholiken in der Slowakei mit ca. 69 Prozent sowie in Litauen (mit steigender Tendenz) ca. 77 Prozent.
Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen gibt es auch wichtige Gemeinsamkeiten: So wird die Kirche – abgesehen von Tschechien – in Polen, der Slowakei und Litauen als entscheidender Faktor im Widerstand gegen das kommunistische Herrschaftssystem angesehen. Die Kirche habe durch ihre Präsenz als nicht systemkonforme Institution und ihre beharrliche Bestreitung der totalitären Ideologie entscheidend zur politischen Wende beigetragen. Insbesondere das persönliche Zeugnis von Papst Johannes Paul II. und seine Besuche in Polen, vor allem der erste im Juni 1979, werden in diesem Zusammenhang positiv gewürdigt. Eine solche Einschätzung schließt nicht aus, dass Formen fragwürdiger Kooperation von katholischer Kirche und kommunistischem Staat Gegenstand öffentlicher Kontroversen werden. Doch für die Wahrnehmung der katholischen Kirche ist das nicht entscheidend. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass der Aufbau demokratischer Rechtsstaaten mit Mehrparteiensystem und die Pluralisierung und Individualisierung der Gesellschaften eine besondere Herausforderung für die Kirche bedeutet. Die Kirche war weder konzeptionell noch personell auf die Wende vorbereitet.
Die katholische Kirche hat vielfältige Anstrengungen unternommen, um der neuen Situation angemessen zu begegnen. Dazu gehören die Neustrukturierung von Diözesen, um eine effizientere Verwaltung und eine größere Nähe von Priestern und Gläubigen zu ermöglichen; die Reform des Theologiestudiums, um die zukünftigen Geistlichen besser auf die gesellschaftlich relevanten Themen und sozialen Aufgaben vorzubereiten, zumal es jetzt viel leichter ist, im Ausland zu studieren; die Gründung von Akademien, um den Austausch mit den Eliten des Landes zu befördern; die Schulung von Journalisten als ein Baustein, um das Bild der Kirche in den Medien positiv zu beeinflussen; die Einrichtung von Bildungszentren für Jugendliche und Erwachsene, um Gehalte des katholischen Glaubens in einer anderen als der schulischen oder universitären Form zu vermitteln; die Gründung von katholischen Verlagen, Zeitschriften und Rundfunksendern; die Förderung von Laienaktivitäten auf unterschiedlichen kirchlichen Ebenen; die Intensivierung der diakonischen Arbeit etc. Diese Anstrengungen erfolgten in den einzelnen Ländern unterschiedlich intensiv und zeitigten unterschiedlichen Erfolg. Am meisten ist in dieser Hinsicht zweifellos in Polen geschehen, in Tschechien blieb demgegenüber vieles im Ansatz stecken. Beobachten lässt sich in allen Ländern, dass nicht zuletzt divergierende Vorstellungen innerhalb der Kirche dazu geführt haben, dass Reformbemühungen, wenn nicht unmöglich gemacht, so doch erheblich erschwert worden sind. Die Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils (1962–1965) haben sich in den einzelnen Ortskirchen nur sehr langsam und mühsam durchsetzen können.
Was die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche betrifft, so erfolgte sie nach ganz verschiedenen Modellen. In Polen wurde 1998 mit dem Abschluss eines Konkordats das umfassendste Regelwerk in Geltung gesetzt. Diesem Abschluss gingen hitzige Debatten voraus, da mit dem Konkordat der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche ebenso wie das Gleichheitsprinzip verletzt schienen. Tatsächlich hat die Umsetzung des Konkordats aber eher zu einer Befriedung beigetragen, zumal kontroverse Themen wie die Restitution von kirchlichem Eigentum und die Einführung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen bereits vorher einvernehmlich geregelt worden waren. In der Slowakei und Litauen wurden im Jahre 2000 Verträge zwischen Kirche und Staat abgeschlossen, die auch hier für die Kirche eine rechtlich gesicherte Position bedeuten. Anders sieht die Situation in Tschechien aus: Trotz mehrfacher Zusagen von höchster politischer Ebene gibt es bis heute kein Kirchengesetz. Das hat zur Folge, dass die für die Kirche existenzielle Frage der Restitution kirchlichen Eigentums bis heute nicht geklärt ist.
Das Verhältnis der Gesellschaft zur Kirche lässt sich im Einzelnen nur schwer bestimmen. Tendenziell erfährt die katholische Kirche in Polen eine hohe Zustimmung, wenn etwa 70 Prozent der Bevölkerung die öffentliche Stellungnahme der Kirche zu moralischen und ethischen Fragen begrüßen. Ähnliches gilt für die Slowakei. In Litauen und Tschechien hingegen haben die positiven Erwartungen, die zu Beginn der 1990er Jahre gegenüber der Kirche bestanden, abgenommen, ein deutlich geringerer Prozentsatz der Bevölkerung begreift demnach die Kirche als einen Faktor, der einen Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen und sozialen Probleme leisten kann.

EVANGELISCHE KIRCHEN

Der Protestantismus ist in Osteuropa in allen seinen konfessionellen Varianten vorhanden. Während im Baltikum lutherische Kirchen dominieren, finden sich in Südosteuropa, vor allem unter den ethnischen Ungarn, viele Reformierte. Freikirchliche Gemeinschaften gibt es überall, mit einem Schwerpunkt von Baptisten und anderen täuferischen Gemeinden wie den Mennoniten in Russland. Jedoch gab es nur wenige Staaten im einstmals sozialistischen Machtbereich, in denen Protestanten traditionell eine Mehrheit der Bevölkerung darstellten, ungeachtet heutiger kirchlicher Zugehörigkeit. Neben der DDR waren dies Lettland und Estland. Außerdem gibt es in Ungarn und in der Tschechischen Republik bedeutende protestantische Minderheiten.
Grundsätzlich gilt auch für die protestantischen Kirchen, dass ihnen mit dem Ende der kommunistischen Systeme Wirkungsmöglichkeiten offen standen, wie das seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr der Fall war. Die staatliche Religionsgesetzgebung fiel weg oder wurde durch liberalere Bestimmungen ersetzt, und die Kirchen konnten grundsätzlich ohne größere Einschränkungen ihren Glauben frei leben, Gemeinden gründen, Gebäude errichten und publizieren. Allerdings wirkte sich das zumeist anders aus als bei den Großkirchen, da die protestantischen Kirchen nie eine so einflussreiche gesellschaftliche und politische Position innehatten, wie das bei der orthodoxen und der katholischen Kirche dort der Fall ist, wo sie die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren. Die protestantischen Kirchen waren also häufig in einer Art gesellschaftlicher Nische, in der sie weitgehend unbeeinflusst von echten oder vermeintlichen politischen Notwendigkeiten agieren konnten, doch auch umgekehrt keine allzu großen Einflussmöglichkeiten auf die sie umgebenden Gesellschaften ausüben konnten.
Aus dieser Situation ergibt sich die Frage nach der Identität der evangelischen Kirchen. Während es in weiten Teilen Deutschlands seit dem frühen 19. Jahrhundert unierte Kirchen gibt, die aus lutherischen und reformierten Gemeinden zusammengesetzt waren (und inzwischen auch Gemeinden mit eigener, „evangelischer“ Identität herausgebildet haben), hat sich in den ostmittel- und osteuropäischen Kirchen zumeist die konfessionelle Identität erhalten. Allerdings treffen hier zwei gegenläufige Entwicklungen aufeinander, zum einen die Tatsache, dass sich die protestantischen Kirchen aufgrund verschiedener Faktoren (Minderheitensituation, Verfolgungserfahrung) in ihre konfessionelle Identität zurückziehen und diese betonen, zum anderen ihre aktive Teilnahme an der ökumenischen Bewegung, die ja gerade bei den Kirchen reformatorischer Prägung in Europa zu zahlreichen Entscheidungen geführt haben, die das Bekenntnis betreffen. Beide Entwicklungen machen es schwierig, eine allgemein protestantische Identität auszubilden und zu bewahren.
Das Beharren auf der eigenen Konfession ist ein Phänomen, das sich traditionell in vielen Kirchen der reformatorischen Tradition finde, in Deutschland jedoch wegen der spezifischen Erfahrung mit den evangelischen Kirchen nicht so deutlich ist. Durch die ökumenische Annäherung ist ein gegensätzlicher Prozess entstanden: Einerseits ist das konfessionelle Profil in den letzten Jahrzehnten etwas unschärfer geworden, da Lehrunterschieden nicht mehr so großes Gewicht zugemessen wurde, andererseits hat es konfessionelle Zusammenschlüsse gegeben (wie etwa die Weltbünde), die zuweilen als Gegenbewegung zu den ökumenischen Bemühungen verstanden wurden.
Die bedeutendste Entwicklung der Annäherung protestantischer Kirchen in Europa ist die Leuenberger Konkordie, die 1973 geschlossen wurde und mit der sich zunächst lutherische und reformierte Kirchen gegenseitig Kanzel- und Altargemeinschaft gewährten. Damit waren die Unterschiede im Abendmahlsverständnis überwunden, die seit dem misslungenen Marburger Religionsgespräch von 1529 zwischen Lutheranern und Reformierten herrschten, oder genauer: sie wurden nicht mehr als kirchentrennend betrachtet. Auch die Altpreußische Union von 1817, durch die im Bereich des Landes Preußen die unierten („evangelischen“) Kirchen entstanden, hatte diese Frage nicht gelöst, sondern lediglich eine Kirchenunion auf der Ebene der Kirchenverwaltung hergestellt. 1973 nun kam es zu einer Übereinkunft, die zwischen vielen lutherischen und reformierten Kirchen in Europa geschlossen wurde. Inzwischen sind 105 Kirchen Mitglied in der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ (GEKE), wie sich die Leuenberger Kirchengemeinschaft seit 2003 nennt, darunter zahlreiche Kirchen in Ostmittel- und Osteuropa.
Mit diesem Prozess, der sich in den letzten Jahrzehnten ohne größere öffentliche Aufmerksamkeit vollzogen hat, sind die evangelischen Kirchen Ostmittel- und Osteuropas weitgehend aus der Isolation gelangt, in der sie sich lange befanden. Zwar hatten sie zahlreiche Kontakte, vor allem zu den protestantischen Kirchen in Deutschland, die sie nach Möglichkeit auch unterstützten, doch waren sie insgesamt aus den genannten Gründen eher auf sich gestellt. Durch Leuenberg nun ist ein Netzwerk entstanden, das die konfessionellen Kirchen unter Beibehaltung ihrer lutherischen oder reformierten Identität in eine europaweite Gemeinschaft einbindet, die sich ausdrücklich auch ein politisches Anliegen zu eigen macht. Diese Kirchen sehen sich in der Pflicht, bei der Gestaltung Europas aktiv mitzuwirken. Auch wenn die protestantischen Kirchen in Ostmittel- und Osteuropa nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, das in ihren Gesellschaften zu verwirklichen, so zeigt die internationale kirchliche Einbindung doch oft ein größeres Bewusstsein etwa für die Grundsätze der europäischen Integration als es in den orthodoxen oder katholischen Mehrheitskirchen anzutreffen ist. Somit ergibt sich ein merkwürdiger Gegensatz: Die evangelischen Minderheitskirchen sind Trägerinnen von Modernisierungsvorstellungen, die jedoch in den Gesellschaften, in denen sie leben, oft noch nicht weit verbreitet sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Bedeutung, die die ökumenischen Beziehungen in der Zeit der kommunistischen Regimes hatten. Auch wenn es nach der Wende eine Debatte über die Frage gab, ob die Ökumene nicht ein Mittel für die Regierungen war, um die Kirchen besser kontrollieren und ihre politischen Vorstellungen im Ausland besser verbreiten zu können, so ist doch nicht von der Hand zu weisen, wie wichtig diese Kontakte in der kommunistischen Zeit vor allem für die kleinen Kirchen waren. Zudem erhielten die Kirchen durch den KSZE-Prozess erweiterte Handlungsmöglichkeiten und nutzten sie.
Ein weiteres Element ist die nationale Prägung des osteuropäischen Protestantismus. Die Reformation hatte ihren Ausgang in Deutschland und in der Schweiz; vor allem durch die Auswanderung von Deutschen gelangte reformatorisches Christentum nach Ostmitteleuropa und Osteuropa. Trotz einiger (relativ weniger) Konversionen ist er ein „deutscher“ Glaube geblieben. In Estland war bis zur Unabhängigkeit von 1918 die Kirche als Institution überwiegend deutsch; noch 1939 war ein Viertel des Klerus deutsch. In Lettland waren die Verhältnisse ähnlich, auch wenn sie sich nach der Unabhängigkeit anders gestalteten: Ein konservativer Zug brachte die lettische Kirche in einen gewissen Gegensatz zur lettischen Exilkirche; die lettische Kirche ist bis heute der GEKE nicht beigetreten und steht in Gemeinschaft mit der Missouri-Synode, einer stark hochkirchlich geprägten Kirche in den USA, die etwa – wie die lettische Kirche auch – die Ordination von Frauen ins Geistliche Amt ablehnt. Während der Zwischenkriegszeit ging der deutsche Einfluss zugunsten einer estnischen bzw. lettischen Prägung dieser Kirchen zurück, mit dem Zweiten Weltkrieg war er verschwunden. Nach dem Austritt der baltischen Staaten aus der Sowjetunion konnte sich das kirchliche Leben wieder konsolidieren, wenn auch auf erheblich geringerem Niveau als früher; in keinem der beiden Staaten stellen Protestanten heute die Bevölkerungsmehrheit. Allerdings werden beide Kirchen heute als „nationale“ Kirchen empfunden, nicht mehr als fremde, deutsche.
Zu dieser nationalen Prägung des Protestantismus gehört auch das Phänomen, dass manche Kirchen eine nationale Bezeichnung im Namen führen, etwa die Ungarische Reformierte Kirche in Serbien oder die Slowakische Evangelische Kirche in Serbien. In Rumänien führt das sogar dazu, dass es zwei lutherische Kirchen gibt, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Rumänien, die ihren Sitz in Cluj-Napoca hat und vor allem slowakisch geprägt ist, und die Evangelische Kirche des Augsburger Bekenntnisses in Rumänien. Da es sich um nationale Unterschiede handelt, ist die Sprache von Gottesdienst und Predigt oft der Streitpunkt bei Einigungsversuchen. Hier ist die GEKE bemüht, nicht nur die konfessionellen, sondern auch die nationalen Unterschiede zu überkommen.
Auch in Russland und anderen Staaten der GUS haben sich zwei lutherische Kirchenorganisationen entwickelt, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien (ELKRAS), die vor allem aus der deutschen Tradition stammt, und die Evangelisch-Lutherische Kirche des Ingermanlandes in Russland (ELKIR), die sehr stark finnisch geprägt ist. Die ELKRAS wird sehr stark aus Deutschland unterstützt. Die meisten Bischöfe und viele Pfarrer sind Deutsche und kommen oft auch aus Deutschland. Dagegen stützt sich die kleinere ELKIR vor allem auf finnischen Klerus.
Auch in ihren theologischen Positionen unterscheiden sich beide: Die ELKIR steht – ähnlich wie die lettischen Lutheraner – in Gemeinschaft mit der Missouri-Synode und ist zwar nicht Mitglied im Weltkirchenrat, wohl aber in der Konferenz Europäischer Kirchen und im Lutherischen Weltbund; hingegen ist die ELKRAS Mitglied in der GEKE. Darin spiegelt sich die Herkunft; auch die lutherische Kirche von Finnland ist wegen ihrer hochkirchlichen Tradition bislang der GEKE nicht beigetreten, während die Gliedkirchen der EKD viel bereitwilliger sind, sich ökumenisch zu öffnen und die ELKRAS offensichtlich davon beeinflusst wurde. Das bedeutet auch eine offenere Haltung in ökumenischen Fragen, denen sich die protestantischen Kirchen als Minderheiten ohnehin stellen müssen, um Anschluss an die Mehrheitskirchen zu finden und somit auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.
Der Protestantismus in Ostmittel- und Osteuropa bietet ein vielfältiges Bild. Unterschiedliche Kirchen haben ihre Identität bewahrt und entwickelt. Gemeinsam ist ihnen, dass sie aus dem Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit verschwunden waren, falls sie jemals dort waren.

ISLAM

Vieles von dem zum Protestantismus Gesagten lässt sich grundsätzlich auch auf den Islam beziehen. Nach dem Christentum ist er die zweitgrößte Religion in Ostmittel- und Osteuropa. Hier gibt es ebenfalls einen starken Zusammenhang zwischen Religion und Nation. Für viele Gläubige gehört ihr islamischer Glaube zum Grundbestand der nationalen Identität. Je nach Herkunft ist der Islam in Ostmittel- und Osteuropa unterschiedlich geprägt. In der Zeit der osmanischen Herrschaft konvertierten Angehörige der christlichen Kirchen zum Islam, wobei deren Anteil stark schwankte: Während es in Teilen Südosteuropas (Bosnien, Albanien) oft mehr als die Hälfte der Bevölkerung betraf, war in anderen Gebieten der Region (etwa in Griechenland) der Anteil erheblich geringer.
Allerdings stellen sich heute nach Kryptokonversionen sowie durch Vertreibung und Umsiedlung von Bevölkerungsgruppen nach dem Ende des Osmanischen Reichs die Verhältnisse heute anders dar als während der Osmanenzeit. Der Islam in diesen Gebieten hat oft eine interessante Prägung, die zum Teil durch die Besonderheit der osmanischen Kultur, zum Teil auch durch die Verbindung mit früheren Traditionen oder durch spätere Entwicklungen bedingt sind. So finden sich etwa in Bosnien und Hercegovina Ansätze für einen „europäischen Islam“, der sich deutlich von allen islamistischen Bestrebungen distanziert.
Nach Russland hingegen (Kaukasus, Tatarstan, Baškortostan) sowie in die zentralasiatischen Staaten kam der Islam auf verschiedene Weise: Von Süden in den Kaukasus, über Persier und turkstämmige Völker, die dann in der Wolgaregion siedelten (Wolgabulgaren), und aus dem Osten, über die Mongolen, deren Fürsten den Islam annahmen und die vor allem im Gebiet der heutigen Ukraine und im südlichen Russland Khanate errichteten. Entsprechend verteilen sich auch heute in Russland die Muslime hauptsächlich auf den Nordkaukasus und auf die Wolgaregion; dort sind es die Tataren mit Kazan’ als Hauptort sowie die Baschkiren. Im Kaukasus sind vor allem Turkvölker muslimisch, die bereits seit vorislamischer Zeit dort siedeln. Wahabitischen Kreisen gelang es in jüngster Zeit hier im Unterschied zu Südosteuropa Einfluss zu gewinnen.
Allerdings hat die lange und strenge kommunistische Herrschaft in Russland vor allem unter den Muslimen im Kaukasus ihre Spuren hinterlassen. Der Islam als politisches Phänomen wurde unterdrückt; diese Religion vermochte Politik und gesellschaftliches Zusammenleben kaum zu prägen. Die islamische Religion konnte sich fast nur auf der Ebene kultureller und folkloristischer Elemente halten. Die Behörden versuchten vor allem, die „Kultdiener“ (Imame) unter ihrer Kontrolle zu halten. Allerdings ließ seit dem Tauwetter der 1950er Jahre im Kaukasus die Kontrolle der Behörden über das Alltagsleben nach. Dadurch gewannen islamisch geprägte Bräuche und soziale Institutionen wieder an Bedeutung. Der Sowjetmacht gelang es nie, alle traditionellen Bräuche außer Kraft zu setzen. Vielmehr versuchte sie, als „nützlich“ erkannte Einrichtungen in das sowjetische System zu integrieren, etwa Ältestenräte, die den Dorfsowjets beigeordnet waren.
Aufgrund der unterschiedlichen Herkunftsgeschichten des Islam gab es jahrelang kein einheitliches offizielles Leitungsorgan der islamischen Gemeinden in Russland; die Central’noe Duchovnoe upravlenie musul’man Rossii i Evropejskich stran SNG (Zentrale Geistliche Verwaltung der Muslime Russlands und der europäischen Staaten der GUS, CDUM) erhebt zwar den Anspruch, alle Muslime in Russland zu vertreten, doch fühlten sich nicht mehr alle Muslime Russlands von diesem Organ repräsentiert. Der Sovet muftiev Rossii (Rat der Muftis Russlands) bildete seit 1992 eine Gegenorganisation; doch scheint das Schisma seit 2006 überwunden.
Im Zuge der Modernisierung und besonders nach dem Ende der Sowjetunion traten häufig nationalistische Vorstellungen an die Stelle von religiösen Ideen. Vor allem die Tschetschenen entwickelten eine Vorstellung von einem unabhängigen Staat und versuchten sie auch durchzusetzen; die Folgen sind bekannt. Für die islamischen Kaukasus-Nationen bedeuteten diese und ähnliche Entwicklungen, dass sie sich entweder auf das Moskauer Zentrum orientierten und in der russländischen Führung die Garantien für das eigene Wohlergehen sahen – dies gilt etwa für die Inguschen und Osseten – , oder aber dass sie wie die Tschetschenen oder Kabardiner sich vom Zentrum zu entfernen versuchten und unterschiedliche Vorstellungen von eigener Staatlichkeit entwickelten.
Die sowjetische Führung reagierte mit großer Härte auf echte oder vermeintliche Feindschaft der betroffenen Nationen; manche (die Tschetschenen und die Krimtataren sind die bekanntesten Fälle) wurden während des Zweiten Weltkriegs deportiert und konnten erst während der Perestrojka in ihre angestammten Siedlungsgebiete zurückkehren. Die Deportationen bedeuteten zwar häufig die Zerstörung sozialer Strukturen, sie trugen aber auch dazu bei, dass sich religiös geprägte Mechanismen und mystische Strömungen (Sufismus) wieder entwickelten, die die Kohäsion innerhalb der deportierten Gruppe förderten und die nach der Rückkehr aus den Deportationsgebieten das Wiederaufleben des Islam ermöglichten.
Bemerkenswert ist noch die (autochthone) Präsenz von tatarischen Muslimen in anderen ostmittel- und osteuropäischen Ländern, die aus verschiedenen Gründen in weiten Gebieten Europas, von Finnland bis Bulgarien, zu finden sind. Sie gelangten schon mit der Goldenen Horde in ihre heutigen Siedlungsgebiete, z.T. aber auf der Flucht vor Verfolgungen des zarischen Russland. Fast überall legten sie ihre tatarische Sprache ab und integrierten sich weitgehend in die Aufnahmegesellschaft, doch den Islam als Religion behielten sie bei.
Interessanterweise versuchte die orthodoxe Kirche in Russland nur sehr selten, die islamischen Völker zu missionieren – und wenn, war es kaum erfolgreich. Oft erwies es sich, dass mit Gewalt oder Verlockungen erlangte Konversionen zur Orthodoxie nur von geringer Dauer waren und bei der ersten sich bietenden Gelegenheit rückgängig gemacht wurden. Eine der wenigen Ausnahmen stellen die Osseten dar, die sich in ihrer Mehrheit zur Orthodoxie bekennen. Allerdings gibt es heute eine gegenseitige Beeinflussung des orthodoxen und des muslimischen Wiederauflebens von Religion: Gerade für die Krimtataren war die Ausbreitung der Orthodoxie auf der Krim, vor allem nach ihrer Rückkehr aus den Deportationsgebieten, ein Stimulus zur eigenen religiösen und nationalen Identitätsbildung. Nicht wenige Konflikte und Auseinandersetzungen der letzten Jahre auf der Krim sind auf den Antagonismus zwischen beiden Gruppen zurückzuführen.

JUDENTUM

Das Judentum als religiöse Gruppe sei hier nur kurz genannt. Nach dem Holocaust sind von den blühenden jüdischen Gemeinden nur noch Relikte übriggeblieben, die nach dem Zweiten Weltkrieg durch neue Repressionen und Diskriminierung unter sozialistischer Herrschaft sowie durch Emigration weiter dezimiert wurden. Daher hat das osteuropäische Judentum aktuell keine große religiöse Relevanz. Versuche aus Israel und vor allem aus den USA, das jüdische religiöse Leben und die jüdische Kultur in Osteuropa wiederzubeleben, zeigen kaum nachhaltige Ergebnisse. Antisemitismus und Rassismus, die in vielen osteuropäischen Staaten präsent sind, erschweren darüber hinaus die Entwicklung eines normalen jüdischen Lebens. Wichtiger als die bekannten Beispiele wie der Krakauer Stadtteil Kazimierz oder der jüdische Friedhof von Prag sind vielleicht das vorsichtige Wiederaufleben chassidischer Frömmigkeitsformen wie in der Ukraine, wo die Verehrung des Rabbiners Nachman viele Anhänger hat; über dieses Phänomen ist sogar ein sehenswerter Film entstanden.

„KONFESSIONSLOSE“ UND „ATHEISTEN“

Schließlich sei eine Gruppe von Menschen genannt, die bei der Betrachtung der religiösen Situation in Ostmittel- und Osteuropa oft übersehen wird: diejenigen, die keinen religiösen Glauben haben. In der Terminologie der kommunistischen Ideologie wie der kirchlichen Wahrnehmung werden sie häufig „Atheisten“ genannt, obwohl sie vermutlich zumeist als Agnostiker zu sehen sind. Atheismus als philosophisch ausgearbeitetes System der Gottesleugnung wird nur von wenigen Menschen vertreten; jedoch bezeichnen sich viele als „Atheisten“, weil das im Kommunismus der gebräuchliche Name für Religionslose war. Umfragen zeigen, dass es in vielen ostmittel- und osteuropäischen Staaten merkwürdige Zwischenformen zwischen Agnostizismus und Gottesglauben gibt, auch zwischen Agnostizismus und religiöser Praxis. Es ist zu erwarten, dass diese Mischformen an Bedeutung verlieren, wenn die Generation derjenigen, die religionslos erzogen wurden, abtritt und neue Generationen sich für oder gegen einen religiösen Glauben entschieden haben werden.

DAS ERBE DER VERGANGENHEIT

Die Religionsgemeinschaften in Ostmittel- und Osteuropa weisen einige strukturelle Ähnlichkeiten auf. Sie hängen mit ähnlichen historischen Erfahrungen im Kommunismus und in der Transformation zusammen. Sie mussten dadurch ihre Beziehung und die Haltung ihrer Vertreter zu dieser vergangenen Epoche reflektieren und sich in der neuen modernen, pluralen Welt zurechtfinden.
Aus dieser Situation entstand in fast allen Religionsgemeinschaften ein Gegensatz zwischen denjenigen, die sich grundsätzlich gegen das Regime ausgesprochen und Widerstand geleistet hatten, und denjenigen, die es für akzeptabel oder reformierbar gehalten hatten und deswegen mit seinen Vertretern zusammengearbeitet hatten. In der Spannung zwischen den „Märtyrern“ und „Kollaborateuren“ spiegelt sich die komplizierte Lage von verfasster Religion in den Zeiten der Verfolgung und Bedrängung – übrigens ein Gegensatz, den das Christentum seit der Antike kennt. Nicht nur in den betroffenen Kirchen und Gemeinschaften, sondern auch in den westlichen Kirchen und der wissenschaftlichen Fachwelt gab es eine Debatte darüber, wie die Position der Kirchen im Kommunismus und ihre Haltung gegenüber den staatlichen Organen zu bewerten sei; diese Diskussion entfaltete sich vor allem an der internationalen ökumenischen Bewegung nach 1948.
Der These, die westlichen Gesprächspartner seien „nützliche Idioten“ von staatlich instrumentalisierten Kirchen gewesen, wurde die Ansicht entgegengestellt, dass nur durch solche Kontakte die Kirchen im Osten des Kontinents überhaupt die Möglichkeit gehabt hätten, von wichtigen Entwicklungen in der westlichen theologischen und kirchlichen Welt zu erfahren und Kontakte zu unterhalten, die bis zu Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von Priestern in westlichen Einrichtungen gingen.
Mit dieser Thematik hängt die Frage nach einer Aufarbeitung der Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten zusammen. Die Auseinandersetzung um den Erzbischof Stanislaw Wielgus, dessen Amtseinführung als Erzbischof von Warschau wenige Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt wegen Kollaborationsvorwürfen abgesagt werden musste, war ein Höhepunkt der Debatte in der katholischen Kirche. In den meisten orthodoxen Kirchen hat eine solche Debatte noch kaum begonnen. Offensichtlich fällt es schwer, von der Selbstwahrnehmung als „Märtyrer“ aus anzuerkennen, dass es dennoch Amtsträger gab, die den Weg des geringeren Widerstands und der Kollaboration gingen. Doch ist auch hier zu unterscheiden zwischen einer Gewissensentscheidung, um für die eigene Kirche Handlungsmöglichkeiten zu erhalten bzw. diese zu bewahren, und Menschen, die den eigenen Vorteil in den Vordergrund stellten und am Wohl der Kirche nicht interessiert waren.
Ein weiteres Spannungsfeld, das ebenfalls aus der jüngsten Geschichte rührt, ist der Gegensatz zwischen den unterschiedlichen Generationen von Amtsträgern, der oft in einem Streit um den richtigen Weg und das richtige Vorgehen zum Ausdruck kommt. Denjenigen Klerikern und Geistlichen, welche die Zeit des Kommunismus und der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten ihrer Gemeinschaft noch bewusst miterlebt haben, stehen die jüngeren gegenüber, die oft gerade erst ihre Ausbildung abgeschlossen haben und über genauere theologische Kenntnisse verfügen; sie wollen zuweilen Lehre und Praxis ihrer Gemeinschaft „reinigen“. In der Ukraine lässt sich dieses Phänomen an zwei Orten beobachten: Auf der Krim, wo sich unter den Tataren ein Islam mit einigen Besonderheiten und lokalen Traditionen entwickelt hatte, warnen ältere Amtsträger davor, dass ein „fremder Islam“ entstehe, der den seit langem bekannten „revidieren“ wolle und sich dafür ausländischer Missionare bediene. Jüngere Imame, die tatsächlich im Ausland studiert und den Islam dort kennengelernt haben, bilden die Gegengruppe, die einen „reinen“ Islam propagiert. Strukturell ähnlich verhält es sich im Westen des Landes.
Die Griechisch-Katholische Kirche war von 1946 bis 1988 verboten und konnte nur im Untergrund sowie in der Emigration existieren. Hier trafen mehrere Gruppen von Klerikern aufeinander: Die noch vor 1946 geweihten, die die Zeit des Verbots im Untergrund überlebt hatten, dann diejenigen, die in dieser Zeit zur Orthodoxie konvertiert waren, dort als Priester aktiv sein konnten und nun zurückkehrten, und diejenigen, die als Ukrainer in Rom oder in den USA ihre Ausbildung genossen hatten und nun aus dem Ausland kamen. Mit der Zeit kam eine große Gruppe von Priestern hinzu, die seit Anfang der 1990er Jahre im Land ausgebildet wurden. Zwischen ihnen kam es nicht selten zu Konflikten, die auch mit der Ausrichtung der eigenen Kirche (eher zur östlichen oder zur westlichen Tradition hin, eher als katholische oder als ukrainische Kirche, in ihrer Beziehung zu den verschiedenen orthodoxen Kirchen in der Ukraine) zu tun hatten.
Zum gemeinsamen historischen Erbe gehört, dass in den Religionsgemeinschaften (allerdings nicht nur von Ostmitteleuropa und Osteuropa) vormoderne Denkstrukturen präsent sind. Das macht es oft schwierig, den gesellschaftlichen Diskurs zu vielen Herausforderungen der Gegenwart konstruktiv mitzuprägen. Gemeinsam ist den Religionsgemeinschaften die Rolle, die Religion für die Konstruktion von nationaler oder staatlicher Identität spielt. Diese Konstruktion verlief immer spezifisch, je nach dem, ob die entsprechende Religionsgemeinschaft sich in einer Minderheits- oder Mehrheitssituation befand, ob die jeweilige staatliche Herrschaft der gleichen Religion angehörte oder eine andere vertrat, ob Nationen staatstragend waren oder von anderen beherrscht wurden. All diese Faktoren wirkten sich je unterschiedlich aus, führten aber dazu, dass die religiöse Identität immer in Verbindung mit einer anderen, staatlichen oder nationalen, konstruiert wurde. Die enge Bindung an Staat und/oder Nation ist bis heute Folge dieser Entwicklung. Beispiele wie Irland oder – mit einer gewissen Einschränkung – die Niederlande zeigen, dass das kein Spezifikum Ostmittel- und Osteuropas und schon gar keines der Orthodoxie ist. „Staatskirchen“ im rechtlich-formalen Sinne haben sich in keinem Land etabliert.
Ein weiteres Phänomen, das die ostmittel- und osteuropäischen Religionsgemeinschaften miteinander teilen, ist der ungeklärte Umgang mit der Vergangenheit. Die Tendenz, die eigene Geschichte als Triumph- oder Leidensgeschichte zu überhöhen und das Leiden anderer Gruppen zu ignorieren, ist fast überall anzutreffen. Das erschwert das ökumenische und interreligiöse Miteinander, so dass die Pflege der zwischenkirchlichen Beziehungen fast überall in Ostmittel- und Osteuropa ein Import aus dem Westen ist. Der Anstoß zur Ökumene kam in fast allen Fällen von außen. Häufig verbleiben die Beziehungen auf einer pragmatischen Ebene, ohne die theologischen Unterschiede zu behandeln und vor allem ohne die gemeinsame Geschichte zu betrachten. Inzwischen gibt es einige Projekte, in denen die Vertreter von Kirchen (und zuweilen auch von muslimischen Gemeinschaften) versuchen, zu einer gemeinsamen Historiographie zu gelangen. Erst wenn solche Unternehmungen häufiger werden und die Ergebnisse auch in den betroffenen Ländern veröffentlicht werden, kann es zu einer Rezeption kommen, die eine Relativierung der vorherrschenden eigenen Sichtweise zur Folge haben kann. Bis dahin wird es aber noch ein langer Weg sein, wie andere Beispiele zeigen.
Schließlich ist nach der Rolle der Religionsgemeinschaften in den Gesellschaften zu fragen. Hier zeigt sich zum einen, dass sie oft noch nach einer eigenen Position suchen. Sie waren nicht darauf vorbereitet, in einer pluralen Gesellschaft zu leben. Auch die Kirchen in Deutschland hatten einen langen und schweren Weg zurückzulegen, ehe sie die gesellschaftliche Position errungen haben, die sie heute einnehmen; hierzu galt es zahlreiche innerkirchliche Widerstände zu überwinden. Die Kirchen in den Transformationsstaaten mussten einen ähnlichen Prozess in sehr kurzer Zeit durchlaufen, und sie konnten ihn kaum beeinflussen. Das dispensiert sie nicht von der Verpflichtung, in ihren Gesellschaften eine Stelle einzunehmen, in der sie sowohl ihre kirchliche Mission erfüllen als auch an der Gestaltung der Gesellschaft nach ihren Vorstellungen mitwirken können. Die Katholische Kirche bringt dabei bessere Voraussetzungen als die Orthodoxen Kirchen mit, einen aktiven Beitrag zur weiteren demokratischen Entwicklung der Gesellschaften zu leisten, da sie auf ausgearbeitete und bereits bewährte Konzepte zurückgreifen kann. Die Russische Orthodoxe Kirche hat mit der Verabschiedung der Sozialkonzeption einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Allerdings ist Skepsis angebracht, ob sich die Ortskirchen in Ostmitteleuropa und Osteuropa tatsächlich der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst sind und sie mit den gebührenden Mitteln angehen. Oft hat es eher den Anschein, als seien ihnen andere, aus ihrer Geschichte übernommene Positionen wichtiger. Doch werden sie auf die Herausforderungen der Moderne aus solchen Positionen heraus kaum eine angemessene Antwort geben können.

Thomas Bremer (1957), Dr. theol., Prof. für Ostkirchenkunde an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster
Jennifer Wasmuth (1969), Dr. theol., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchen- und Konfessionskunde der HU zu Berlin

© OSTEUROPA

Detlef Pollack | 29

Renaissance des Religiösen?
Erkenntnisse der Sozialforschung
Mehr

In Ostmittel- und Osteuropa hat sich die individuelle und gesellschaftliche Stellung des Religiösen verändert. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Staatssozialismus erfreuten sich Religiosität und Kirchlichkeit eines Aufschwungs. Dieser Trend ist in einigen Ländern beendet oder kehrt sich gar um. Die Bedeutung, welche die Menschen dem Glauben und religiösen Praktiken beimessen, unterscheidet sich nun von Land zu Land erheblich. Säkularisierung und Individualisierung spielen dabei eine wichtige Rolle. Schließen

Evert van der Zweerde | 47

Permanente Asymmetrie
Kirche und Staat, Staat und Kirche
Mehr

Nach einer säkularen Periode im 20. Jahrhundert spielt Religion in der Politik wieder eine wichtige Rolle. Das Verhältnis von Politik und Religion und von Staat und Kirche ist komplex und asymmetrisch. Die Spannung zwischen beiden Dimensionen und Institutionen lässt sich immer nur vorläufig lösen. Ein Sonderfall dieses Spannungsverhältnisses kommt in Grundprinzipien der ostkirchlichen politischen Theologie wie Cäsaropapismus und symphonia zum Ausdruck. Aus orthodoxer Sicht sind diese Prinzipien Gegensätze, beide aber schließen Gesellschaft als unabhängigen dritten Bereich zwischen Staat und Kirche aus und stehen damit im Gegensatz zur westlichen Tradition. Schließen

Alfons Brüning | 63

Spannungsverhältnis
„Orthodoxe Werte“ und Menschenrechte
Mehr

Seit einigen Jahren diskutieren die orthodoxen Kirchen über die Menschenrechte. Offizielle Dokumente oder Stellungnahmen führender Kirchenvertreter lösen bei westlichen Beobachtern mitunter Irritationen aus. Bei genauer Betrachtung der soziologischen, historischen und theologischen Hintergründe lösen sich die scheinbar so harten Ost-West-Gegensätze auf. Die orthodoxen Kirchen haben noch keinen festen Standpunkt, aber sehr wohl das Potential zu einer fundierten eigenständigen Position zu den Menschenrechten. Schließen

Vasilios N. Makrides | 79

Orthodoxe Kirchen und Europa
Positionen zur europäischen Integration
Mehr

Mit Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Zypern nehmen vier orthodoxe Länder an der europäischen Integration teil. Dies stellt eine Herausforderung für die orthodoxen Kirchen dar. Den westeuropäischen Entwicklungsweg lehnten sie kategorisch ab. Nun ist Bewegung ins orthodoxe Lager gekommen. Idealtypisch lassen sich drei Strömungen unterscheiden. Die meisten offiziellen Kirchen bejahen die EU unter Vorbehalt; orthodoxe Denker knüpfen an die Slawophilen an und halten die europäische Integration für inkompatibel mit orthodoxem Denken; orthodoxe Fundamentalisten und Rigoristen diffamieren Europa, die EU und den Westen heftig. Schließen

Die westslawischen Staaten

Petr Fiala | 93

Labor der Säkularisierung
Kirche und Religion in Tschechien
Mehr

Nirgendwo in Europa ist die Säkularisierung so weit fortgeschritten wie in der Tschechischen Republik. Wie in einem Laboratorium lässt sich dort beobachten, was es heißt, wenn die Religion aus dem öffentlichen Raum verschwindet und immer weniger Menschen sich zu einem Glauben bekennen. Dieser Bedeutungsverlust der Religion lässt sich nicht alleine mit der kommunistischen Kirchenverfolgung erklären. Die Wurzeln der Säkularisierung reichen tiefer. Bereits die frühe tschechische Nationalbewegung definierte die nationale Identität in bewusster Abgrenzung zur römisch-katholischen Kirche, die sie im Wesentlichen als Instrument zur Germanisierung der österreichischen Monarchie verstand. Schließen

Dieter Bingen | 101

Wojtyłas Erbe
Kirche und Politik in Polen
Mehr

In den Jahrzehnten der kommunistischen Herrschaft hatte sich die römisch-katholische Kirche einen zentralen Platz in der polnischen Gesellschaft erworben, der nicht einmal von der herrschenden Partei bestritten wurde. Der Papst aus Polen, Johannes Paul II., hatte einen maßgeblichen Einfluss auf den politischen Umbruch. In Polen erfährt er eine geradezu mythische Verehrung. Aber „seine“ Kirche vermittelt nach seinem Tode den Eindruck der Orientierungslosigkeit. Verzagt und unsicher sucht sie ihren Platz in der pluralistischen Gesellschaft. Schließen

Robert Żurek | 113

Für Kirche und Volk!
Die Radio-Maryja-Bewegung in Polen
Mehr

Seit 1991 sorgt der erzkonservative Sender Radio Maryja durch skandalträchtige Berichte für Aufsehen. Pater Tadeusz Rydzyk hat ein Medienimperium aufgebaut, das Hunderttausende Menschen mobilisieren kann. Die Anhänger dieser Bewegung teilen ein schlichtes Weltbild. Danach geht es um den ewigen Kampf von Gut und Böse: Feindliche Mächte versuchen, das Bollwerk des Glaubens – Polen – zu vernichten. Als Feinde gelten Liberale, die EU, Freimaurer, Juden, aber auch liberale Katholiken. Der polnische Episkopat tritt der Radio-Maryja-Bewegung nur halbherzig entgegen. Doch der politische Einfluss von Radio Maryja ist begrenzt. Die Bewegung hat ihren Zenit überschritten. Schließen

Tomasz Królak | 129

Erinnerung, Versöhnung, Zeugnis
Kirchliche Lustration im freien Polen
Mehr

Die katholische Kirche genoss in der Volksrepublik Polen großes Ansehen. Aus der Auseinandersetzung mit dem Kommunismus ging die Kirche als Siegerin hervor. Doch nach 1989 erodierte das Vertrauen der Polen in die Kirche. Auf Kritik stößt die unklare Rolle, die sie tatsächlich spielte. Einzelne Mitglieder des Klerus wie Erzbischof Wielgus waren mit dem Geheimdienst verbunden. Der Ruf nach Verantwortung wird laut. Polnische Medien wittern Schlagzeilen und fördern die Aufdeckung von Mitarbeitschaft beim Sicherheitsdienst. Durch Lustration und öffentliche Gewissenserforschung bittet die Kirche um Versöhnung. Schließen

Paweł Bortkiewicz | 145

Das ungeborene Leben
Die Haltung der katholischen Kirche in Polen
Mehr

Der polnische Episkopat schaltet sich immer wieder in die öffentliche Debatte über den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Seit Beginn der 1990er Jahre setzt sich die Kirche vehement gegen eine Liberalisierung der Abtreibung ein. Auch in der Diskussion über die Folgen pränataler Diagnostik vertreten die Bischöfe die Ansicht, dass das ungeborene Leben unter allen Umständen zu schützen sei. 2008 bildete der Plan für ein Gesetz zur In-vitro-Fertilisation den Anlass für einen Aufruf des Episkopats an die Parlamentarier, sich für ein vollständiges Verbot dieser Methode einzusetzen. Schließen

Die ostslawischen Staaten

Natal’ja Kočan | 161

Kirchenkampf
Politik und Religion in der Ukraine
Mehr

Die Ukraine ist ein kirchenpolitischer Flickenteppich. Drei orthodoxe Kirchen sowie eine griechisch-katholische konkurrieren seit der Unabhängigkeit des ostslawischen Staates um den Status einer Nationalkirche. Zudem entzündeten sich immer wieder interkonfessionelle Konflikte an der Eigentumsfrage. All dies macht die Kirchen anfällig für politische Instrumentalisierung und entfremdet sie von den Gläubigen. Positiv ist jedoch, dass die Pluralität der Kirchen die Entstehung einer orthodoxen Staatskirche nach russischem Vorbild verhinderte. Schließen

Lilija Berežnaja | 171

Der Kiewer Kirchenstreit
„Erinnerungsorte“ der Konfessionen
Mehr

Kiews Heiligtümer prägen die Geschichte der Ukraine und Russlands. Die Kirchen in der Ukraine beanspruchen Kathedralen, Orte oder Personen kirchlicher Erinnerung für sich. Jede Konfession bezeichnet sich als „kanonische“ oder „nationale“ Kirche, um die Legitimität des eigenen Anspruchs zu erhöhen. Diese Konflikte sind mehr als ein Streit zwischen Kirchen. Es geht um das historische Gedächtnis der Ukraine. Schließen

Nadežda Beljakova | NUR ONLINE | Volltext

Kontrolle, Kooptation, Kooperation
Sowjetstaat und Orthodoxe Kirche
Mehr

Die Sowjetunion baute ein subtiles System der Kontrolle und Reglementierung der Russischen Orthodoxen Kirche auf. Der Rat für Religionsangelegenheiten und der KGB spielten die Schlüsselrollen. Neben der Repression und der Diskriminierung von Gläubigen und Priestern setzten die Organe vor allem auf Kooptation und Kooperation. Die Orthodoxe Kirche wurde Teil der sowjetischen Außenpolitik. Auch innenpolitisch gelang es dem Regime, die Kirche einzubinden. Anders als die katholische Kirche in Polen war die orthodoxe Kirche in der Sowjetunion nie eine oppositionellen Kraft. Der orthodoxe Klerus ließ sich kooptieren und handelte „im Geiste von Staatlichkeit und Patriotismus“. Schließen

Volltext drucken (öffnet neues Fenster)

NADEŽDA BELJAKOVA
KONTROLLE, KOOPTATION, KOOPERATION
SOWJETSTAAT UND ORTHODOXE KIRCHE

DIE SOWJETUNION BAUTE EIN SUBTILES SYSTEM DER KONTROLLE UND REGLEMENTIERUNG DER RUSSISCHEN ORTHODOXEN KIRCHE AUF. DER RAT FÜR RELIGIONSANGELEGENHEITEN UND DER KGB SPIELTEN DIE SCHLÜSSELROLLEN. NEBEN DER REPRESSION UND DER DISKRIMINIERUNG VON GLÄUBIGEN UND PRIESTERN SETZTEN DIE ORGANE VOR ALLEM AUF KOOPTATION UND KOOPERATION. DIE ORTHODOXE KIRCHE WURDE TEIL DER SOWJETISCHEN AUßENPOLITIK. AUCH INNENPOLITISCH GELANG ES DEM REGIME, DIE KIRCHE EINZUBINDEN. ANDERS ALS DIE KATHOLISCHE KIRCHE IN POLEN WAR DIE ORTHODOXE KIRCHE IN DER SOWJETUNION NIE EINE OPPOSITIONELLEN KRAFT. DER ORTHODOXE KLERUS LIEß SICH KOOPTIEREN UND HANDELTE „IM GEISTE VON STAATLICHKEIT UND PATRIOTISMUS“.


Das öffentliche Interesse an der Art der Zusammenarbeit der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) mit den Staatsorganen begann Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre. Das Interview mit Bischof Chrizostom (Martiškin) sowie die Artikel der Priester G. Ėdel’štejn, G. Jakunin, V. Polosin und A. Nežnyj fanden große Resonanz.(1) Im Jahr 1992 erreichte die Diskussion einen Höhepunkt, als im Obersten Sowjet der Russländischen Föderation eine Parlamentarische Kommission zur Untersuchung der Ursachen und Umstände des Augustputsches gegründet wurde. Dieser Kommission, der Lev Ponomarev vorstand, gehörte auch der orthodoxe Priester und Abgeordnete des Obersten Sowjet Gleb Jakunin an. Jakunin untersuchte die Dokumente über die Zusammenarbeit mit der ROK aus dem Archiv der 4. Abteilung der 5. KGB-Hauptverwaltung,(2) die als verfassungswidrig aufgelöst wurde. Die Parlamentarische Untersuchungskommission empfahl der Leitung der ROK,

"das Verbot der geheimen Zusammenarbeit von kirchlichen Mitarbeitern mit den Staatsorganen in den kanonischen und zivilen Statuten festzuschreiben und darüber hinaus die frühere Tätigkeit ihrer Verwaltungsorgane und internationalen Abteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Trennung von Kirche und Staat zu untersuchen."(3)

Auf Beschluss des Vorsitzenden des Obersten Sowjet, Ruslan Chasbulatov, wurde nach eindringlichen Bitten des Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’, Aleksij II., die Tätigkeit der Parlamentarischen Kommission allerdings kurz darauf eingestellt. Das Moskauer Patriarchat übertrug die Untersuchung der Angelegenheit einer eigenen Kommission unter Leitung des Metropoliten von Kostroma und Galizien, Aleksandr. Damit war die Frage erledigt. Der Priester Gleb Jakunin wurde kurz darauf wegen Widerstands gegen die Kirchenleitung seines Amtes enthoben.
Seitdem haben sich russische Historiker mit der sowjetischen Religionspolitik der Nachkriegszeit befasst.(4) Gegenstand der Untersuchungen waren die Gründe für den Wandel in der Politik gegenüber der ROK während des Zweiten Weltkrieges und ihre Schwankungen in den Nachkriegsjahren, die Besonderheiten der Verfolgungen in der Chruščev-Ära, regionale Aspekte der Religionspolitik,(5) die Bedeutung der Außenpolitik im Verhältnis des sowjetischen Staates zur ROK(6) sowie Biographien einzelner Kirchenfunktionäre.(7) 2005 habilitierte sich I.I. Maslova mit einer Arbeit zum Thema „Die Evolution der Konfessionspolitik des sowjetischen Staates und das Wirken der ROK (1953–1991)“, in der das Wechselverhältnis von Kirche und sowjetischem Staatsapparat einschließlich des KGB(8) untersucht wird. Ein Meilenstein war die 2008 erschienene, 800 Seiten umfassende prachtvolle „Entrollte Chronik“ der Geschichte der ROK im 20. Jahrhundert, die mit dem Segen des Patriarchen Aleksij II. veröffentlicht wurde.(9)

QUELLENLAGE DER UNTERSUCHUNGEN

Die Historiker haben für ihre Untersuchungen eine bedeutende Menge an Dokumenten staatlicher Provenienz zur sowjetischen Religionspolitik gegenüber der Orthodoxen Kirche ausgewertet. Das waren in erster Linie Materialien des Rates für die ROK, der später in den Rat für Religionsangelegenheiten umgewandelt wurde, sowie Materialien der lokalen Beauftragten des Rates. Wesentlich komplizierter ist die Materiallage bezüglich der Parteiorgane. Während die Parteidokumente der Stalinzeit in großem Umfang zugänglich sind, ist das Archiv des Sekretariats und des Politbüros des ZK der KPdSU von der Chruščev-Ära an weiterhin so gut wie gesperrt.(10) Aber zu einzelnen Dokumenten aus dem Russländischen Staatsarchiv für Sozial- und Politikgeschichte (Rossijskij Gosudarstvennyj archiv social’no-političeskoj istorii; RGASPI) und dem Russländischen Staatsarchiv für Zeitgeschichte (Rossijskij Gosudarstvennyj archiv novejšej istoprii; RGANI) kann man Zugang erhalten. Doch selbst wenn dies der Fall ist, lassen sich die Mechanismen, nach denen die Entscheidungen zu Religionsangelegenheiten in den höheren Staats- und Parteiorganen koordiniert und getroffen wurden, praktisch nicht erforschen.(11)
Der leichtere Zugang zu den Parteidokumenten in der Ukraine hat die Untersuchungen von V. Vojnalovič und V. Paščenko ermöglicht. Auch der Zugang zu den Archiven der Staatssicherheitsorgane bleibt normalen Wissenschaftlern verwehrt, obwohl einige zugelassen werden. So waren beispielsweise gesperrte Dokumente aus dem Archiv des Föderalen Sicherheitsdienstes (Federal’naja služba bezopasnosti; FSB) und aus dem Präsidialarchiv (Archiv Prezidenta Rossijskoj Federacii; APRF) die Grundlage für die Monographie von O.J. Vasil’eva „Die Russische Orthodoxe Kirche und das II. Vatikanische Konzil“. Eine weitere wertvolle Quelle zu den Biographien von Vertretern der ROK in der Nachkriegszeit sind die Erinnerungen einzelner Kirchenfunktionäre.(12) Insgesamt ist die Quellenlage durch einen spürbaren Mangel an Materialien kirchlicher Provenienz aus dieser Zeit und einem Fehlen offizieller Dokumente kirchlicher Provenienz über die Beziehungen zum sowjetischen Staat gekennzeichnet.
In den Diskriminierungs- und Repressionspraktiken gegenüber der ROK in den Nachkriegsjahren hat die Geschichtsschreibung erhebliche Schwankungen festgestellt. Der verhältnismäßigen Ruhe in den 1940er und frühen 1950er Jahren folgte eine harte Bekämpfung von 1958 bis 1964. Dessen ungeachtet lassen sich zwei Faktoren benennen, die das Verhältnis des sowjetischen Staates zur ROK bestimmt haben. Erstens wurde ein strenges Lenkungs- und Kontrollsystem für die Tätigkeit der ROK geschaffen. Das zu Beginn der 1960er Jahre eingeführte System sah Maßnahmen vor, die in den staatlichen Dokumenten als „Umbau der Kirchenverwaltung“ bezeichnet wurden. Zweitens wurde die Leitung der ROK zu einem festen Bestandteil der sowjetischen Außenpolitik.
In die Kontrolle und Reglementierung der ROK war das gesamte System – von den Parteiorganen bis zur Brandschutzinspektion – einbezogen. Zu dem System gehörten die Staatsicherheitsorgane und der Rat für die Russische Orthodoxe Kirche bzw. ab 1965 Rat für Religionsangelegenheiten sowie seine lokalen Beauftragten. Wie die Verantwortlichkeiten innerhalb des Verwaltungsapparats verteilt waren, ist nahezu unbekannt, weil die Abstimmungs- und Entscheidungsmechanismen der einzelnen Staats- und Parteistrukturen nur schwer zu entschlüsseln sind. Der Schriftverkehr dokumentiert nämlich nur, wie ein gefasster Beschluss umgesetzt wurde, auf welche Art und Weise jedoch ein Beschluss auf höchster Partei- und Staatsebene vorangetrieben, abgestimmt und gefasst wurde, darüber gibt der Schriftverkehr keine Auskunft.
In diesem Zusammenhang ist der Charakter der Beziehungen zwischen dem ZK der KPdSU und dem Rat für Religionsangelegenheiten von Interesse. T.A. Čumačenko hat mit seinen Untersuchungen gezeigt, dass es in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre zwischen dem Rat für die Orthodoxe Kirche, der direkt dem Rat der Volkskommissare unterstand, und der Propaganda- und Agitationsabteilung des ZK der KPdSU ernsthafte Differenzen gab, die durch die persönliche Intervention Stalins beseitigt wurden. Nach 1950 geht die Tätigkeit des Rates aus der Kontrolle der Regierungsorgane in die Kontrolle der ideologischen Institutionen über, sie wird der Agitations- und Propagandaabteilung des ZK unterstellt.(13)
Man kann davon ausgehen, dass die Grundlinie der Religionspolitik im Inland von der Agitations- und Propagandaabteilung des ZK der KPdSU festgelegt wurde und nur einzelne grundlegende Fragen auf höchster Ebene entschieden wurden. Eine weitere Frage ist, wer die Politbüromitglieder in der Hauptsache mit Informationen über die religiöse Lage versorgte. Nicht zu übersehen ist, dass die Einflussnahme des KGB auf Entscheidungen in Religionsangelegenheiten mit dem wachsenden Einfluss von Jurij Andropov zugenommen hat. John Anderson stellt fest, dass der KGB im Allgemeinen und Andropov im Besonderen seit 1973 in die Diskussionen des Politbüros einbezogen wurden, wie mit der religiösen Dissidenz zu verfahren sei.(14) Seiner Meinung nach war der KGB der wichtigste Informationsgeber für die Elite, indem er die Berichte des Rates für Religionsangelegenheiten durch eigene Berichte ergänzte oder sie durch diese ersetzte. Die aus der Tätigkeit der Kommission zur Untersuchung der Ursachen für den Augustputsch 1991 veröffentlichten Berichtsfragmente dokumentieren, dass es der KGB war, der das ZK der KPdSU über die von den Kirchenfunktionären erfüllten außenpolitischen Missionen unterrichtete.

DER KGB IM KONTROLL- UND LENKUNGSSYSTEM DER ROK

Bei der Beschäftigung mit der Rolle der Staatssicherheitsorgane im religiösen Leben muss bedacht werden, dass sich die Kontrolle des KGB auf alle Lebensbereiche der Sowjetbürger erstreckte; die scharfe Kontrolle der religiösen Tätigkeit erklärte sich daraus, dass das religiöse Leben von Anfang an als dem sowjetischen, politisch-ideologischen System gegenüber feindlich gesinnt eingestuft wurde. Wichtige Inlandsaufgaben des KGB waren die Beobachtung der politischen Haltung der Geistlichkeit sowie der Kampf gegen die religiöse Opposition. I.I. Maslova stellt zu Recht fest:

"Im Inland schenkte das Komitee seine besondere Aufmerksamkeit der Aufdeckung und Durchkreuzung von Aktivitäten der oppositionellen orthodoxen, katholischen, unierten und islamischen Geistlichkeit sowie neuer Sekten, die separatistisch ausgerichtet waren."(15)

Der zweite Tätigkeitsbereich des KGB war die Überwachung der internationalen Aktivitäten der ROK. Sämtliche internationale Kontakte der Sowjetbürger wurden immer genauestens von den Staatssicherheitsorganen beobachtet, bei jeder Auslandsreise wurde von einem Sowjetbürger ein ausführlicher Reisebericht (auch über alle Kontakte) verlangt. Das betraf auch die Vertreter der ROK.(16) Verständlicherweise wurden die internationalen Aktivitäten der kirchlichen Würdenträger wegen ihrer Bedeutung für den sowjetischen Staat besonders genau beobachtet. Jeder Bericht über eine Auslandsdienstreise an die Abteilung für internationale Kirchenkontakte wurde in mehreren Exemplaren verfasst (ein Großteil dieser Berichte befindet sich heute im Archiv des Rates für Religionsangelegenheiten).
Obwohl der Rat für Religionsangelegenheiten seine eigenen Mitarbeiter der Staatssicherheit hatte, kontrollierte der KGB zusätzlich die Tätigkeit der Mitarbeiter. K.M. Charčev, der Vorsitzende des Rat für Religionsangelegenheiten, stellte in einem Interview gekränkt fest,

"dass ich mich damit abgefunden hatte, dass die kirchlichen Mitarbeiter beobachtet wurden. In der Sprache der Partei ist ein Kirchenmitarbeiter ein Feind. Oder zumindest ein fremdes Element. Aber als ich feststellen musste, dass auch bei mir [. . .] herumgeschnüffelt wird [. . .], als die Geistlichen sagten: Wir wollten wissen, was Sie essen und trinken, welche Reden Sie halten [. . .], da war ich wirklich verärgert."(17)

DIE INTERNATIONALE TÄTIGKEIT DER RUSSISCHEN ORTHODOXEN KIRCHE

Heute ist bekannt, dass die Machtorgane in den Nachkriegsjahren die Bedingungen für die internationale Tätigkeit der Kirche geschaffen haben, um sie für ihre politischen Interessen zu nutzen. Nach dem Krieg hatte Stalin die Idee, die Kirche zur Schaffung eines gegen den Vatikan gerichteten Zentrums einzusetzen. Daraus resultierten umfangreiche internationale Aktivitäten der Kirche. In der Arbeit von O. Vasil’eva „Die Russische Orthodoxe Kirche und das II. Vatikanische Konzil“ wird die fehlende Selbständigkeit der Kirchenvertreter in ihren Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche deutlich.
Heute weiß man auch, dass die Beobachtung der internationalen Tätigkeit der ROK in der Hauptsache von zwei Institutionen übernommen wurde, und zwar vom Rat für Religionsangelegenheiten und von der vierten Abteilung der fünften KGB-Hauptverwaltung. Der Archivbestand des Rats zeigt, dass dieser die kirchlichen Dokumente für internationale Treffen erarbeitete (oder zumindest redigierte), mit den Kirchenvertretern deren Vorgehen besprach und sowohl die Dokumente der ausländischen kirchlichen Organisationen als auch die Berichte der Kirchenvertreter erhielt und auswertete. Der Rat für Religionsangelegenheiten erarbeitete ideologische Maßnahmen, um groß angelegten Attacken „ideologischer Diversanten“ entgegenzuwirken und positiven Einfluss auf die ausländischen klerikalen Zentren auszuüben. Zu Beginn der 1990er Jahre wurden Auszüge aus Dokumenten der Staatssicherheitsorgane veröffentlicht, die im Verfahren um das ZK der KPdSU dem Verfassungsgericht vorlagen. Mit diesen Dokumenten wurden Kirchenvertreter identifiziert, die in den KGB-Berichten unter Decknamen geführt wurden und überwiegend in die internationale Tätigkeit eingebunden waren.
Aus den vorliegenden Untersuchungen und Angaben der staatlichen Dokumente geht hervor, dass die internationale Aktivität der geistlichen Würdenträger aus folgenden Gründen vom Staat unterstützt und gelenkt wurde.
Erstens sollte allein die Präsenz von Kirchenvertretern aus der Sowjetunion in internationalen Organisationen den guten Zustand des religiösen Lebens in der Sowjetunion belegen.
Zweitens sollten die sowjetischen Kirchenvertreter die „Verleumdungen“ über die Verfolgung von Religion und Glauben in der UdSSR widerlegen.
Drittens sollten sie der internationalen Gemeinschaft die Überlegenheit des sozialistischen Sowjetsystems beweisen und das Wohlwollen einflussreicher westlicher Kirchenvertreter gegenüber dem Sozialismus gewinnen. Der „Friedenskampf“ der Kirchenvertreter, der von der sowjetischen Führung unterstützt wurde, sollte in den pazifistischen christlichen Kreisen im Westen, die die Politik und das Vorgehen ihrer eigenen Regierungen kritisierten, eine positive Reaktion hervorrufen.
Viertens sollten die Kirchenführer der Sowjetunion die außenpolitischen Konzeptionen der Sowjetunion aufnehmen und „vorantreiben“. So wurde zum Beispiel auf der Internationalen Interkonfessionellen Friedenskonferenz 1977 in Moskau eine Resolution zum Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat und zum Abzug der israelischen Truppen aus den besetzten Gebieten gefasst, Rassismus, Apartheid und koloniale Unterdrückung wurden verurteilt, die diktatorischen Regimes in lateinamerikanischen Ländern, allen voran das Pinochet-Regime, wurden geächtet.(18)
Fünftens sollten sie die konkreten Entscheidungen internationaler kirchlicher Organisationen so beeinflussen, dass der Sowjetunion daraus keine Schwierigkeiten erwachsen. So wurde zum Beispiel dank der Aktivität der ROK-Vertreter ein offizieller Beschluss des Weltkirchenrates als Reaktion auf das Gesuch von G. Jakunin und L. Regel’son verhindert und die oppositionellen Kirchenvertreter in den Augen der westlichen Gemeinschaft kompromittiert.
Sechstens sollten die Kirchenvertreter persönliche Kontakte zu den Vertretern der europäischen und amerikanischen Kirchen herstellen, um einerseits informelle Informationen über politische Einzelfragen zu erhalten und andererseits über informelle Kanäle auf die Politik der nichtsozialistischen Länder Einfluss zu nehmen.
Siebtens sollte das Moskauer Patriarchat einen Gegenpol zum Vatikan bilden und der Erstarkung der katholischen Kirche in Osteuropa entgegenwirken.(19)
In den Materialien, die dem Verfassungsgericht im KPdSU-Verfahren vorlagen, fand sich ein von Jurij Andropov unterzeichneter Bericht, der die Ostpolitik des Vatikans analysierte und in dem es hieß:

"Die Staatssicherheitsorgane kontrollieren die Kontakte des Vatikans zur Russischen Orthodoxen Kirche und ergreifen Maßnahmen, um die Instrumentalisierung der ROK für antisowjetische Zwecke zu unterbinden."(20)

Die Vertreter der ROK beteiligten sich während des Kalten Krieges und im Wettlauf der Systeme aktiv am „Friedenskampf“, initiierten ihn sogar und wurden zu einer einflussreichen Macht in der internationalen Arena. Die Sowjetregierung versuchte über die Kirchenvertreter auch, die Blockade in den Beziehungen zur westlichen Gesellschaft zu überwinden und Großzügigkeit, Offenheit und Entgegenkommen zu zeigen.
Darüber hinaus unterstützte der sowjetische Staat die Ausbreitung der Russischen Orthodoxen Kirche über die Grenzen der Sowjetunion hinaus. So wurde die Gründung von Auslandsgemeinden der ROK von staatlichen Institutionen unterstützt. In einer Verfügung des ZK der KPdSU vom 24. Januar 1975 wurde zum Beispiel eine Liste von Ländern aufgeführt, in die „Sowjetbürger für religiöse Aufgaben längerfristig entsandt“(21) werden konnten. Die Behörden gestatteten eine Aufnahme fähiger Personen mit Hochschulabschluss in die geistlichen Seminare der ROK, um sie später in der Abteilung für Internationale Kirchenfragen einzusetzen.(22)
Am 29. November 1977 wurde in einer Verfügung des Rates für Religionsangelegenheiten beschlossen, in die Klöster auf dem Territorium der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik wieder Nonnen aufzunehmen, um sie nach einer entsprechenden Ausbildung in das Gornenskij-Kloster in Jerusalem zu entsenden und ausländische Kirchendelegationen zu betreuen.(23) 1987 wurden Brasilien und Uruguay in die Liste der Länder aufgenommen, in die langfristige Entsendungen für religiöse Aufgaben erfolgen konnten.
Dass solche Aktivitäten vom ZK der KPdSU veranlasst und von KGB und Innenministerium gelenkt wurden, lässt sich durch eine Mitteilung des Rates für Religionsangelegenheiten zur Entsendung von Geistlichen belegen, die von dem Leiter der Propagandaabteilung des ZK der KPdSU J. Skljarovyj und dem stellvertretenden Leiter der Internationalen Abteilung des ZK der KPdSU K. Brutenec unterzeichnet wurde und in der gesondert angemerkt wird, dass „eine Abstimmung mit dem Innenministerium der UdSSR (Genossen Komplektov) und dem KGB der UdSSR (Genossen Bobkov) erfolgt ist“.(24)
Mitte der 1980er Jahre erreichte die Unterstützung des Staates für die „friedensstiftenden“ Maßnahmen der kirchlichen Organisationen ein solches Ausmaß, dass sie sogar in der Literatur beschrieben wurde. Der sowjetische Jurist J.A. Rozenbaum bemerkte, dass „der sowjetische Staat die Kirche weder moralisch noch organisatorisch noch anderweitig unterstützt.“ In einer Fußnote zu diesem Punkt heißt es:

"Ausgenommen davon ist die Unterstützung des Staates und seiner Organe für alle Aktivitäten kirchlicher Organisationen im Kampf für den Frieden. Diese Unterstützung äußert sich vielfach in der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen für den Friedenskampf, in der Schaffung der erforderlichen Bedingungen für den Austausch von Delegationen mit anderen Ländern und in der Beteiligung von Kirchenvertretern an der Arbeit von gesellschaftlichen Organisationen der UdSSR, die im Friedenskampf aktiv sind."(25)

Natürlich kam das Interesse an der internationalen Aktivität der Kirchenvertreter nicht nur von staatlicher Seite. Die Kirchenleitungen versuchten, die Situation zur Stärkung ihrer Position und zur Verringerung des Drucks im Inland zu nutzen. Mit Meldungen über Ruhe und nicht vorhandene Religionsverfolgung in der Sowjetunion, über die „Normalisierung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat“ versuchten die Kirchenleitungen, den Staat zur Einhaltung dieser Deklarationen anzuhalten. Vermutlich konnten beispielsweise der Metropolit Aleksij (Ridiger) das Pjuchtickij-Kloster in Estland und der Metropolit Filaret (Vachromeev) das Žirovickij-Kloster vor der Schließung bewahren, weil sie als internationale Kirchenvertreter ausländische Gäste ins Kloster brachten und dort internationale Veranstaltungen durchführten.
In einem Schreiben des Patriarchen Pimen an den Rat für Religionsangelegenheiten von 1978, in dem er um die Zuweisung eines neuen Ortes für den Bau von Werkstätten für das Moskauer Patriarchat bat (die Werkstätten waren aus der Cerkovnaja-Gorka-Straße ausgelagert worden), hieß es unter anderem:

"ein erheblicher Teil der Juweliererzeugnisse ist jedes Jahr für das Ausland bestimmt [. . .] In der nächsten Zeit werde ich eine Reise in den Nahen Osten und die Länder des Balkans unternehmen. Wenn unsere Werkstätten die Produktion einstellen, stehen mir keine Gegenstände und Erzeugnisse zur Verfügung, die ich für den Dialog und die Treffen mit den Staatsoberhäuptern und Gläubigen der ausländischen Kirchen benötige. Daher entsteht eine ausweglose Situation, die die Durchführung derartiger Reisen insgesamt in Frage stellt."(26)

Je stärker die sowjetische Führung daran interessiert war, ihr internationales Ansehen zu verbessern, umso mehr Zugeständnisse konnte die Kirchenführung erreichen. Von besonderem Interesse ist das Protokoll des Treffens zwischen dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR V.V. Kuznecov und dem Metropoliten Filaret (Vachromeev) am 17. Februar 1983. Kuznecov brachte die wohlwollende Reaktion der Regierung auf die internationale Tätigkeit der Kirchenleitung zum Ausdruck und ging zur Erörterung der 1989 in Vancouver bevorstehenden Vollversammlung des Weltkirchenrates über. Laut Protokoll wurde von der sowjetischen Seite die Herausgabe des Bandes für des innerkirchlichen Dienstgebrauch „Gesetzliche Reglungen für religiöse Handlungen“ und die Diskussion darüber im Westen thematisiert. Die Vertreter der ROK schlugen interessanterweise vor,

"eine kritische Anmerkung über die alte Gesetzgebung zu machen, da sie eine bereits zurückgelegte Entwicklungsetappe unserer Gesellschaft widerspiegelt. Sie wollten auf der Vollversammlung davon berichten, dass gegenwärtig eine neue Gesetzgebung erarbeitet wird, die keine die Kirche diskriminierenden Züge enthalten wird."

Außerdem schlugen sie vor, Vertreter der ROK an der Erarbeitung der neuen Gesetzgebung zu beteiligen. Metropolit Filaret kam darauf zu sprechen, dass auf der Vollversammlung die Frage nach den inhaftierten Jakunin, Ogurzov, Poriš und Krachmal’nikova aufkommen könnte, und fragte,

"ob sich der Rat nicht mit der Bitte um Begnadigung einzelner Personen, deren Haftfristen abliefen, an den Obersten Sowjet wenden könne. Das käme einem humanitären Akt gleich und würde zudem Angriffe auf die sowjetische Delegation abwenden."(27)

Das Protokoll zu diesem Treffen wird hier so ausführlich diskutiert, um folgende Tatsache zu betonen: In der untersuchten Zeit forderte die Kirchenleitung in ihrem Wissen um das Interesse des Staates an ihrer außenpolitischen Tätigkeit von der Partei- und Staatsführung, die Gesetzgebung zu revidieren, welche die Kirche diskriminierte, sowie die Anzahl der Titel gottesdienstlicher Literatur und die Auflagenzahlen zu erhöhen. Am meisten verwundert, dass Metropolit Filaret die Frage nach den verfolgten gläubigen Dissidenten offen stellt und um deren Begnadigung bittet, obwohl sich die Kirchenleitung ansonsten öffentlich von ihnen distanzierte.
Gleichzeitig führte die internationale Tätigkeit zu Gunsten des sowjetischen Staates zur Aufnahme der obersten Kirchenführung in die sowjetische Nomenklatura, was ihren Mitgliedern eine Reihe von Sicherheiten und materiellen Vergünstigungen verschaffte. Ein äußeres Zeichen für die Aufnahme der geistlichen Würdenträger in die Nomenklatura in der Nachkriegszeit war die Anwesenheit der obersten Kirchenleitung auf protokollarischen Empfängen bei Staatsfeierlichkeiten im Kreml, z.B. zu den Jahrestagen der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. Ein weiteres Indiz für die Aufnahme der Mitglieder der Heiligen Synode der ROK in die oberste Schicht der sowjetischen Nomenklature war, dass sie staatliche Wochenendhäuser übertragen bekamen, Zugang zur ärztlichen Behandlung in der Poliklinik des ZK der KPdSU hatten sowie Konsumgüter erhielten. Die Registrierung und Übergabe des Danilov- und später des Donskoj-Klosters in Moskau an die Russische Orthodoxe Kirche sollten nach Meinung des Vorsitzenden des Rates für Religionsangelegenheiten, V. Kuroedov "ein sichtbares Zeichen für die guten Beziehungen zwischen Staat und Kirche sein und die Kirche in ihren Aktivitäten zur Friedenssicherung weiter voranbringen."(28)

KONTROLLE UND REGULIERUNG DER KIRCHLICHEN TÄTIGKEIT IM INLAND

Die Annäherung der Kirchenführung und der sowjetischen Führung in der Außenpolitik bedeutete nicht, dass die Kontrolle verringert oder die Repressionen im Inland beendet worden wären. Aber die Art der Auseinandersetzung änderte sich. Der Zugang von Wissenschaftlern zu den Archiven der Staatsorgane, die mit der Umsetzung der staatlichen Kirchenpolitik betraut waren, macht es heute möglich, die Bereiche zu skizzieren, in denen der Staat Einfluss auf die Aktivitäten der ROK nahm.

Beteiligung des Staates am innerkirchlichen Leben der ROK

Am Beispiel des Umbaus der organisatorischen Strukturen der ROK im 20. Jahrhundert lässt sich rekonstruieren, welche Mechanismen angewandt wurden, um den kirchlichen Organismus auszuhöhlen, wovon auch die anderen Konfessionen betroffen waren. In der ersten Phase der 1920er und 1930er Jahre war die Politik des So-wjetstaates darauf ausgerichtet, die kirchlichen Organisationsstrukturen zu zerstören, die Spaltung kirchlicher Kreise voranzutreiben und die Bevölkerung mit den verschiedensten Methoden (vom Terror bis zur Erziehung) von der Kirche zu trennen. Vom Beginn der 1940er Jahre an beteiligte sich der Staat aktiv an der Neustrukturierung der Orthodoxen Kirche.(29) Alle orthodoxen Kirchen der Sowjetunion sollten in den Bestand des Moskauer Patriarchats eingegliedert werden. Außerdem sollte das religiöse Leben in der Sowjetunion unter den orthodoxen Kirchenführern und der orthodoxen Geistlichkeit in den geschaffenen Strukturen und mit der „Gesetzgebung über die Religionsausübung“ legalisiert werden.(30)
In der Nachkriegszeit vertraten die staatlichen Institutionen zum organisatorischen Aufbaus kirchlicher Strukturen folgende Position: Staatliche Stellen unterstützten kirchliche Zentren, erstens damit die von den Staatsorganen ausgewählten Personen ihrer internationalen Tätigkeit aktiv nachgehen konnten; zweitens um durch die Kirchenführung die Religionsausübung der Geistlichkeit und der Gläubigen zu kontrollieren und zu beschränken, drittens um kirchliche Mitarbeiter und Gläubige unter staatlicher Mitwirkung zu erziehen und schließlich um Repressionen gegen unbequeme Kirchenmitarbeiter anwenden zu können.
Gleichzeitig richteten sich alle Bemühungen der Staatsorgane darauf, die Positionen der Geistlichen in den Gemeinden zu schwächen und die geistlichen und seelsorgerlichen Verbindungen zwischen den Gemeinden und der Kirchenleitung zu lockern. So wurden etwa Synoden, Kongresse oder Konferenzen strenge Beschränkungen auferlegt oder ganz verboten. Das war auch der Grund, warum der Staat den Bischöfen verbot, die Gemeinden ihrer Eparchien zu besuchen, und sich gegen gemeinsame Gottesdienste von Priestern aus unterschiedlichen Gemeinden aussprach. Der Metropolit von Minsk Filaret (Vachromeev) zog sich die Kritik des Staates zu, als er das religiöse Leben im Land durch den Besuch entlegener Gemeinden aktivieren wollte; dem Metropoliten von Kiew Filaret (Denisenko) wurde es sogar untersagt, einen Festgottesdienst in seinem Heimatdorf zu halten.
Die Umwandlung eines Priesters zu einem Angestellten, das Verbot, sich an der organisatorischen und wirtschaftlichen Gestaltung der Gemeinde zu beteiligen, all das sollte die Gemeinden von ihren Priestern und der Kirchenleitung trennen und die Einmischung der Staatsorgane in das Gemeindeleben erleichtern.(31) Auch die Schaffung einer doppelten bzw. parallelen Verwaltungsstruktur sollte staatliche Eingriffe ermöglichen. In der Orthodoxen Kirche sah das so aus: Neben dem Bischof der Eparchie stand der Sekretär der Eparchie, neben dem Gemeindepriester das Exekutivorgan der Gemeinde, der Gemeindeälteste.
Eine weitere Form, die Einheit der Konfessionen zu schwächen, war die Zwangsvereinigung von Glaubensgemeinschaften mit anerkannten Konfessionen und deren erzwungene Einbindung in die fremden Gemeinden. Das bekannteste Beispiel dafür ist der 1946 erfolgte Anschluss der griechisch-katholischen Gemeinden der Westukraine an die Russische Orthodoxe Kirche. Die Existenz von Untergrundgemeinden und die illegale Religionsausübung waren ein wichtiger Faktor im „Tauschsystem“ von Kirchenleitung und Machtorganen. Durch die Existenz der Untergrundgemeinden konnten wenn schon keine neuen Gemeinden registriert, so doch zumindest Schließungen vorhandener Gemeinden verhindert werden; durch die Existenz von Untergrundverlagen und des religiösen Samizdat konnten Bücher herausgegeben oder die Auflagen von religiöser Literatur gesteigert werden. Die drohende Aktivierung der unierten Geistlichkeit im Untergrund wurde von kirchlichen Würdenträgern als Argument gegen Kirchenschließungen eingesetzt. So argumentierte der Metropolit von L’viv Nikolaj (Jurik) in einer Rede gegen die Schließung der Kirche in Bujsk (Gebiet L’viv) damit, dass „die Schließung der Kirche im Stadtzentrum zum Einsetzen illegaler Religionsausübung der Unierten in den Häusern der Gläubigen führen könnte“.(32)

„Die Kader entscheiden alles“
Außer den Organisationsstrukturen kontrollierten die Staatsorgane auch das Personal und die Ausbildung der zukünftigen „Religionsdiener“. In den 1940er Jahren wurde die Errichtung von zwei Geistlichen Akademien, acht Seminaren und theologischen Kursen angeordnet.(33) Zu Beginn der 1960er Jahre wurden die meisten theologischen Bildungsstätten geschlossen, erhalten blieben lediglich die Moskauer und die Leningrader Akademie und die Seminare in Zagorsk (heute wieder: Sergiev Posad), Leningrad und Odessa. Die Politik gegenüber den theologischen Bildungsstätten schwankte zwischen der Beschränkung der Tätigkeit als „Brutstätten des Obskurantismus“, um die Zahl der Geistlichen zu senken, und dem Versuch, auf die Entwicklung des kirchlichen Personals Einfluss zu nehmen. Mitte der 1970er Jahre kam der Rat für Religionsangelegenheiten endgültig zu der Erkenntnis, dass angesichts der unkontrollierten Priesterweihe in der Provinz die kontrollierte Ausbildung von kirchlichem Personal das „kleinere Übel“ war. Daher wurde die Zahl der Neuaufnahmen in die theologischen Bildungseinrichtungen allmählich angehoben. Die Behörden bestanden sogar auf einem offiziellen Abschluss für die Priesteranwärter, da die "Lösung der Kaderfrage mit Hilfe der theologischen Bildungsstätten das Eindringen schädlicher Elemente in den Klerus minimiert."(34)
Mit Beginn der 1940er Jahre kontrollierten die Mitarbeiter des Rates für Religionsangelegenheiten die Lehrerschaft, die Lehrpläne der Bildungseinrichtungen, begutachteten die Vorlesungen, setzten die Abschaffung einzelner Fächer wie Psychologie und Pädagogik durch und führten im Gegenzug andere ein (Geschichte der Sowjetunion, Geschichte der KPdSU, Verfassungskunde, Religionsgesetzgebung). In allen theologischen Bildungsstätten wurde an der „Erziehung der Studierenden zu politischer Loyalität und Staatsbürgerlichkeit“ gearbeitet. Die patriotische Erziehung der Studierenden war obligatorisch, zusammen mit den Leitern der Bildungseinrichtungen wurde von den Religionsbeauftragten ein Plan zur kulturell-patriotischen Arbeit in den Seminaren erstellt.(35) Obwohl die Tätigkeit der Bildungseinrichtungen scheinbar so gründlich kontrolliert wurde, äußerte der Rat für Religionsangelegenheiten immer wieder seine Unzufriedenheit über den Zustand an den theologischen Bildungseinrichtungen und kritisierte die Bischöfe für die fehlende Kontrolle der Schulabgänger. Im Westen erlangte der Bericht des Rates an das ZK der KPdSU im Jahr 1976 unter dem Titel „Das kirchliche Personal und die rechtlichen Mittel zur Einschränkung ihrer Tätigkeit“ große Bekanntheit.
Die Dokumente des Rates für Religionsangelegenheiten zeigen, dass die staatlichen Institutionen eine starke Kontrolle über die Schulabgänger ausübten. Die Hauptanstrengungen der örtlichen Behörden waren weiterhin darauf gerichtet, Bewerbungen von jungen Männern an Seminaren zu verhindern. Die Listen aller Bewerber für theologische Bildungsstätten wurden vom Rat registriert. Eine notwendige Bedingung für die Aufnahme eines Schulabgängers an eine solche Einrichtung war die Empfehlung des verantwortlichen Mitarbeiters im Rat für Religionsangelegenheiten am Wohnort des Bewerbers, die in jedem Fall auch die Meinung des KGB enthielt.(36) Im Bericht des Rates über die Immatrikulationsergebnisse am Geistlichen Seminar Moskau im Jahr 1982 hieß es, es seien 121 Personen zum Geistlichen Seminar Moskau zugelassen worden, 165 seien abgelehnt worden.

"Achtzig von ihnen wurden aufgrund unserer Empfehlung abgelehnt, die sich auf kompromittierendes Material stützt, das uns von den Ratsbeauftragten in den einzelnen Republiken, Regionen und Gebieten auf unsere und die Anfragen der Staatssicherheitsorgane hin geliefert wurde."(37)

Wie kam nun die negative Einschätzung durch die Staatsorgane zustande?

"Unter den Abgelehnten befinden sich Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen, Fanatiker, Dissidenten, Personen mit antisowjetischer Gesinnung, wegen Diebstahls von sozialistischem Eigentum und rowdyhaften Auftretens Vorbestrafte, Personen, deren Eltern und nahe Angehörige während der Okkupation der Ukraine mit der Organisation der Ukrainischen Nationalisten (OUN) in Verbindung gestanden hatten, faschistische Helfershelfer waren usw."(38)

Scharf kritisiert wurden Bewerber, die Komsomol-Mitglied waren oder eine Hochschulausbildung abgeschlossen hatten. Sie wurden viel seltener zugelassen als die „Zapadency“, die westukrainischen Abweichler.
In Richtlinien wurde die Beteiligung staatlicher Institutionen bei der Verleihung kirchlicher Funktionen festgeschrieben. Die religiöse Tätigkeit wurde als professionelle Beschäftigung aufgefasst, die eine von einer registrierten Religionsgemeinschaft eingestellte Person zur Befriedigung der „religiösen Bedürfnisse“ von Gläubigen nach dem Erhalt einer Erlaubnis von der zuständigen staatlichen Instanz ausüben konnte. Diese Registrierung der „Religionsdiener“ war ein mächtiges Einflussinstrument des Staates im religiösen Bereich. Die Androhung der Entziehung der Registrierkarte war das stärkste Druck- und Manipulationsmittel gegenüber der orthodoxen Geistlichkeit.(39) Der Höhepunkt der Entziehung von Registrierungen in den orthodoxen Kirchen lag zu Beginn der 1960er Jahre, in der Westukraine setzte sich diese Praxis bis in die 1980er Jahre fort.
Die Kirchenleitung war gezwungen, sowohl Aufnahmen als auch Versetzungen von Geistlichen in andere Gemeinden mit Staatsvertretern abzustimmen, da ihre Akte im anderen Fall ihre Gültigkeit verloren. So finden sich in den lokalen Archiven des Beauftragten des Rates für Religionsangelegenheiten wie etwa im Gebiet Archangel’sk regelmäßige Gesuche des Erzbischofs: "dass es durchaus möglich und für die Arbeit sinnvoll ist, in der Eparchie A. folgende Versetzungen vorzunehmen, wofür ich Ihre wohlwollende Zustimmung erbitte."(41)
Als außergewöhnliches Ereignis meldet der Beauftragte für das Gebiet Žitomir an den Rat für Religionsangelegenheiten, dass: "Bischof Ioann (Bondarčuk) am 14. Dezember 1981 einem Abgänger des Geistlichen Seminars Odessa eine Gemeinde zugewiesen hat, ohne den Beauftragten oder seine Mitarbeiter vorher davon in Kenntnis zu setzen."
Während die Ernennung der einfachen „Religionsdiener“ mit den örtlichen Staatsorganen abgestimmt wurde, erfolgte die Ernennung der höheren Geistlichkeit mit offizieller Zustimmung des Rates für Religionsangelegenheiten, der die Registrierungen für die Kirchenführung erteilte und damit über den Aufstieg entschied. So merkte der stellvertretende Vorsitzende des Rates, V. Furov, in einem mehrfach veröffentlichten Bericht für das ZK der KPdSU 1977 an,

"weder eine Bischofsweihe noch eine Versetzung erfolgt ohne gründliche Kontrolle der Kandidaten durch die verantwortlichen Mitarbeiter des Rates in enger Zusammenarbeit mit den Beauftragten, den lokalen Behörden und den anderen beteiligten Organisationen."(42)

In einem Interview sagte der Metropolit Mefodij (Nemcov) 2002:

"Als es um meine Weihe zum Bischof ging, telefonierte Patriarch Pimen in meiner Anwesenheit mit dem Rat für Religionsangelegenheiten beim Ministerrat der UdSSR [. . .] Natürlich war sowohl die staatliche Kontrolle als auch die Aussonderung von Kandidaten eine unleugbare Tatsache."(43)

Seit den 1960er Jahre richteten sich die Anstrengungen der Behörden auf die Zusammenstellung sowohl der „Zwanzigerkreise“ (dvacatka) als auch der „Exekutivorgane“ der Gemeinden. Gefördert wurde das durch ein Gesetz, das den lokalen Behörden das Recht auf Entfernung unerwünschter Personen einräumte. Es wurde eine Regelung eingeführt, wonach der Beauftragte die Mitglieder eines gemeindlichen Exekutivorgans nicht ohne die Zustimmung der örtlichen Behörden registrieren durfte.(44) Die Beauftragten sollten solche Zwanzigerkreise zusammenstellen, denen Personen angehörten, „die keine Fanatiker waren und auf die Empfehlungen der lokalen sowjetischen Behörden eingingen“.(45) V. Kuroedov forderte von den Beauftragten, die Exekutivorgane der Gemeinden mit loyalen und einsichtigen Bürgern zu besetzen, worin er eine Erfolgsvoraussetzung für die Arbeit mit den Kirchengemeinden sah.(46)

Der Einfluss auf die Zahl von orthodoxen Gemeinden
Die Ausstellung einer staatlichen Registrierung(47) für Religionsgemeinschaften als Erlaubnis der Religionsausübung für die Gläubigen sowie der Beschluss zur Übertragung sakraler Gebäude zur Nutzung an die Gläubigen als gesetzgeberische Norm gaben den staatlichen Institutionen exklusive Möglichkeiten, „auf die Gemeindedichte Einfluss zu nehmen“. Die Registrierung der Religionsgemeinschaften verfolgte zwei grundsätzliche Ziele:

"die Bevölkerung in ihrer religiösen Aktivität einzuschränken und die Aktivität der Mitglieder in registrierten Gemeinden zu kontrollieren, zu regulieren und zu lenken, weil sie vor dem Staat nicht nur für die Unversehrtheit des Eigentums, sondern auch für das fortgesetzte Funktionieren ihrer Organisation Verantwortung tragen."(48)

Das erste Motiv, die Einschränkung und Verringerung der religiösen Aktivität der Bevölkerung, fand seinen stärksten Ausdruck in der Entziehung von Registrierungen für Gemeinden, in der Schließung und „Übernahme“ sakraler Gebäude und in der Ablehnung von Gemeinderegistrierungen. So wurde in den 1960er bis 1980er Jahren mit allen orthodoxen Gemeinden in der Sowjetunion verfahren. Auf diese Weise wurde 1975 in der Ukraine 653 Gemeinden und 1976 481 Gemeinden die Registrierung entzogen.(49)

Kontrolle der wirtschaftlichen, finanziellen und verlegerischen Tätigkeit
Auch in ihrer wirtschaftlichen, finanziellen und verlegerischen Tätigkeit waren die Gemeinden gezwungen, eng mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Mit der Verstaatlichung des beweglichen und unbeweglichen Kircheneigentums behielt sich der Staat das Recht vor, den Gläubigen sakrale Gebäude und Gottesdienstinventar zur Nutzung zu übergeben (oder auch zu entziehen). Der gesamte „sakrale“ Besitz blieb Eigentum des Staates. Der Staat hatte das Recht, durch entsprechende Kontrollinstitutionen die gesamte finanzielle Tätigkeit der Gemeinden zu kontrollieren und den Löwenanteil der Einkünfte für verschiedene Fonds („Friedensfonds“, „Kinderschutzfonds“) einzubehalten. Dem Staat gelang es dennoch nicht, die Finanzströme der kirchlichen Institutionen effektiv zu kontrollieren. Auf einer landesweiten Versammlung der Religionsbeauftragten forderte der Vorsitzende des Rates für Religionsangelegenheiten der UdSSR, V. Kuroedov, die Anwesenden auf zu überlegen,

"was zu tun sei, damit die Kirche sich nicht bereichert und ihre materielle Situation verbessert. Die Erziehungsarbeit mit der Bevölkerung muss verstärkt werden. Die Menschen müssen aufhören, die Kirchen wieder aufzubauen. In einigen Städten werden Kirchen verschönert, Prachtgottesdienste abgehalten und aufwändige bischöfliche Visitationsreisen veranstaltet. Für wohltätige Zwecke und die Bezahlung von Gemeindeleitungen wird viel Geld ausgegeben. All das aktiviert das kirchliche Leben und verstärkt den Einfluss der Kirche auf die Bevölkerung, wogegen unbedingt vorgegangen werden muss."(50)

Die Abhängigkeit der Gemeinden von den Staatsorganen zeigte sich in ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit: Eine Genehmigung für die Sanierung oder den Umbau eines Kirchengebäudes, für welche die Zuteilung von Baumaterialien aus zentralen staatlichen Beständen erforderlich war, konnte man nur mit der Zustimmung mehrerer staatlicher Instanzen erhalten. Es war die Einbindung der kirchlichen Strukturen in das Wirtschafts- und Finanzsystem der sozialistischen Sowjetwirtschaft, das die schlimmsten Tendenzen im kirchlich-religiösen Leben verfestigte: „Das sowjetische Wirtschaftssystem brachte unweigerlich kriminelle Handlungen und Korruption hervor“, stellen R.G. Pichoja und A.K. Sokolov fest.(51) Um von den lokalen Behörden die Zustimmung zur Zuteilung verschiedener Baumaterialien oder für einen Neubau zu erhalten, musste man informelle Beziehungen eingehen. Das sowjetische Wirtschaftssystem veranlasste seine Subjekte dabei automatisch, die sozialistische Gesetzgebung zu übertreten: „Praktisch von jedem Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Parteifunktionär gab es Daten, die für die Eröffnung eines Strafverfahrens ausgereicht hätten.“ So waren einerseits alle kirchlichen Mitarbeiter, denen wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeiten der verschiedensten Art oblagen, immer angreifbar – man konnte sie wegen ihrer Rechtsverletzungen immer zur Verantwortung ziehen –, andererseits waren sie mit der lokalen Nomenklatura „verwoben“, die materielle Zuwendungen erteilte. Die Kirche hatte ihren festen Platz in der Schattenökonomie, weswegen sie später schnell mit dem System der ökonomischen Beziehungen verschmelzen konnte, das in der späten Perestrojka-Zeit begann.
Diese Sachlage war für die lokalen Funktionäre, denen die Religionsangelegenheiten oblagen, von Vorteil. Schwierigkeiten mit den Beauftragten des Rates für Religionsangelegenheiten oder mitunter auch mit den Staatssicherheitsorganen regelte die orthodoxe Geistlichkeit durch die Übergabe einer Kiste Kognak, eines Briefumschlags oder begehrter Konsumgüter. Dank des Verfahrens gegen den KGB-Major A. Chvostikov (Rostov am Don, 1984) kann man sich vom Ausmaß der „Kontrolle“ über die Geldströme der ROK durch die KGB-Organe eine gewisse Vorstellung machen.(52) In dem Strafverfahren hieß es:

"Chvostikov, der von September 1972 bis Januar 1984 in der Spionageabwehr im Bereich der Russischen Orthodoxen Kirche tätig war, hat mehrfach als Erpressung von Geistlichen und Kirchenvertretern der Eparchie Rostov Bestechungsgelder für die Ausführung verschiedenster Handlungen im Interesse der Geldgeber erhalten. Für den genannten Zeitraum erhielt Chvostikov Bestechungsgelder in einer Gesamthöhe von 142 000 Rubel."(53)

Eingriffe in den Gottesdienst
Die Staatsorgane reglementierten unmittelbar die Ausübung des Gottesdienstes und ritueller Handlungen. Das äußerte sich in der Festlegung von Zeit und Dauer des Gottesdienstes – in den Dörfern mussten die Gottesdienste bis 8.00 Uhr beendet sein –, in der Beschränkung oder im Verbot des Glockenläutens sowie in Eingriffen in die Tauf-, Trau- und Aussegnungszeremonie (Vorlage einer Bescheinigung und der Passangaben beider Eltern des Täuflings, Festlegung der Taufzeit). In einigen Eparchien wurde eine Verfügung der Eparchialbischöfe erwirkt, welche die Haustaufe von Kindern untersagte. Schließlich gab es eine Zensur der Hirtenbriefe der Bischöfe und eine ausgeklügelte Kontrolle der Predigtätigkeit der Geistlichen.

FAZIT

Bis hierher wurde das Kontroll- und Reglementierungssystem des sowjetischen Staates gegenüber der ROK dargestellt, unbeachtet blieben bislang die Diskriminierungen und Repressionen des Staates gegenüber dem Klerus und den Gläubigen, die die gesamte Nachkriegszeit durchzogen.(54) Doch die staatlichen Eingriffe zeigten nicht immer Wirkung, die Geistlichkeit und die Gläubigen entwickelten Methoden, um die Beschränkungen zu unterlaufen. Außerdem wird in Russland bekanntlich die Härte des Gesetzes durch seine inkonsequente Anwendung kompensiert. Die meisten Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten kritisieren die mangelnde Umsetzung des „Gesetzes über die Religionsausübung“ durch Staatsorgane und Gemeindevertreter. Bestimmte taktische Ziele erreichte der Staat allerdings: Die orthodoxe Kirche wurde nicht zu einer oppositionellen Kraft im Land, das „polnische Szenario“ wiederholte sich in der Sowjetunion nicht, der orthodoxe Klerus handelte „im Geiste von Staatlichkeit und Patriotismus“.
Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Ordnung hätte man in den kirchlichen Strukturen eine Diskussion über die von staatlicher Seite eingesetzten Mechanismen zur Zerstörung der Kirche sowohl von außen als auch von innen und die Bewahrung der Kirche vor dieser Art Zerstörung erwartet. Die Frage, wo die Grenze zwischen Kirche und Staat verläuft, was die innere „Autonomie“ der Kirche bedeutet, wird in der Gesellschaft jedoch nicht gestellt. Das moderne orthodoxe Bewusstsein sieht in der „Trennung von Kirche und Staat“ ausschließlich eine feindliche Haltung sich selbst gegenüber.
Ohne die Analyse der „patriotischen Gefühle“, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der ROK mit dem sowjetischen Staat und seinem Nachfolger bilden, lässt sich der Charakter ihrer Beziehungen nicht verstehen. Die ROK hatte weder eine traditionelle theologische Fundierung für die autonome Existenz einer Kirche im Staat noch die historische Erfahrung der Unabhängigkeit. Es gab hingegen eine reiche Erfahrung der engen Verflechtung, der Angst vor Verfolgung und echter Loyalität gegenüber dem Staat, die sich aus der russischen kirchenrechtlichen Tradition speiste. Seit dem „Vermächtnis“ des Patriarchen Tichon und der Erklärung des Metropoliten Sergej(55), also seit Mitte der 1920er Jahre, bemühte sich die orthodoxe Kirche nach Kräften, dem sozialistischen Staat gegenüber Loyalität zu bekunden, sich in das System „Kirche im Sozialismus“ einzufügen. Ihre Vertreter wollten den Aufbau der kommunistischen Gesellschaft in der Sowjetunion aufrichtig unterstützen. Die deutlich bezeugte Loyalität gegenüber der Macht und der in den Dienst des Staates gestellte Patriotismus waren die Faktoren, auf denen das Wechselspiel zwischen Staat und Kirche fußte. Die Zusammenarbeit mit den sowjetischen Staatsorganen war für jeden sowjetischen Staatsbürger eine alltägliche und notwendige Sache. So sagte Metropolit Mefodij:

"Ich versuchte das einzuhalten, was Kirche und Staat von mir forderten, und das war die einzige Bedingung, unter der die Kirche in der Zeit überhaupt existieren konnte […] Ich hätte mich geschämt, wenn man mich der Zusammenarbeit mit dem CIA oder anderen Organisationen verdächtigt hätte, die gegen den Staat arbeiteten, in dem wir zur Welt gekommen waren und lebten, in dem das Volk uns nährte und unterhielt. Das hätte von Undankbarkeit gegenüber dem Volk gezeugt."(56)

Die Zusammenarbeit mit dem KGB war eine von vielen Aktivitäten zugunsten des sowjetischen Staates, dessen Patrioten die geistlichen Würdenträger waren. „In den bloßen Kontakten zum KGB sehe ich nichts Verwerfliches: Der KGB war ein Staatsorgan, und wir waren Bürger des Staates“, sagte in einem Interview 2002 ein äußerst „liberaler“ Würdenträger der ROK, Metropolit Chrizostom (Martiškin). Wie sich die Zusammenarbeit gestaltete, war die Sache des Einzelnen: „Ich selbst hatte Kontakte zum KGB, habe aber niemanden verpfiffen. Ohne die Kontakte ging es nicht, so war das System. Und ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten geistlichen Würdenträger ebenfalls gezwungen waren, Kontakte zum KGB zu unterhalten. Es geht lediglich darum, welcher Art diese Kontakte waren“.(57) Ähnlich äußert sich auch Metropolit Mefodij (Nemcov):

"Wir wussten sehr wohl, dass alles im Land staatlicher Kontrolle unterworfen ist. Ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates für Religionsangelegenheiten war KGB-Vertreter, ein Oberst, und wir kannten ihn. Und wir wussten auch, dass es im System des KGB eine „Kirchenabteilung“ gab [. . .] Die Arbeit der Abteilung für auswärtige kirchliche Beziehungen war mit Tätigkeit im Ausland und Kontakt zu Ausländern verknüpft. Das wurde natürlich alles kontrolliert. Viele Fragen wurden selbstverständlich abgestimmt."(58)

Das Ausmaß des staatlichen Einflusses auf das innerkirchliche Leben und die zulässigen Grenzen dieses Einflusses ging auf die Ebene der persönlichen Verantwortung über. So schildert der damalige stellvertretende Leiter der kirchlichen Auslandsabteilung, Priester V. Čaplin:

"Einige Geistliche lieferten wirklich Informationen über ihre Amtsbrüder, manche aus Bosheit, andere, um Konkurrenten zu beseitigen, dritte, um eigene Rechnungen zu begleichen. Das ist, im Gegensatz zum natürlichen Kontakt, den die Kirche mit jeder staatlichen Macht unterhalten muss, wirklich Sünde. Aber diese Sünde ist kein Phänomen der Sowjetzeit: Es gab sie zu Zarenzeiten und es gibt sie heute (sowohl in Russland als auch im Westen), und es wird sie vermutlich immer geben. So lange, wie Machthaber Denunziationen Gehör schenken."(59)

Die in der modernen russischen Tradition existierende ausschließliche Vorstellung von einem Modell der Symphonia weltlicher und kirchlicher Macht, die auch in die „Sozialkonzeption der ROK“ Eingang gefunden hat, verhindert eine ernsthafte kirchliche Diskussion. Den Höhepunkt dieser Symphonia finden wir in den Werken des verstorbenen Petersburger Metropoliten Ioann (Snyčev), der unter den orthodoxen russischen Lesern große Popularität genießt: "Das Wort Gottes sollte die Basis für das menschliche Zusammenleben bilden, damit es herrschaftliche Züge annimmt [. . .] Die Kirche war immer der Quell herrschaftlichen Geistes."(60)
Dieses unter Bedingungen eines weltlichen Staates nicht anwendbare Modell, das im kirchlichen Bewusstsein fest verankert ist, blendet sowohl die Suche nach rechtlichen Modellen in den Diskussionen des Landeskonzils von 1917–1918 als auch die Erfahrung orthodoxer Kirchen in demokratischen Ländern im 20. Jahrhundert aus und rückt nicht die Verteidigung der für ein normales Kirchenleben(61) erforderlichen innerkirchlichen Freiheit und Selbständigkeit in den Mittelpunkt, sondern strebt eine Allianz mit den Machtstrukturen unabhängig vom politischen Regime an.

Aus dem Russischen von Claudia Dathe, Leipzig

(1) Gleb Jakunin: Podlinnyj lik Moskovskoj Patriachii. Moskva 1995. – V. Polosin: Večnyj rab ČK, in: Izvestija, 22.1.1992. – Kamo grjadeš, Svjataja Cerkov’? In: Ogonek, 18–19/1992. –Aleksandr Nežnyj: Komissar D’javola. Moskva 1993.
(2) „Abbat“ vychodit na svjaz’, in: Argumenty i fakty, 1/1992. Dazu auch Nežnyj, Komissar [Fn. 1]. Ein Teil der Kopien der Dokumente, die der Kommission vorlagen, befindet sich in der Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(3) Častnoe opredelenie Komissii Prezidiuma Verchovnogo Soveta Rossjskioj Federacii po rassledovaniju pričin i obstojatel’stv GKČP. Predsedatel’ Komissii. narodnyj deputat L. Ponomarev.
(4) M.V. Škvarovskij: RCP pri Staline i Chruščeve (gosudarstvenno-cerkovnye otnošenija v SSSR v 1939–1964gg.). Moskva 1999. – O.J Vasil’eva: Russkaja Pravoslavnaja cerkov’ v politike Sovetskogo Gosudarstva v 1943–1948gg. Moskva 2001. – T.A. Čumačenko: Gosudarstvo, pravoslavnaja cerkov’, verujuščie: 1941–1961. Moskva 1999. – V. Vojnalovyč: Partijno-deržavna polityka ščodo relihiji ta relihijnych instytuciji v Ukrajini 1940–60-ch rokiv: polityčnyj dyskurs. Kyjiv 2005. – M.I. Odincov: Russkaja pravoslavnaja cerkov’ v XX. veke: istorija vzaimootnošenij s gosudarstvom i obščestvom. Moskva 2002.
(5) V. Paščenko: Pravoslav’ja v novitnij istoriji Ukraijiny. Poltava 2001. – V.V. Paščenko: Pravo-slavna cerkva v totalitarnij deržavi. Ukrajina 1940 – počatok 1990-ch rokiv. Poltava 2005. – J. Geras’kin: RPC, verujuščie, vlast’ (konec 30-ch – 70-e gg. XX. v.). Rjazan’ 2007. – Priester Alexij Fedotov: Russkaja Pravoslavnaja cerkov’ v 1943–2000 gg: vnutricerkovnaja žisn’, vzaimootnoštnija s gosudarstvom i obščestvom. Ivanovo 2005. – O.B. Molodov: Sovetskoe gosudarstvo i Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ na Evropejskom severe Rossii v 1960–80gg. Vologda 2007. – Priester F. Moroz: Ivano-Frankivs’ka eparchija u 1957–1988rr., in: Biblioteka Chramu Žyvonosnoho Džerela . E. Židkova. Antireligioznaja kampanija vremen „ottepeli“ v Kujbyševskoj oblasti, .
(6) Vasil’eva, Russkaja Pravoslavnaja Cerkov [Fn. 4]. – O.J. Vasil’eva: Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ i vtoroj Vatikanskij Sobor. Moskva 2004.
(7) M.I. Odincov: Russkie patriarchi XX veka (Sud’by Otečestva i Cerkvi na stranicach archivnych dokumentov). Moskva 1999. – N.N. Donenko (Hg.): „Sekretno“: Archiepiskop Krymskij Luka (Vojno-Jaseneckij) pod nazorom partijno-sovetskich organov: Novye dokumenty k biografii svjatitelja. Simferopol’ 2004. – B.F. Kolymagin: Krymskaja ėkumena. Religioznaja žizn’ poslevoennogo Kryma. Sankt Peterburg 2004. – Archimandrit Avgustin (Nikitin): Cerkov’ plenennaja. Mitropolit Nikodim (1929–1978) i ego epocha (v vospominanijach sovremennikov). Sankt Peterburg 2008. – O.J. Vasil’eva: Čuvstvuju sebja nervnym ot obščego lada cerkovnych del . . .“. Gosudarstvenno-cerkovnaja politika SSSR v konce 1950-ch – načale 60-ch godov, in: Al’fa i Omega, 2/2003, S. 233–246. – M.I. Odincov: Pimen (Izvekov) – poslednij sovetskij patriarch, in: Otečestvennye archivy, 1/1995, S. 27–66. – T.A. Čumačenko: „Porazila vsech nas, kak gromom, otstavka mitropolita Nikolaja“: Krach odoj cerkovnoj kar’ery. 1960 g, in: Istoričeckij archiv, 1/2008, S. 47–68.
(8) I.I. Maslova: Sovetskoe gosudarstvo i Russkaja pravoslavnaja cerkov’: politika sderživanija (1964–1984gg.). Moskva 2005. – I.I. Maslova: Veroispovednaja politika v SSSR: povorot kursa (1985–1991gg.). Moskva 2005.
(9)O.J. Vasil’eva (Hg.): Russkaja pravoslavnaja cerkov’. XX vek. Gl. redaktor i rukovoditel’ proekta archim. Tichon (Ševkunov). Moskva 2008.
(10)Zur Lage in Russlands Archiven: Markus Wehner: Gescheiterte Revolution. In Russlands Archiven gehen die Uhren rückwärts, in: OSTEUROPA, 5/2009, S. 45–58.
(11) Eine gewisse Ausnahme bildet die Untersuchung von John Anderson: Religion, State and Politics in the Soviet Union and Successor States. Cambridge 1994.
(12) Erzbischof Luka (Vojno-Jaseneckij): „Ja poljubil stradanie . . .“ Avtobiografija. Moskva 1998. – Erzbischof von Brüssel und Belgien Vasilij (Krivošein): Pomestnyj sobor Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi v Troice-Sergievoj Lavre i Izbranie Patriarcha Pimena (maj-ijun’ 1971 goda). Moskva 2003. –G. Ėdel’štejn: Zapiski sel’skogo svjaščennika. Moskva 2005.
(13) „Mit einem Erlass des Sekretariats des ZK vom 15. Dezember 1950 werden die Funktionen des Vorsitzenden des Rates für die Angelegenheiten der Orthodoxen Kirche, sein Stellvertreter, sein Assistent sowie drei weitere Mitglieder des Rates in die Nomenklatura des ZK aufgenommen. Die Ernennung und Absetzung erfolgte ausschließlich auf Beschluss des ZK der Partei.“ T.A. Čumačenko: Gosudarstvo, pravoslavnaja cerkov’, verujuščie. 1941–1961gg. Moskva 1999, S. 124.
(14) Anderson, Religion, State [Fn. 11].
(15) I.I. Maslova: Ėvolucija veroispovednoj politiki sovetskogo gosudarstva i dejatel’nosti RPC (1953–1991). Habilitationsschrift. Moskva 2005, S. 22.
(16) Vilen Ljulečnik. Cerkov’ i KGB (Obzor dokumentov i materialov). 9.4.2008. .
(17) Nežnyj, Komissar [Fn. 1], S. 187f.
(18) Vladimir Kuroedov: Religija i cerkov’ v sovetskom gosudarstve. Moskva 1981, S. 222.
(19) Zur gegen den Vatikan gerichteten Tätigkeit des KGB äußert sich I.I. Maslova ausführlich in ihren Untersuchungen „Vatikanskoe napravlenie: iz istorii sekretnych operacii KGB“, in: Religija i pravo, 2/2005, – I.I. Maslova: Russkaja pravoslavnaja cerkov’ i KGB (1960–1980-e gody), in: Voprosy istorii, 12/2005, S. 86–96.
(20) Nežnyj, Komissar [Fn. 1], S. 210, mit einem Verweis auf das Archiv des ZK der KPdSU (Aufbewahrungszentrum für zeitgeschichtliche Dokumentation, Bestand 5, Verzeichnis 75, Akte 270, Blatt 11), KGB vom 25. März 1974, Nr. 788-A im ZK der KPdSU (gesperrt).
(21) Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten vom 20. November 1987, der sich auf das Dokument Nr. St-158/52gs bezieht, in: Kopien der Materialien, vorgelegt beim Verfassungsgericht in der „Strafsache KPdSU“. Ordner 10, Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(22) Dmitrij Tichonov: Sekretnye dokumenty Soveta po delam religii o formach „otdelenija Cerkvi ot gosudarstva“ v sovetskij period, in: .
(23) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine: Bestand 4648, Verzeichnis 7, Akte 137, Blätter 56–57.
(24) Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten vom 20. November 1987, Nr. 3105702-25, auf der Mitteilung oben Zustimmungsvermerke, in: Kopien der Materialien, vorgelegt beim Verfassungsgericht in der „Strafsache KPdSU“, Ordner 10, Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(25)J.A. Rozenbaum: Sovetskoe gosudarstvo i cerkov’. Moskva 1985, S. 92.
(26) Gosudarstvennyj archiv Rossijskoj Federacii (GARF), Fond 6991, op. 6, d. 1322, l. 1–4.
(27) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2530, l. 9–10.
(28) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2494, l. 64.
(29) Das Verwaltungsstatut der Russischen Orthodoxen Kirche von 1945 wurde vom Ministerrat der UdSSR bestätigt.
(30) A. Beglov: V poiskach „bezgrešnych katakomb“. Cerkovnoe podpol’e v SSSR. Moskva 2008.
(31) A.O. Goranskij, S.V. Mandrik: Podgotovka i osuščestvlenie reformy prichodskogo upravlenija 1961g. v Belorusii, in: Vestnik cerkovnoj istorii, 3/2008, S. 3.
(32) Paščenko, Pravoslav’ja v novitnij istorii Ukrajini. [Fn. 5], S. 239.
(33) A.M. Kataev: Duchovnye školy Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi v 1943–1949gg., in: Vestnik cerkovnoj istorii, 1/2006, S. 176–190.
(34) GARF, Fond R-6991, op. 6, d. 2458, l. 92.
(35) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 1721, l. 13.
(36) Bei einer Befürwortung schrieb der Beauftragte: „Von den Nachbarn liegen keine kompromittierenden Angaben vor“ oder „Die Nachbarn erheben keine Einwände“.
(37) GARF, Fond 6991, Verzeichnis 6, Akte 2459, Blatt 43.
(38) GARF, Bestand 6991, Verzeichnis 6, Akte 2459, Blatt 52.
(39) Vgl. die Erinnerungen des Priesters Georgij Ėdel’štejn: Zapiski sel’skogo svjaščennika. Moskva 2005.
(40) O.B. Molodov: Sovetskoe gosudarstvo i russkaja pravoslavnaja cerkov’ na Evropejskom Severe v 1960–1980-e gg. (dejatel’nost’ upolnomočennych, prichodskoe duchovenstvo). Dissertation, Archangel’sk 2006, S. 92, mit Verweis auf das Staatsarchiv des Gebietes Archangel’sk, Bestand 5620, Verzeichnis 3, Akten 146, 165.
(41) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine, Bestand 4648, Verzeichnis 7, Akte 221, Blatt 26.
(42) G. Štrikker (Hg.): RPC v sovetskoe vremja (1917–1991). Materialy i dokumenty po istorii otnošenij meždu gosudarstvom i cerkov’ju. Moskva 1995, t. 2, S. 123.
(43) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom. Metropolit Mefodij (Nemcov) von Voronež und Lipeck im Gespräch mit Mark Smirnov, .
(44) A.O. Goranskij, S.V. Mandrik: Podgotovka i osuščestvlenie reformy prichodskogo upravlenija 1961g. v Belorusii, in: Vestnik cerkovnoj istorii, 3/2008, S. 132, mit Verweis auf Nationalarchiv der Republik Belarus’, Fond. 951, op. 4, d. 30, l. 16, d. 32, l. 131.
(45) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine, Fond 4648, op. 5, d. 338, l 2.
(46) Zentrales Staatsarchiv der Bürgervereinigungen der Ukraine, Fond 1, op. 25, d. 663, l. 3–13, 19.
(47) N.A. Beljakova: Vlast’ i religioznye ob”edinenija v „pozdnem“ SSSR: problema registracii, in: Otečestvennaja istorija, 4/2008, S. 124–130.
(48) Rozenbaum, Sovetskoe gosudarstvo [Fn. 25], S. 110.
(49) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2208, l. 146.
(50) Zentrales Staatsarchiv der Bürgervereinigungen der Ukraine, Fond 1, op 25, d. 872, l. 37–43, 64–67 (1973).
(51) P.G. Pichoja, A.K. Sokolov: Istorija sovremennoj Rossii. Krizis kommunističeckoj vlasti v SSSR i roždenie novoj Rossii. Konec 1970-ch-1991gg. Rossijskaja političeskaja ėnciklopedija 2008, S. 139.
(52) Nežnyj, Komissar [Fn.1], S. 186–187.
(53) Evgenja Al’bac: Mina zamedlennogo dejstvija. Moskva 1992, S. 43–44.
(54) Der westliche Leser konnte sich dank regelmäßiger Veröffentlichungen in Glaube in der 2. Welt oder Religion in Communist Lands ein Bild von den Repressionen gegenüber Gläubigen machen.
(55) In der Vermächtnis und der Deklaration bestimmen der Patriarch und der Metropolit die Haltung der Kirche zum Staat. Die Authentizität des Vermächtnisses ist allerdings umstritten.
(56) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom [Fn. 43].
(57) Soveršenno sekretno, Juli 2003.
(58) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom [Fn. 43].
(59) V. Čaplin: Cerkov’ i KGB, in: Pravoslavnaja Moskva, Juli 2006. – Alle Laien, die zu Sowjetzeiten der Kirche angehörten und spitzelten, seien nach dem Regimewechsel aus der Kirche ausgetreten, teilt das Moskauer Patriarchat mit, 7.8.2006, .
(60) Pastyr’ dobryj. Trudy mitropolita Ioanna (Snyčeva). Deržavnoe stroitel’stvo, in: .
(61) A.S. Pavlov: Kurs cerkovnogo prava. Sankt Peterburg 2002, S. 347.


© OSTEUROPA

Veniamin Simonov | 189

Religion und Religiosität in Russland
„Da stand die Sonne still und der Mond blieb stehen“
Mehr

Eine repräsentative Umfrage des Levada-Instituts zu Kirche und Glauben in Russland bietet unbekannte Einblicke in das religiöse Leben der Gläubigen. Sie geben Auskunft über ihre Werte, ihren Umgang mit den Sakramenten und Dogmen und ihre religiöse Praktiken. Die Kirche agiert frei und die Menschen können ihren Glauben leben. Aber die Herausbildung der religiösen Weltanschauung ist nicht abgeschlossen. Gläubige haben zentrale Glaubenssätze nicht verinnerlicht. Glaube geht einher mit abergläubischen Praktiken. Weder die Gläubigen noch die Kirche nutzen das religiöse Potential in Russland. Schließen

Gerd Stricker | 217

Märtyrer und Heilige
Die Kanonisierung Nikolajs II. – ein Lehrstück
Mehr

Im Moskauer und im Russischen Reich war das Verhältnis Staat – Kirche durch das byzantinische Modell der Symphonia bestimmt, wonach Kaiser und Patriarch in ihrer Würde ebenbürtig und beide Lebenssphären engstens verflochten waren. Unter den orthodoxen Heiligen sind viele Herrscher wie der hl. Fürst Aleksandr Nevskij, die aus politischen Gründen kanonisiert wurden. Im Jahr 2000 kanonisierte das Moskauer Patriarchat den letzten Zaren, Nikolaj II., sowie Hunderte Märtyrer des Sowjetregimes. Auch diese Entscheidung ist nicht frei von politischen Motiven. Schließen

Joachim Willems | 235

Kirche und Armee
Religion und Politik in Russland
Mehr

Die Beziehung von Religionsgemeinschaften und Militär ist exemplarisch für das Verhältnis von Religion und Politik. Dies gilt auch für Russland. Die Haltung der Russischen Orthodoxen Kirche zu Krieg und Militär ist ambivalent. Einerseits verurteilt sie den Krieg kategorisch. Andererseits stellt sie sich in die Tradition der kirchlichen Lehre vom Gerechten Krieg, wonach der Krieg unter bestimmten Voraussetzungen legitim und unvermeidbar sei. Die Kirche hat Militärseelsorge aufgebaut. Einige kirchliche Strömungen reden einer Symbiose von Kirche und Armee das Wort. Doch sie sind nicht repräsentativ. Die Kirche unterstützt den Staat. Ihr realer Einfluss auf die Politik ist äußerst gering. Schließen

Regina Elsner | 249

(Des)Organisierte Nächstenliebe
Kirchliche Sozialarbeit in Russland
Mehr

Der Umbruch in Russland nach 1991 führte zu gravierenden sozialen Problemen, die bis heute bestehen. Das staatliche Sozialsystem ist nicht in der Lage, sie zu lösen. Zahlreiche nichtstaatliche Organisationen versuchen, das Vakuum im sozialen Bereich zu füllen. Die Kirchen spielen eine wichtige Rolle. Die Russische Orthodoxe Kirche hat großen gesellschaftlichen und politischen Einfluss, aber wenig Erfahrung in sozialer Arbeit, es fehlt an System und Struktur. Die römisch-katholische Kirche dagegen ist in der sozialen Arbeit strukturiert und professionell, kämpft aber mit ihrer Abhängigkeit von ausländischen Geldgebern und ihrer unsicheren Position auf russländischem Terrain. Schließen

Schmid Ulrich | 261

Das religiöse Amt des Schriftstellers
Häresien bei Gogol’, Dostoevskij und Tolstoj
Mehr

Die russischen Autoren des 19. Jahrhunderts zeichnen sich durch einen starken sozialkritischen Impetus aus. Viele literarische Gesellschaftsentwürfe sind religiös unterfüttert, empfehlen aber unorthodoxe Wege für die Vervollkommnung der Volksgemeinschaft: Gogol’ predigt Askese und Selbstkasteiung, Dostoevskij fordert die Verbrüderung aller Menschen unter russischer Ägide, Tolstoj lehnt jede Hierarchie ab und will das Böse durch einen radikalen Pazifismus ausmerzen. Diese religiösen Programme bergen verschiedene konfessionelle Affinitäten: Gogol’ nähert sich in seiner Betonung der Apokalypse dem Katholizismus an, Dostoevskijs Furor weist Parallelen zum Protestantismus auf, Tolstojs Ablehnung eines personalen Gottes und sein Quietismus deuten auf eine geistige Nähe zum Buddhismus. Schließen

Dorothea Redepenning | 277

Musica sacra russica
Orthodoxe Bindung und postmoderne Spiritualität
Mehr

Ende des 19. Jahrhunderts erlebte die orthodoxe Kirchenmusik eine international sichtbare Blüte. In der atheistischen Sowjetunion konnte von religiöser Musik keine Rede sein; dennoch entstanden, zumal seit den späten 1960er Jahren, vermehrt Instrumentalkompositionen, die sich über ihre Titel, über melodische Zitate oder verschwiegene Programme als religiös inspiriert ausweisen. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion ist ein regelrechter Modetrend religiös inspirierter Kompositionen entstanden. Schließen