Glaubenssache
Kirche und Politik im Osten Europas
Manfred Sapper, Volker Weichsel, Thomas Bremer, Jennifer Wasmuth (Hg.)
336 Seiten, 20 Abbildungen, 14 Karten
Berlin (BWV) 2009 [=OSTEUROPA 6/2009]
Preis: 22,00 €
ISBN: 978-3-8305-1605-7
Nadežda Beljakova | NUR ONLINE
Kontrolle, Kooptation, Kooperation
Sowjetstaat und Orthodoxe Kirche
NADEŽDA BELJAKOVA
KONTROLLE, KOOPTATION, KOOPERATION
SOWJETSTAAT UND ORTHODOXE KIRCHE
DIE SOWJETUNION BAUTE EIN SUBTILES SYSTEM DER KONTROLLE UND REGLEMENTIERUNG DER RUSSISCHEN ORTHODOXEN KIRCHE AUF. DER RAT FÜR RELIGIONSANGELEGENHEITEN UND DER KGB SPIELTEN DIE SCHLÜSSELROLLEN. NEBEN DER REPRESSION UND DER DISKRIMINIERUNG VON GLÄUBIGEN UND PRIESTERN SETZTEN DIE ORGANE VOR ALLEM AUF KOOPTATION UND KOOPERATION. DIE ORTHODOXE KIRCHE WURDE TEIL DER SOWJETISCHEN AUßENPOLITIK. AUCH INNENPOLITISCH GELANG ES DEM REGIME, DIE KIRCHE EINZUBINDEN. ANDERS ALS DIE KATHOLISCHE KIRCHE IN POLEN WAR DIE ORTHODOXE KIRCHE IN DER SOWJETUNION NIE EINE OPPOSITIONELLEN KRAFT. DER ORTHODOXE KLERUS LIEß SICH KOOPTIEREN UND HANDELTE „IM GEISTE VON STAATLICHKEIT UND PATRIOTISMUS“.
Das öffentliche Interesse an der Art der Zusammenarbeit der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) mit den Staatsorganen begann Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre. Das Interview mit Bischof Chrizostom (Martiškin) sowie die Artikel der Priester G. Ėdel’štejn, G. Jakunin, V. Polosin und A. Nežnyj fanden große Resonanz.(1) Im Jahr 1992 erreichte die Diskussion einen Höhepunkt, als im Obersten Sowjet der Russländischen Föderation eine Parlamentarische Kommission zur Untersuchung der Ursachen und Umstände des Augustputsches gegründet wurde. Dieser Kommission, der Lev Ponomarev vorstand, gehörte auch der orthodoxe Priester und Abgeordnete des Obersten Sowjet Gleb Jakunin an. Jakunin untersuchte die Dokumente über die Zusammenarbeit mit der ROK aus dem Archiv der 4. Abteilung der 5. KGB-Hauptverwaltung,(2) die als verfassungswidrig aufgelöst wurde. Die Parlamentarische Untersuchungskommission empfahl der Leitung der ROK,
"das Verbot der geheimen Zusammenarbeit von kirchlichen Mitarbeitern mit den Staatsorganen in den kanonischen und zivilen Statuten festzuschreiben und darüber hinaus die frühere Tätigkeit ihrer Verwaltungsorgane und internationalen Abteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Trennung von Kirche und Staat zu untersuchen."(3)
Auf Beschluss des Vorsitzenden des Obersten Sowjet, Ruslan Chasbulatov, wurde nach eindringlichen Bitten des Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’, Aleksij II., die Tätigkeit der Parlamentarischen Kommission allerdings kurz darauf eingestellt. Das Moskauer Patriarchat übertrug die Untersuchung der Angelegenheit einer eigenen Kommission unter Leitung des Metropoliten von Kostroma und Galizien, Aleksandr. Damit war die Frage erledigt. Der Priester Gleb Jakunin wurde kurz darauf wegen Widerstands gegen die Kirchenleitung seines Amtes enthoben.
Seitdem haben sich russische Historiker mit der sowjetischen Religionspolitik der Nachkriegszeit befasst.(4) Gegenstand der Untersuchungen waren die Gründe für den Wandel in der Politik gegenüber der ROK während des Zweiten Weltkrieges und ihre Schwankungen in den Nachkriegsjahren, die Besonderheiten der Verfolgungen in der Chruščev-Ära, regionale Aspekte der Religionspolitik,(5) die Bedeutung der Außenpolitik im Verhältnis des sowjetischen Staates zur ROK(6) sowie Biographien einzelner Kirchenfunktionäre.(7) 2005 habilitierte sich I.I. Maslova mit einer Arbeit zum Thema „Die Evolution der Konfessionspolitik des sowjetischen Staates und das Wirken der ROK (1953–1991)“, in der das Wechselverhältnis von Kirche und sowjetischem Staatsapparat einschließlich des KGB(8) untersucht wird. Ein Meilenstein war die 2008 erschienene, 800 Seiten umfassende prachtvolle „Entrollte Chronik“ der Geschichte der ROK im 20. Jahrhundert, die mit dem Segen des Patriarchen Aleksij II. veröffentlicht wurde.(9)
QUELLENLAGE DER UNTERSUCHUNGEN
Die Historiker haben für ihre Untersuchungen eine bedeutende Menge an Dokumenten staatlicher Provenienz zur sowjetischen Religionspolitik gegenüber der Orthodoxen Kirche ausgewertet. Das waren in erster Linie Materialien des Rates für die ROK, der später in den Rat für Religionsangelegenheiten umgewandelt wurde, sowie Materialien der lokalen Beauftragten des Rates. Wesentlich komplizierter ist die Materiallage bezüglich der Parteiorgane. Während die Parteidokumente der Stalinzeit in großem Umfang zugänglich sind, ist das Archiv des Sekretariats und des Politbüros des ZK der KPdSU von der Chruščev-Ära an weiterhin so gut wie gesperrt.(10) Aber zu einzelnen Dokumenten aus dem Russländischen Staatsarchiv für Sozial- und Politikgeschichte (Rossijskij Gosudarstvennyj archiv social’no-političeskoj istorii; RGASPI) und dem Russländischen Staatsarchiv für Zeitgeschichte (Rossijskij Gosudarstvennyj archiv novejšej istoprii; RGANI) kann man Zugang erhalten. Doch selbst wenn dies der Fall ist, lassen sich die Mechanismen, nach denen die Entscheidungen zu Religionsangelegenheiten in den höheren Staats- und Parteiorganen koordiniert und getroffen wurden, praktisch nicht erforschen.(11)
Der leichtere Zugang zu den Parteidokumenten in der Ukraine hat die Untersuchungen von V. Vojnalovič und V. Paščenko ermöglicht. Auch der Zugang zu den Archiven der Staatssicherheitsorgane bleibt normalen Wissenschaftlern verwehrt, obwohl einige zugelassen werden. So waren beispielsweise gesperrte Dokumente aus dem Archiv des Föderalen Sicherheitsdienstes (Federal’naja služba bezopasnosti; FSB) und aus dem Präsidialarchiv (Archiv Prezidenta Rossijskoj Federacii; APRF) die Grundlage für die Monographie von O.J. Vasil’eva „Die Russische Orthodoxe Kirche und das II. Vatikanische Konzil“. Eine weitere wertvolle Quelle zu den Biographien von Vertretern der ROK in der Nachkriegszeit sind die Erinnerungen einzelner Kirchenfunktionäre.(12) Insgesamt ist die Quellenlage durch einen spürbaren Mangel an Materialien kirchlicher Provenienz aus dieser Zeit und einem Fehlen offizieller Dokumente kirchlicher Provenienz über die Beziehungen zum sowjetischen Staat gekennzeichnet.
In den Diskriminierungs- und Repressionspraktiken gegenüber der ROK in den Nachkriegsjahren hat die Geschichtsschreibung erhebliche Schwankungen festgestellt. Der verhältnismäßigen Ruhe in den 1940er und frühen 1950er Jahren folgte eine harte Bekämpfung von 1958 bis 1964. Dessen ungeachtet lassen sich zwei Faktoren benennen, die das Verhältnis des sowjetischen Staates zur ROK bestimmt haben. Erstens wurde ein strenges Lenkungs- und Kontrollsystem für die Tätigkeit der ROK geschaffen. Das zu Beginn der 1960er Jahre eingeführte System sah Maßnahmen vor, die in den staatlichen Dokumenten als „Umbau der Kirchenverwaltung“ bezeichnet wurden. Zweitens wurde die Leitung der ROK zu einem festen Bestandteil der sowjetischen Außenpolitik.
In die Kontrolle und Reglementierung der ROK war das gesamte System – von den Parteiorganen bis zur Brandschutzinspektion – einbezogen. Zu dem System gehörten die Staatsicherheitsorgane und der Rat für die Russische Orthodoxe Kirche bzw. ab 1965 Rat für Religionsangelegenheiten sowie seine lokalen Beauftragten. Wie die Verantwortlichkeiten innerhalb des Verwaltungsapparats verteilt waren, ist nahezu unbekannt, weil die Abstimmungs- und Entscheidungsmechanismen der einzelnen Staats- und Parteistrukturen nur schwer zu entschlüsseln sind. Der Schriftverkehr dokumentiert nämlich nur, wie ein gefasster Beschluss umgesetzt wurde, auf welche Art und Weise jedoch ein Beschluss auf höchster Partei- und Staatsebene vorangetrieben, abgestimmt und gefasst wurde, darüber gibt der Schriftverkehr keine Auskunft.
In diesem Zusammenhang ist der Charakter der Beziehungen zwischen dem ZK der KPdSU und dem Rat für Religionsangelegenheiten von Interesse. T.A. Čumačenko hat mit seinen Untersuchungen gezeigt, dass es in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre zwischen dem Rat für die Orthodoxe Kirche, der direkt dem Rat der Volkskommissare unterstand, und der Propaganda- und Agitationsabteilung des ZK der KPdSU ernsthafte Differenzen gab, die durch die persönliche Intervention Stalins beseitigt wurden. Nach 1950 geht die Tätigkeit des Rates aus der Kontrolle der Regierungsorgane in die Kontrolle der ideologischen Institutionen über, sie wird der Agitations- und Propagandaabteilung des ZK unterstellt.(13)
Man kann davon ausgehen, dass die Grundlinie der Religionspolitik im Inland von der Agitations- und Propagandaabteilung des ZK der KPdSU festgelegt wurde und nur einzelne grundlegende Fragen auf höchster Ebene entschieden wurden. Eine weitere Frage ist, wer die Politbüromitglieder in der Hauptsache mit Informationen über die religiöse Lage versorgte. Nicht zu übersehen ist, dass die Einflussnahme des KGB auf Entscheidungen in Religionsangelegenheiten mit dem wachsenden Einfluss von Jurij Andropov zugenommen hat. John Anderson stellt fest, dass der KGB im Allgemeinen und Andropov im Besonderen seit 1973 in die Diskussionen des Politbüros einbezogen wurden, wie mit der religiösen Dissidenz zu verfahren sei.(14) Seiner Meinung nach war der KGB der wichtigste Informationsgeber für die Elite, indem er die Berichte des Rates für Religionsangelegenheiten durch eigene Berichte ergänzte oder sie durch diese ersetzte. Die aus der Tätigkeit der Kommission zur Untersuchung der Ursachen für den Augustputsch 1991 veröffentlichten Berichtsfragmente dokumentieren, dass es der KGB war, der das ZK der KPdSU über die von den Kirchenfunktionären erfüllten außenpolitischen Missionen unterrichtete.
DER KGB IM KONTROLL- UND LENKUNGSSYSTEM DER ROK
Bei der Beschäftigung mit der Rolle der Staatssicherheitsorgane im religiösen Leben muss bedacht werden, dass sich die Kontrolle des KGB auf alle Lebensbereiche der Sowjetbürger erstreckte; die scharfe Kontrolle der religiösen Tätigkeit erklärte sich daraus, dass das religiöse Leben von Anfang an als dem sowjetischen, politisch-ideologischen System gegenüber feindlich gesinnt eingestuft wurde. Wichtige Inlandsaufgaben des KGB waren die Beobachtung der politischen Haltung der Geistlichkeit sowie der Kampf gegen die religiöse Opposition. I.I. Maslova stellt zu Recht fest:
"Im Inland schenkte das Komitee seine besondere Aufmerksamkeit der Aufdeckung und Durchkreuzung von Aktivitäten der oppositionellen orthodoxen, katholischen, unierten und islamischen Geistlichkeit sowie neuer Sekten, die separatistisch ausgerichtet waren."(15)
Der zweite Tätigkeitsbereich des KGB war die Überwachung der internationalen Aktivitäten der ROK. Sämtliche internationale Kontakte der Sowjetbürger wurden immer genauestens von den Staatssicherheitsorganen beobachtet, bei jeder Auslandsreise wurde von einem Sowjetbürger ein ausführlicher Reisebericht (auch über alle Kontakte) verlangt. Das betraf auch die Vertreter der ROK.(16) Verständlicherweise wurden die internationalen Aktivitäten der kirchlichen Würdenträger wegen ihrer Bedeutung für den sowjetischen Staat besonders genau beobachtet. Jeder Bericht über eine Auslandsdienstreise an die Abteilung für internationale Kirchenkontakte wurde in mehreren Exemplaren verfasst (ein Großteil dieser Berichte befindet sich heute im Archiv des Rates für Religionsangelegenheiten).
Obwohl der Rat für Religionsangelegenheiten seine eigenen Mitarbeiter der Staatssicherheit hatte, kontrollierte der KGB zusätzlich die Tätigkeit der Mitarbeiter. K.M. Charčev, der Vorsitzende des Rat für Religionsangelegenheiten, stellte in einem Interview gekränkt fest,
"dass ich mich damit abgefunden hatte, dass die kirchlichen Mitarbeiter beobachtet wurden. In der Sprache der Partei ist ein Kirchenmitarbeiter ein Feind. Oder zumindest ein fremdes Element. Aber als ich feststellen musste, dass auch bei mir [. . .] herumgeschnüffelt wird [. . .], als die Geistlichen sagten: Wir wollten wissen, was Sie essen und trinken, welche Reden Sie halten [. . .], da war ich wirklich verärgert."(17)
DIE INTERNATIONALE TÄTIGKEIT DER RUSSISCHEN ORTHODOXEN KIRCHE
Heute ist bekannt, dass die Machtorgane in den Nachkriegsjahren die Bedingungen für die internationale Tätigkeit der Kirche geschaffen haben, um sie für ihre politischen Interessen zu nutzen. Nach dem Krieg hatte Stalin die Idee, die Kirche zur Schaffung eines gegen den Vatikan gerichteten Zentrums einzusetzen. Daraus resultierten umfangreiche internationale Aktivitäten der Kirche. In der Arbeit von O. Vasil’eva „Die Russische Orthodoxe Kirche und das II. Vatikanische Konzil“ wird die fehlende Selbständigkeit der Kirchenvertreter in ihren Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche deutlich.
Heute weiß man auch, dass die Beobachtung der internationalen Tätigkeit der ROK in der Hauptsache von zwei Institutionen übernommen wurde, und zwar vom Rat für Religionsangelegenheiten und von der vierten Abteilung der fünften KGB-Hauptverwaltung. Der Archivbestand des Rats zeigt, dass dieser die kirchlichen Dokumente für internationale Treffen erarbeitete (oder zumindest redigierte), mit den Kirchenvertretern deren Vorgehen besprach und sowohl die Dokumente der ausländischen kirchlichen Organisationen als auch die Berichte der Kirchenvertreter erhielt und auswertete. Der Rat für Religionsangelegenheiten erarbeitete ideologische Maßnahmen, um groß angelegten Attacken „ideologischer Diversanten“ entgegenzuwirken und positiven Einfluss auf die ausländischen klerikalen Zentren auszuüben. Zu Beginn der 1990er Jahre wurden Auszüge aus Dokumenten der Staatssicherheitsorgane veröffentlicht, die im Verfahren um das ZK der KPdSU dem Verfassungsgericht vorlagen. Mit diesen Dokumenten wurden Kirchenvertreter identifiziert, die in den KGB-Berichten unter Decknamen geführt wurden und überwiegend in die internationale Tätigkeit eingebunden waren.
Aus den vorliegenden Untersuchungen und Angaben der staatlichen Dokumente geht hervor, dass die internationale Aktivität der geistlichen Würdenträger aus folgenden Gründen vom Staat unterstützt und gelenkt wurde.
Erstens sollte allein die Präsenz von Kirchenvertretern aus der Sowjetunion in internationalen Organisationen den guten Zustand des religiösen Lebens in der Sowjetunion belegen.
Zweitens sollten die sowjetischen Kirchenvertreter die „Verleumdungen“ über die Verfolgung von Religion und Glauben in der UdSSR widerlegen.
Drittens sollten sie der internationalen Gemeinschaft die Überlegenheit des sozialistischen Sowjetsystems beweisen und das Wohlwollen einflussreicher westlicher Kirchenvertreter gegenüber dem Sozialismus gewinnen. Der „Friedenskampf“ der Kirchenvertreter, der von der sowjetischen Führung unterstützt wurde, sollte in den pazifistischen christlichen Kreisen im Westen, die die Politik und das Vorgehen ihrer eigenen Regierungen kritisierten, eine positive Reaktion hervorrufen.
Viertens sollten die Kirchenführer der Sowjetunion die außenpolitischen Konzeptionen der Sowjetunion aufnehmen und „vorantreiben“. So wurde zum Beispiel auf der Internationalen Interkonfessionellen Friedenskonferenz 1977 in Moskau eine Resolution zum Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat und zum Abzug der israelischen Truppen aus den besetzten Gebieten gefasst, Rassismus, Apartheid und koloniale Unterdrückung wurden verurteilt, die diktatorischen Regimes in lateinamerikanischen Ländern, allen voran das Pinochet-Regime, wurden geächtet.(18)
Fünftens sollten sie die konkreten Entscheidungen internationaler kirchlicher Organisationen so beeinflussen, dass der Sowjetunion daraus keine Schwierigkeiten erwachsen. So wurde zum Beispiel dank der Aktivität der ROK-Vertreter ein offizieller Beschluss des Weltkirchenrates als Reaktion auf das Gesuch von G. Jakunin und L. Regel’son verhindert und die oppositionellen Kirchenvertreter in den Augen der westlichen Gemeinschaft kompromittiert.
Sechstens sollten die Kirchenvertreter persönliche Kontakte zu den Vertretern der europäischen und amerikanischen Kirchen herstellen, um einerseits informelle Informationen über politische Einzelfragen zu erhalten und andererseits über informelle Kanäle auf die Politik der nichtsozialistischen Länder Einfluss zu nehmen.
Siebtens sollte das Moskauer Patriarchat einen Gegenpol zum Vatikan bilden und der Erstarkung der katholischen Kirche in Osteuropa entgegenwirken.(19)
In den Materialien, die dem Verfassungsgericht im KPdSU-Verfahren vorlagen, fand sich ein von Jurij Andropov unterzeichneter Bericht, der die Ostpolitik des Vatikans analysierte und in dem es hieß:
"Die Staatssicherheitsorgane kontrollieren die Kontakte des Vatikans zur Russischen Orthodoxen Kirche und ergreifen Maßnahmen, um die Instrumentalisierung der ROK für antisowjetische Zwecke zu unterbinden."(20)
Die Vertreter der ROK beteiligten sich während des Kalten Krieges und im Wettlauf der Systeme aktiv am „Friedenskampf“, initiierten ihn sogar und wurden zu einer einflussreichen Macht in der internationalen Arena. Die Sowjetregierung versuchte über die Kirchenvertreter auch, die Blockade in den Beziehungen zur westlichen Gesellschaft zu überwinden und Großzügigkeit, Offenheit und Entgegenkommen zu zeigen.
Darüber hinaus unterstützte der sowjetische Staat die Ausbreitung der Russischen Orthodoxen Kirche über die Grenzen der Sowjetunion hinaus. So wurde die Gründung von Auslandsgemeinden der ROK von staatlichen Institutionen unterstützt. In einer Verfügung des ZK der KPdSU vom 24. Januar 1975 wurde zum Beispiel eine Liste von Ländern aufgeführt, in die „Sowjetbürger für religiöse Aufgaben längerfristig entsandt“(21) werden konnten. Die Behörden gestatteten eine Aufnahme fähiger Personen mit Hochschulabschluss in die geistlichen Seminare der ROK, um sie später in der Abteilung für Internationale Kirchenfragen einzusetzen.(22)
Am 29. November 1977 wurde in einer Verfügung des Rates für Religionsangelegenheiten beschlossen, in die Klöster auf dem Territorium der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik wieder Nonnen aufzunehmen, um sie nach einer entsprechenden Ausbildung in das Gornenskij-Kloster in Jerusalem zu entsenden und ausländische Kirchendelegationen zu betreuen.(23) 1987 wurden Brasilien und Uruguay in die Liste der Länder aufgenommen, in die langfristige Entsendungen für religiöse Aufgaben erfolgen konnten.
Dass solche Aktivitäten vom ZK der KPdSU veranlasst und von KGB und Innenministerium gelenkt wurden, lässt sich durch eine Mitteilung des Rates für Religionsangelegenheiten zur Entsendung von Geistlichen belegen, die von dem Leiter der Propagandaabteilung des ZK der KPdSU J. Skljarovyj und dem stellvertretenden Leiter der Internationalen Abteilung des ZK der KPdSU K. Brutenec unterzeichnet wurde und in der gesondert angemerkt wird, dass „eine Abstimmung mit dem Innenministerium der UdSSR (Genossen Komplektov) und dem KGB der UdSSR (Genossen Bobkov) erfolgt ist“.(24)
Mitte der 1980er Jahre erreichte die Unterstützung des Staates für die „friedensstiftenden“ Maßnahmen der kirchlichen Organisationen ein solches Ausmaß, dass sie sogar in der Literatur beschrieben wurde. Der sowjetische Jurist J.A. Rozenbaum bemerkte, dass „der sowjetische Staat die Kirche weder moralisch noch organisatorisch noch anderweitig unterstützt.“ In einer Fußnote zu diesem Punkt heißt es:
"Ausgenommen davon ist die Unterstützung des Staates und seiner Organe für alle Aktivitäten kirchlicher Organisationen im Kampf für den Frieden. Diese Unterstützung äußert sich vielfach in der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen für den Friedenskampf, in der Schaffung der erforderlichen Bedingungen für den Austausch von Delegationen mit anderen Ländern und in der Beteiligung von Kirchenvertretern an der Arbeit von gesellschaftlichen Organisationen der UdSSR, die im Friedenskampf aktiv sind."(25)
Natürlich kam das Interesse an der internationalen Aktivität der Kirchenvertreter nicht nur von staatlicher Seite. Die Kirchenleitungen versuchten, die Situation zur Stärkung ihrer Position und zur Verringerung des Drucks im Inland zu nutzen. Mit Meldungen über Ruhe und nicht vorhandene Religionsverfolgung in der Sowjetunion, über die „Normalisierung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat“ versuchten die Kirchenleitungen, den Staat zur Einhaltung dieser Deklarationen anzuhalten. Vermutlich konnten beispielsweise der Metropolit Aleksij (Ridiger) das Pjuchtickij-Kloster in Estland und der Metropolit Filaret (Vachromeev) das Žirovickij-Kloster vor der Schließung bewahren, weil sie als internationale Kirchenvertreter ausländische Gäste ins Kloster brachten und dort internationale Veranstaltungen durchführten.
In einem Schreiben des Patriarchen Pimen an den Rat für Religionsangelegenheiten von 1978, in dem er um die Zuweisung eines neuen Ortes für den Bau von Werkstätten für das Moskauer Patriarchat bat (die Werkstätten waren aus der Cerkovnaja-Gorka-Straße ausgelagert worden), hieß es unter anderem:
"ein erheblicher Teil der Juweliererzeugnisse ist jedes Jahr für das Ausland bestimmt [. . .] In der nächsten Zeit werde ich eine Reise in den Nahen Osten und die Länder des Balkans unternehmen. Wenn unsere Werkstätten die Produktion einstellen, stehen mir keine Gegenstände und Erzeugnisse zur Verfügung, die ich für den Dialog und die Treffen mit den Staatsoberhäuptern und Gläubigen der ausländischen Kirchen benötige. Daher entsteht eine ausweglose Situation, die die Durchführung derartiger Reisen insgesamt in Frage stellt."(26)
Je stärker die sowjetische Führung daran interessiert war, ihr internationales Ansehen zu verbessern, umso mehr Zugeständnisse konnte die Kirchenführung erreichen. Von besonderem Interesse ist das Protokoll des Treffens zwischen dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR V.V. Kuznecov und dem Metropoliten Filaret (Vachromeev) am 17. Februar 1983. Kuznecov brachte die wohlwollende Reaktion der Regierung auf die internationale Tätigkeit der Kirchenleitung zum Ausdruck und ging zur Erörterung der 1989 in Vancouver bevorstehenden Vollversammlung des Weltkirchenrates über. Laut Protokoll wurde von der sowjetischen Seite die Herausgabe des Bandes für des innerkirchlichen Dienstgebrauch „Gesetzliche Reglungen für religiöse Handlungen“ und die Diskussion darüber im Westen thematisiert. Die Vertreter der ROK schlugen interessanterweise vor,
"eine kritische Anmerkung über die alte Gesetzgebung zu machen, da sie eine bereits zurückgelegte Entwicklungsetappe unserer Gesellschaft widerspiegelt. Sie wollten auf der Vollversammlung davon berichten, dass gegenwärtig eine neue Gesetzgebung erarbeitet wird, die keine die Kirche diskriminierenden Züge enthalten wird."
Außerdem schlugen sie vor, Vertreter der ROK an der Erarbeitung der neuen Gesetzgebung zu beteiligen. Metropolit Filaret kam darauf zu sprechen, dass auf der Vollversammlung die Frage nach den inhaftierten Jakunin, Ogurzov, Poriš und Krachmal’nikova aufkommen könnte, und fragte,
"ob sich der Rat nicht mit der Bitte um Begnadigung einzelner Personen, deren Haftfristen abliefen, an den Obersten Sowjet wenden könne. Das käme einem humanitären Akt gleich und würde zudem Angriffe auf die sowjetische Delegation abwenden."(27)
Das Protokoll zu diesem Treffen wird hier so ausführlich diskutiert, um folgende Tatsache zu betonen: In der untersuchten Zeit forderte die Kirchenleitung in ihrem Wissen um das Interesse des Staates an ihrer außenpolitischen Tätigkeit von der Partei- und Staatsführung, die Gesetzgebung zu revidieren, welche die Kirche diskriminierte, sowie die Anzahl der Titel gottesdienstlicher Literatur und die Auflagenzahlen zu erhöhen. Am meisten verwundert, dass Metropolit Filaret die Frage nach den verfolgten gläubigen Dissidenten offen stellt und um deren Begnadigung bittet, obwohl sich die Kirchenleitung ansonsten öffentlich von ihnen distanzierte.
Gleichzeitig führte die internationale Tätigkeit zu Gunsten des sowjetischen Staates zur Aufnahme der obersten Kirchenführung in die sowjetische Nomenklatura, was ihren Mitgliedern eine Reihe von Sicherheiten und materiellen Vergünstigungen verschaffte. Ein äußeres Zeichen für die Aufnahme der geistlichen Würdenträger in die Nomenklatura in der Nachkriegszeit war die Anwesenheit der obersten Kirchenleitung auf protokollarischen Empfängen bei Staatsfeierlichkeiten im Kreml, z.B. zu den Jahrestagen der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. Ein weiteres Indiz für die Aufnahme der Mitglieder der Heiligen Synode der ROK in die oberste Schicht der sowjetischen Nomenklature war, dass sie staatliche Wochenendhäuser übertragen bekamen, Zugang zur ärztlichen Behandlung in der Poliklinik des ZK der KPdSU hatten sowie Konsumgüter erhielten. Die Registrierung und Übergabe des Danilov- und später des Donskoj-Klosters in Moskau an die Russische Orthodoxe Kirche sollten nach Meinung des Vorsitzenden des Rates für Religionsangelegenheiten, V. Kuroedov "ein sichtbares Zeichen für die guten Beziehungen zwischen Staat und Kirche sein und die Kirche in ihren Aktivitäten zur Friedenssicherung weiter voranbringen."(28)
KONTROLLE UND REGULIERUNG DER KIRCHLICHEN TÄTIGKEIT IM INLAND
Die Annäherung der Kirchenführung und der sowjetischen Führung in der Außenpolitik bedeutete nicht, dass die Kontrolle verringert oder die Repressionen im Inland beendet worden wären. Aber die Art der Auseinandersetzung änderte sich. Der Zugang von Wissenschaftlern zu den Archiven der Staatsorgane, die mit der Umsetzung der staatlichen Kirchenpolitik betraut waren, macht es heute möglich, die Bereiche zu skizzieren, in denen der Staat Einfluss auf die Aktivitäten der ROK nahm.
Beteiligung des Staates am innerkirchlichen Leben der ROK
Am Beispiel des Umbaus der organisatorischen Strukturen der ROK im 20. Jahrhundert lässt sich rekonstruieren, welche Mechanismen angewandt wurden, um den kirchlichen Organismus auszuhöhlen, wovon auch die anderen Konfessionen betroffen waren. In der ersten Phase der 1920er und 1930er Jahre war die Politik des So-wjetstaates darauf ausgerichtet, die kirchlichen Organisationsstrukturen zu zerstören, die Spaltung kirchlicher Kreise voranzutreiben und die Bevölkerung mit den verschiedensten Methoden (vom Terror bis zur Erziehung) von der Kirche zu trennen. Vom Beginn der 1940er Jahre an beteiligte sich der Staat aktiv an der Neustrukturierung der Orthodoxen Kirche.(29) Alle orthodoxen Kirchen der Sowjetunion sollten in den Bestand des Moskauer Patriarchats eingegliedert werden. Außerdem sollte das religiöse Leben in der Sowjetunion unter den orthodoxen Kirchenführern und der orthodoxen Geistlichkeit in den geschaffenen Strukturen und mit der „Gesetzgebung über die Religionsausübung“ legalisiert werden.(30)
In der Nachkriegszeit vertraten die staatlichen Institutionen zum organisatorischen Aufbaus kirchlicher Strukturen folgende Position: Staatliche Stellen unterstützten kirchliche Zentren, erstens damit die von den Staatsorganen ausgewählten Personen ihrer internationalen Tätigkeit aktiv nachgehen konnten; zweitens um durch die Kirchenführung die Religionsausübung der Geistlichkeit und der Gläubigen zu kontrollieren und zu beschränken, drittens um kirchliche Mitarbeiter und Gläubige unter staatlicher Mitwirkung zu erziehen und schließlich um Repressionen gegen unbequeme Kirchenmitarbeiter anwenden zu können.
Gleichzeitig richteten sich alle Bemühungen der Staatsorgane darauf, die Positionen der Geistlichen in den Gemeinden zu schwächen und die geistlichen und seelsorgerlichen Verbindungen zwischen den Gemeinden und der Kirchenleitung zu lockern. So wurden etwa Synoden, Kongresse oder Konferenzen strenge Beschränkungen auferlegt oder ganz verboten. Das war auch der Grund, warum der Staat den Bischöfen verbot, die Gemeinden ihrer Eparchien zu besuchen, und sich gegen gemeinsame Gottesdienste von Priestern aus unterschiedlichen Gemeinden aussprach. Der Metropolit von Minsk Filaret (Vachromeev) zog sich die Kritik des Staates zu, als er das religiöse Leben im Land durch den Besuch entlegener Gemeinden aktivieren wollte; dem Metropoliten von Kiew Filaret (Denisenko) wurde es sogar untersagt, einen Festgottesdienst in seinem Heimatdorf zu halten.
Die Umwandlung eines Priesters zu einem Angestellten, das Verbot, sich an der organisatorischen und wirtschaftlichen Gestaltung der Gemeinde zu beteiligen, all das sollte die Gemeinden von ihren Priestern und der Kirchenleitung trennen und die Einmischung der Staatsorgane in das Gemeindeleben erleichtern.(31) Auch die Schaffung einer doppelten bzw. parallelen Verwaltungsstruktur sollte staatliche Eingriffe ermöglichen. In der Orthodoxen Kirche sah das so aus: Neben dem Bischof der Eparchie stand der Sekretär der Eparchie, neben dem Gemeindepriester das Exekutivorgan der Gemeinde, der Gemeindeälteste.
Eine weitere Form, die Einheit der Konfessionen zu schwächen, war die Zwangsvereinigung von Glaubensgemeinschaften mit anerkannten Konfessionen und deren erzwungene Einbindung in die fremden Gemeinden. Das bekannteste Beispiel dafür ist der 1946 erfolgte Anschluss der griechisch-katholischen Gemeinden der Westukraine an die Russische Orthodoxe Kirche. Die Existenz von Untergrundgemeinden und die illegale Religionsausübung waren ein wichtiger Faktor im „Tauschsystem“ von Kirchenleitung und Machtorganen. Durch die Existenz der Untergrundgemeinden konnten wenn schon keine neuen Gemeinden registriert, so doch zumindest Schließungen vorhandener Gemeinden verhindert werden; durch die Existenz von Untergrundverlagen und des religiösen Samizdat konnten Bücher herausgegeben oder die Auflagen von religiöser Literatur gesteigert werden. Die drohende Aktivierung der unierten Geistlichkeit im Untergrund wurde von kirchlichen Würdenträgern als Argument gegen Kirchenschließungen eingesetzt. So argumentierte der Metropolit von L’viv Nikolaj (Jurik) in einer Rede gegen die Schließung der Kirche in Bujsk (Gebiet L’viv) damit, dass „die Schließung der Kirche im Stadtzentrum zum Einsetzen illegaler Religionsausübung der Unierten in den Häusern der Gläubigen führen könnte“.(32)
„Die Kader entscheiden alles“
Außer den Organisationsstrukturen kontrollierten die Staatsorgane auch das Personal und die Ausbildung der zukünftigen „Religionsdiener“. In den 1940er Jahren wurde die Errichtung von zwei Geistlichen Akademien, acht Seminaren und theologischen Kursen angeordnet.(33) Zu Beginn der 1960er Jahre wurden die meisten theologischen Bildungsstätten geschlossen, erhalten blieben lediglich die Moskauer und die Leningrader Akademie und die Seminare in Zagorsk (heute wieder: Sergiev Posad), Leningrad und Odessa. Die Politik gegenüber den theologischen Bildungsstätten schwankte zwischen der Beschränkung der Tätigkeit als „Brutstätten des Obskurantismus“, um die Zahl der Geistlichen zu senken, und dem Versuch, auf die Entwicklung des kirchlichen Personals Einfluss zu nehmen. Mitte der 1970er Jahre kam der Rat für Religionsangelegenheiten endgültig zu der Erkenntnis, dass angesichts der unkontrollierten Priesterweihe in der Provinz die kontrollierte Ausbildung von kirchlichem Personal das „kleinere Übel“ war. Daher wurde die Zahl der Neuaufnahmen in die theologischen Bildungseinrichtungen allmählich angehoben. Die Behörden bestanden sogar auf einem offiziellen Abschluss für die Priesteranwärter, da die "Lösung der Kaderfrage mit Hilfe der theologischen Bildungsstätten das Eindringen schädlicher Elemente in den Klerus minimiert."(34)
Mit Beginn der 1940er Jahre kontrollierten die Mitarbeiter des Rates für Religionsangelegenheiten die Lehrerschaft, die Lehrpläne der Bildungseinrichtungen, begutachteten die Vorlesungen, setzten die Abschaffung einzelner Fächer wie Psychologie und Pädagogik durch und führten im Gegenzug andere ein (Geschichte der Sowjetunion, Geschichte der KPdSU, Verfassungskunde, Religionsgesetzgebung). In allen theologischen Bildungsstätten wurde an der „Erziehung der Studierenden zu politischer Loyalität und Staatsbürgerlichkeit“ gearbeitet. Die patriotische Erziehung der Studierenden war obligatorisch, zusammen mit den Leitern der Bildungseinrichtungen wurde von den Religionsbeauftragten ein Plan zur kulturell-patriotischen Arbeit in den Seminaren erstellt.(35) Obwohl die Tätigkeit der Bildungseinrichtungen scheinbar so gründlich kontrolliert wurde, äußerte der Rat für Religionsangelegenheiten immer wieder seine Unzufriedenheit über den Zustand an den theologischen Bildungseinrichtungen und kritisierte die Bischöfe für die fehlende Kontrolle der Schulabgänger. Im Westen erlangte der Bericht des Rates an das ZK der KPdSU im Jahr 1976 unter dem Titel „Das kirchliche Personal und die rechtlichen Mittel zur Einschränkung ihrer Tätigkeit“ große Bekanntheit.
Die Dokumente des Rates für Religionsangelegenheiten zeigen, dass die staatlichen Institutionen eine starke Kontrolle über die Schulabgänger ausübten. Die Hauptanstrengungen der örtlichen Behörden waren weiterhin darauf gerichtet, Bewerbungen von jungen Männern an Seminaren zu verhindern. Die Listen aller Bewerber für theologische Bildungsstätten wurden vom Rat registriert. Eine notwendige Bedingung für die Aufnahme eines Schulabgängers an eine solche Einrichtung war die Empfehlung des verantwortlichen Mitarbeiters im Rat für Religionsangelegenheiten am Wohnort des Bewerbers, die in jedem Fall auch die Meinung des KGB enthielt.(36) Im Bericht des Rates über die Immatrikulationsergebnisse am Geistlichen Seminar Moskau im Jahr 1982 hieß es, es seien 121 Personen zum Geistlichen Seminar Moskau zugelassen worden, 165 seien abgelehnt worden.
"Achtzig von ihnen wurden aufgrund unserer Empfehlung abgelehnt, die sich auf kompromittierendes Material stützt, das uns von den Ratsbeauftragten in den einzelnen Republiken, Regionen und Gebieten auf unsere und die Anfragen der Staatssicherheitsorgane hin geliefert wurde."(37)
Wie kam nun die negative Einschätzung durch die Staatsorgane zustande?
"Unter den Abgelehnten befinden sich Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen, Fanatiker, Dissidenten, Personen mit antisowjetischer Gesinnung, wegen Diebstahls von sozialistischem Eigentum und rowdyhaften Auftretens Vorbestrafte, Personen, deren Eltern und nahe Angehörige während der Okkupation der Ukraine mit der Organisation der Ukrainischen Nationalisten (OUN) in Verbindung gestanden hatten, faschistische Helfershelfer waren usw."(38)
Scharf kritisiert wurden Bewerber, die Komsomol-Mitglied waren oder eine Hochschulausbildung abgeschlossen hatten. Sie wurden viel seltener zugelassen als die „Zapadency“, die westukrainischen Abweichler.
In Richtlinien wurde die Beteiligung staatlicher Institutionen bei der Verleihung kirchlicher Funktionen festgeschrieben. Die religiöse Tätigkeit wurde als professionelle Beschäftigung aufgefasst, die eine von einer registrierten Religionsgemeinschaft eingestellte Person zur Befriedigung der „religiösen Bedürfnisse“ von Gläubigen nach dem Erhalt einer Erlaubnis von der zuständigen staatlichen Instanz ausüben konnte. Diese Registrierung der „Religionsdiener“ war ein mächtiges Einflussinstrument des Staates im religiösen Bereich. Die Androhung der Entziehung der Registrierkarte war das stärkste Druck- und Manipulationsmittel gegenüber der orthodoxen Geistlichkeit.(39) Der Höhepunkt der Entziehung von Registrierungen in den orthodoxen Kirchen lag zu Beginn der 1960er Jahre, in der Westukraine setzte sich diese Praxis bis in die 1980er Jahre fort.
Die Kirchenleitung war gezwungen, sowohl Aufnahmen als auch Versetzungen von Geistlichen in andere Gemeinden mit Staatsvertretern abzustimmen, da ihre Akte im anderen Fall ihre Gültigkeit verloren. So finden sich in den lokalen Archiven des Beauftragten des Rates für Religionsangelegenheiten wie etwa im Gebiet Archangel’sk regelmäßige Gesuche des Erzbischofs: "dass es durchaus möglich und für die Arbeit sinnvoll ist, in der Eparchie A. folgende Versetzungen vorzunehmen, wofür ich Ihre wohlwollende Zustimmung erbitte."(41)
Als außergewöhnliches Ereignis meldet der Beauftragte für das Gebiet Žitomir an den Rat für Religionsangelegenheiten, dass: "Bischof Ioann (Bondarčuk) am 14. Dezember 1981 einem Abgänger des Geistlichen Seminars Odessa eine Gemeinde zugewiesen hat, ohne den Beauftragten oder seine Mitarbeiter vorher davon in Kenntnis zu setzen."
Während die Ernennung der einfachen „Religionsdiener“ mit den örtlichen Staatsorganen abgestimmt wurde, erfolgte die Ernennung der höheren Geistlichkeit mit offizieller Zustimmung des Rates für Religionsangelegenheiten, der die Registrierungen für die Kirchenführung erteilte und damit über den Aufstieg entschied. So merkte der stellvertretende Vorsitzende des Rates, V. Furov, in einem mehrfach veröffentlichten Bericht für das ZK der KPdSU 1977 an,
"weder eine Bischofsweihe noch eine Versetzung erfolgt ohne gründliche Kontrolle der Kandidaten durch die verantwortlichen Mitarbeiter des Rates in enger Zusammenarbeit mit den Beauftragten, den lokalen Behörden und den anderen beteiligten Organisationen."(42)
In einem Interview sagte der Metropolit Mefodij (Nemcov) 2002:
"Als es um meine Weihe zum Bischof ging, telefonierte Patriarch Pimen in meiner Anwesenheit mit dem Rat für Religionsangelegenheiten beim Ministerrat der UdSSR [. . .] Natürlich war sowohl die staatliche Kontrolle als auch die Aussonderung von Kandidaten eine unleugbare Tatsache."(43)
Seit den 1960er Jahre richteten sich die Anstrengungen der Behörden auf die Zusammenstellung sowohl der „Zwanzigerkreise“ (dvacatka) als auch der „Exekutivorgane“ der Gemeinden. Gefördert wurde das durch ein Gesetz, das den lokalen Behörden das Recht auf Entfernung unerwünschter Personen einräumte. Es wurde eine Regelung eingeführt, wonach der Beauftragte die Mitglieder eines gemeindlichen Exekutivorgans nicht ohne die Zustimmung der örtlichen Behörden registrieren durfte.(44) Die Beauftragten sollten solche Zwanzigerkreise zusammenstellen, denen Personen angehörten, „die keine Fanatiker waren und auf die Empfehlungen der lokalen sowjetischen Behörden eingingen“.(45) V. Kuroedov forderte von den Beauftragten, die Exekutivorgane der Gemeinden mit loyalen und einsichtigen Bürgern zu besetzen, worin er eine Erfolgsvoraussetzung für die Arbeit mit den Kirchengemeinden sah.(46)
Der Einfluss auf die Zahl von orthodoxen Gemeinden
Die Ausstellung einer staatlichen Registrierung(47) für Religionsgemeinschaften als Erlaubnis der Religionsausübung für die Gläubigen sowie der Beschluss zur Übertragung sakraler Gebäude zur Nutzung an die Gläubigen als gesetzgeberische Norm gaben den staatlichen Institutionen exklusive Möglichkeiten, „auf die Gemeindedichte Einfluss zu nehmen“. Die Registrierung der Religionsgemeinschaften verfolgte zwei grundsätzliche Ziele:
"die Bevölkerung in ihrer religiösen Aktivität einzuschränken und die Aktivität der Mitglieder in registrierten Gemeinden zu kontrollieren, zu regulieren und zu lenken, weil sie vor dem Staat nicht nur für die Unversehrtheit des Eigentums, sondern auch für das fortgesetzte Funktionieren ihrer Organisation Verantwortung tragen."(48)
Das erste Motiv, die Einschränkung und Verringerung der religiösen Aktivität der Bevölkerung, fand seinen stärksten Ausdruck in der Entziehung von Registrierungen für Gemeinden, in der Schließung und „Übernahme“ sakraler Gebäude und in der Ablehnung von Gemeinderegistrierungen. So wurde in den 1960er bis 1980er Jahren mit allen orthodoxen Gemeinden in der Sowjetunion verfahren. Auf diese Weise wurde 1975 in der Ukraine 653 Gemeinden und 1976 481 Gemeinden die Registrierung entzogen.(49)
Kontrolle der wirtschaftlichen, finanziellen und verlegerischen Tätigkeit
Auch in ihrer wirtschaftlichen, finanziellen und verlegerischen Tätigkeit waren die Gemeinden gezwungen, eng mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Mit der Verstaatlichung des beweglichen und unbeweglichen Kircheneigentums behielt sich der Staat das Recht vor, den Gläubigen sakrale Gebäude und Gottesdienstinventar zur Nutzung zu übergeben (oder auch zu entziehen). Der gesamte „sakrale“ Besitz blieb Eigentum des Staates. Der Staat hatte das Recht, durch entsprechende Kontrollinstitutionen die gesamte finanzielle Tätigkeit der Gemeinden zu kontrollieren und den Löwenanteil der Einkünfte für verschiedene Fonds („Friedensfonds“, „Kinderschutzfonds“) einzubehalten. Dem Staat gelang es dennoch nicht, die Finanzströme der kirchlichen Institutionen effektiv zu kontrollieren. Auf einer landesweiten Versammlung der Religionsbeauftragten forderte der Vorsitzende des Rates für Religionsangelegenheiten der UdSSR, V. Kuroedov, die Anwesenden auf zu überlegen,
"was zu tun sei, damit die Kirche sich nicht bereichert und ihre materielle Situation verbessert. Die Erziehungsarbeit mit der Bevölkerung muss verstärkt werden. Die Menschen müssen aufhören, die Kirchen wieder aufzubauen. In einigen Städten werden Kirchen verschönert, Prachtgottesdienste abgehalten und aufwändige bischöfliche Visitationsreisen veranstaltet. Für wohltätige Zwecke und die Bezahlung von Gemeindeleitungen wird viel Geld ausgegeben. All das aktiviert das kirchliche Leben und verstärkt den Einfluss der Kirche auf die Bevölkerung, wogegen unbedingt vorgegangen werden muss."(50)
Die Abhängigkeit der Gemeinden von den Staatsorganen zeigte sich in ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit: Eine Genehmigung für die Sanierung oder den Umbau eines Kirchengebäudes, für welche die Zuteilung von Baumaterialien aus zentralen staatlichen Beständen erforderlich war, konnte man nur mit der Zustimmung mehrerer staatlicher Instanzen erhalten. Es war die Einbindung der kirchlichen Strukturen in das Wirtschafts- und Finanzsystem der sozialistischen Sowjetwirtschaft, das die schlimmsten Tendenzen im kirchlich-religiösen Leben verfestigte: „Das sowjetische Wirtschaftssystem brachte unweigerlich kriminelle Handlungen und Korruption hervor“, stellen R.G. Pichoja und A.K. Sokolov fest.(51) Um von den lokalen Behörden die Zustimmung zur Zuteilung verschiedener Baumaterialien oder für einen Neubau zu erhalten, musste man informelle Beziehungen eingehen. Das sowjetische Wirtschaftssystem veranlasste seine Subjekte dabei automatisch, die sozialistische Gesetzgebung zu übertreten: „Praktisch von jedem Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Parteifunktionär gab es Daten, die für die Eröffnung eines Strafverfahrens ausgereicht hätten.“ So waren einerseits alle kirchlichen Mitarbeiter, denen wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeiten der verschiedensten Art oblagen, immer angreifbar – man konnte sie wegen ihrer Rechtsverletzungen immer zur Verantwortung ziehen –, andererseits waren sie mit der lokalen Nomenklatura „verwoben“, die materielle Zuwendungen erteilte. Die Kirche hatte ihren festen Platz in der Schattenökonomie, weswegen sie später schnell mit dem System der ökonomischen Beziehungen verschmelzen konnte, das in der späten Perestrojka-Zeit begann.
Diese Sachlage war für die lokalen Funktionäre, denen die Religionsangelegenheiten oblagen, von Vorteil. Schwierigkeiten mit den Beauftragten des Rates für Religionsangelegenheiten oder mitunter auch mit den Staatssicherheitsorganen regelte die orthodoxe Geistlichkeit durch die Übergabe einer Kiste Kognak, eines Briefumschlags oder begehrter Konsumgüter. Dank des Verfahrens gegen den KGB-Major A. Chvostikov (Rostov am Don, 1984) kann man sich vom Ausmaß der „Kontrolle“ über die Geldströme der ROK durch die KGB-Organe eine gewisse Vorstellung machen.(52) In dem Strafverfahren hieß es:
"Chvostikov, der von September 1972 bis Januar 1984 in der Spionageabwehr im Bereich der Russischen Orthodoxen Kirche tätig war, hat mehrfach als Erpressung von Geistlichen und Kirchenvertretern der Eparchie Rostov Bestechungsgelder für die Ausführung verschiedenster Handlungen im Interesse der Geldgeber erhalten. Für den genannten Zeitraum erhielt Chvostikov Bestechungsgelder in einer Gesamthöhe von 142 000 Rubel."(53)
Eingriffe in den Gottesdienst
Die Staatsorgane reglementierten unmittelbar die Ausübung des Gottesdienstes und ritueller Handlungen. Das äußerte sich in der Festlegung von Zeit und Dauer des Gottesdienstes – in den Dörfern mussten die Gottesdienste bis 8.00 Uhr beendet sein –, in der Beschränkung oder im Verbot des Glockenläutens sowie in Eingriffen in die Tauf-, Trau- und Aussegnungszeremonie (Vorlage einer Bescheinigung und der Passangaben beider Eltern des Täuflings, Festlegung der Taufzeit). In einigen Eparchien wurde eine Verfügung der Eparchialbischöfe erwirkt, welche die Haustaufe von Kindern untersagte. Schließlich gab es eine Zensur der Hirtenbriefe der Bischöfe und eine ausgeklügelte Kontrolle der Predigtätigkeit der Geistlichen.
FAZIT
Bis hierher wurde das Kontroll- und Reglementierungssystem des sowjetischen Staates gegenüber der ROK dargestellt, unbeachtet blieben bislang die Diskriminierungen und Repressionen des Staates gegenüber dem Klerus und den Gläubigen, die die gesamte Nachkriegszeit durchzogen.(54) Doch die staatlichen Eingriffe zeigten nicht immer Wirkung, die Geistlichkeit und die Gläubigen entwickelten Methoden, um die Beschränkungen zu unterlaufen. Außerdem wird in Russland bekanntlich die Härte des Gesetzes durch seine inkonsequente Anwendung kompensiert. Die meisten Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten kritisieren die mangelnde Umsetzung des „Gesetzes über die Religionsausübung“ durch Staatsorgane und Gemeindevertreter. Bestimmte taktische Ziele erreichte der Staat allerdings: Die orthodoxe Kirche wurde nicht zu einer oppositionellen Kraft im Land, das „polnische Szenario“ wiederholte sich in der Sowjetunion nicht, der orthodoxe Klerus handelte „im Geiste von Staatlichkeit und Patriotismus“.
Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Ordnung hätte man in den kirchlichen Strukturen eine Diskussion über die von staatlicher Seite eingesetzten Mechanismen zur Zerstörung der Kirche sowohl von außen als auch von innen und die Bewahrung der Kirche vor dieser Art Zerstörung erwartet. Die Frage, wo die Grenze zwischen Kirche und Staat verläuft, was die innere „Autonomie“ der Kirche bedeutet, wird in der Gesellschaft jedoch nicht gestellt. Das moderne orthodoxe Bewusstsein sieht in der „Trennung von Kirche und Staat“ ausschließlich eine feindliche Haltung sich selbst gegenüber.
Ohne die Analyse der „patriotischen Gefühle“, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der ROK mit dem sowjetischen Staat und seinem Nachfolger bilden, lässt sich der Charakter ihrer Beziehungen nicht verstehen. Die ROK hatte weder eine traditionelle theologische Fundierung für die autonome Existenz einer Kirche im Staat noch die historische Erfahrung der Unabhängigkeit. Es gab hingegen eine reiche Erfahrung der engen Verflechtung, der Angst vor Verfolgung und echter Loyalität gegenüber dem Staat, die sich aus der russischen kirchenrechtlichen Tradition speiste. Seit dem „Vermächtnis“ des Patriarchen Tichon und der Erklärung des Metropoliten Sergej(55), also seit Mitte der 1920er Jahre, bemühte sich die orthodoxe Kirche nach Kräften, dem sozialistischen Staat gegenüber Loyalität zu bekunden, sich in das System „Kirche im Sozialismus“ einzufügen. Ihre Vertreter wollten den Aufbau der kommunistischen Gesellschaft in der Sowjetunion aufrichtig unterstützen. Die deutlich bezeugte Loyalität gegenüber der Macht und der in den Dienst des Staates gestellte Patriotismus waren die Faktoren, auf denen das Wechselspiel zwischen Staat und Kirche fußte. Die Zusammenarbeit mit den sowjetischen Staatsorganen war für jeden sowjetischen Staatsbürger eine alltägliche und notwendige Sache. So sagte Metropolit Mefodij:
"Ich versuchte das einzuhalten, was Kirche und Staat von mir forderten, und das war die einzige Bedingung, unter der die Kirche in der Zeit überhaupt existieren konnte […] Ich hätte mich geschämt, wenn man mich der Zusammenarbeit mit dem CIA oder anderen Organisationen verdächtigt hätte, die gegen den Staat arbeiteten, in dem wir zur Welt gekommen waren und lebten, in dem das Volk uns nährte und unterhielt. Das hätte von Undankbarkeit gegenüber dem Volk gezeugt."(56)
Die Zusammenarbeit mit dem KGB war eine von vielen Aktivitäten zugunsten des sowjetischen Staates, dessen Patrioten die geistlichen Würdenträger waren. „In den bloßen Kontakten zum KGB sehe ich nichts Verwerfliches: Der KGB war ein Staatsorgan, und wir waren Bürger des Staates“, sagte in einem Interview 2002 ein äußerst „liberaler“ Würdenträger der ROK, Metropolit Chrizostom (Martiškin). Wie sich die Zusammenarbeit gestaltete, war die Sache des Einzelnen: „Ich selbst hatte Kontakte zum KGB, habe aber niemanden verpfiffen. Ohne die Kontakte ging es nicht, so war das System. Und ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten geistlichen Würdenträger ebenfalls gezwungen waren, Kontakte zum KGB zu unterhalten. Es geht lediglich darum, welcher Art diese Kontakte waren“.(57) Ähnlich äußert sich auch Metropolit Mefodij (Nemcov):
"Wir wussten sehr wohl, dass alles im Land staatlicher Kontrolle unterworfen ist. Ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates für Religionsangelegenheiten war KGB-Vertreter, ein Oberst, und wir kannten ihn. Und wir wussten auch, dass es im System des KGB eine „Kirchenabteilung“ gab [. . .] Die Arbeit der Abteilung für auswärtige kirchliche Beziehungen war mit Tätigkeit im Ausland und Kontakt zu Ausländern verknüpft. Das wurde natürlich alles kontrolliert. Viele Fragen wurden selbstverständlich abgestimmt."(58)
Das Ausmaß des staatlichen Einflusses auf das innerkirchliche Leben und die zulässigen Grenzen dieses Einflusses ging auf die Ebene der persönlichen Verantwortung über. So schildert der damalige stellvertretende Leiter der kirchlichen Auslandsabteilung, Priester V. Čaplin:
"Einige Geistliche lieferten wirklich Informationen über ihre Amtsbrüder, manche aus Bosheit, andere, um Konkurrenten zu beseitigen, dritte, um eigene Rechnungen zu begleichen. Das ist, im Gegensatz zum natürlichen Kontakt, den die Kirche mit jeder staatlichen Macht unterhalten muss, wirklich Sünde. Aber diese Sünde ist kein Phänomen der Sowjetzeit: Es gab sie zu Zarenzeiten und es gibt sie heute (sowohl in Russland als auch im Westen), und es wird sie vermutlich immer geben. So lange, wie Machthaber Denunziationen Gehör schenken."(59)
Die in der modernen russischen Tradition existierende ausschließliche Vorstellung von einem Modell der Symphonia weltlicher und kirchlicher Macht, die auch in die „Sozialkonzeption der ROK“ Eingang gefunden hat, verhindert eine ernsthafte kirchliche Diskussion. Den Höhepunkt dieser Symphonia finden wir in den Werken des verstorbenen Petersburger Metropoliten Ioann (Snyčev), der unter den orthodoxen russischen Lesern große Popularität genießt: "Das Wort Gottes sollte die Basis für das menschliche Zusammenleben bilden, damit es herrschaftliche Züge annimmt [. . .] Die Kirche war immer der Quell herrschaftlichen Geistes."(60)
Dieses unter Bedingungen eines weltlichen Staates nicht anwendbare Modell, das im kirchlichen Bewusstsein fest verankert ist, blendet sowohl die Suche nach rechtlichen Modellen in den Diskussionen des Landeskonzils von 1917–1918 als auch die Erfahrung orthodoxer Kirchen in demokratischen Ländern im 20. Jahrhundert aus und rückt nicht die Verteidigung der für ein normales Kirchenleben(61) erforderlichen innerkirchlichen Freiheit und Selbständigkeit in den Mittelpunkt, sondern strebt eine Allianz mit den Machtstrukturen unabhängig vom politischen Regime an.
Aus dem Russischen von Claudia Dathe, Leipzig
(1) Gleb Jakunin: Podlinnyj lik Moskovskoj Patriachii. Moskva 1995. – V. Polosin: Večnyj rab ČK, in: Izvestija, 22.1.1992. – Kamo grjadeš, Svjataja Cerkov’? In: Ogonek, 18–19/1992. –Aleksandr Nežnyj: Komissar D’javola. Moskva 1993.
(2) „Abbat“ vychodit na svjaz’, in: Argumenty i fakty, 1/1992. Dazu auch Nežnyj, Komissar [Fn. 1]. Ein Teil der Kopien der Dokumente, die der Kommission vorlagen, befindet sich in der Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(3) Častnoe opredelenie Komissii Prezidiuma Verchovnogo Soveta Rossjskioj Federacii po rassledovaniju pričin i obstojatel’stv GKČP. Predsedatel’ Komissii. narodnyj deputat L. Ponomarev.
(4) M.V. Škvarovskij: RCP pri Staline i Chruščeve (gosudarstvenno-cerkovnye otnošenija v SSSR v 1939–1964gg.). Moskva 1999. – O.J Vasil’eva: Russkaja Pravoslavnaja cerkov’ v politike Sovetskogo Gosudarstva v 1943–1948gg. Moskva 2001. – T.A. Čumačenko: Gosudarstvo, pravoslavnaja cerkov’, verujuščie: 1941–1961. Moskva 1999. – V. Vojnalovyč: Partijno-deržavna polityka ščodo relihiji ta relihijnych instytuciji v Ukrajini 1940–60-ch rokiv: polityčnyj dyskurs. Kyjiv 2005. – M.I. Odincov: Russkaja pravoslavnaja cerkov’ v XX. veke: istorija vzaimootnošenij s gosudarstvom i obščestvom. Moskva 2002.
(5) V. Paščenko: Pravoslav’ja v novitnij istoriji Ukraijiny. Poltava 2001. – V.V. Paščenko: Pravo-slavna cerkva v totalitarnij deržavi. Ukrajina 1940 – počatok 1990-ch rokiv. Poltava 2005. – J. Geras’kin: RPC, verujuščie, vlast’ (konec 30-ch – 70-e gg. XX. v.). Rjazan’ 2007. – Priester Alexij Fedotov: Russkaja Pravoslavnaja cerkov’ v 1943–2000 gg: vnutricerkovnaja žisn’, vzaimootnoštnija s gosudarstvom i obščestvom. Ivanovo 2005. – O.B. Molodov: Sovetskoe gosudarstvo i Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ na Evropejskom severe Rossii v 1960–80gg. Vologda 2007. – Priester F. Moroz: Ivano-Frankivs’ka eparchija u 1957–1988rr., in: Biblioteka Chramu Žyvonosnoho Džerela . E. Židkova. Antireligioznaja kampanija vremen „ottepeli“ v Kujbyševskoj oblasti, .
(6) Vasil’eva, Russkaja Pravoslavnaja Cerkov [Fn. 4]. – O.J. Vasil’eva: Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ i vtoroj Vatikanskij Sobor. Moskva 2004.
(7) M.I. Odincov: Russkie patriarchi XX veka (Sud’by Otečestva i Cerkvi na stranicach archivnych dokumentov). Moskva 1999. – N.N. Donenko (Hg.): „Sekretno“: Archiepiskop Krymskij Luka (Vojno-Jaseneckij) pod nazorom partijno-sovetskich organov: Novye dokumenty k biografii svjatitelja. Simferopol’ 2004. – B.F. Kolymagin: Krymskaja ėkumena. Religioznaja žizn’ poslevoennogo Kryma. Sankt Peterburg 2004. – Archimandrit Avgustin (Nikitin): Cerkov’ plenennaja. Mitropolit Nikodim (1929–1978) i ego epocha (v vospominanijach sovremennikov). Sankt Peterburg 2008. – O.J. Vasil’eva: Čuvstvuju sebja nervnym ot obščego lada cerkovnych del . . .“. Gosudarstvenno-cerkovnaja politika SSSR v konce 1950-ch – načale 60-ch godov, in: Al’fa i Omega, 2/2003, S. 233–246. – M.I. Odincov: Pimen (Izvekov) – poslednij sovetskij patriarch, in: Otečestvennye archivy, 1/1995, S. 27–66. – T.A. Čumačenko: „Porazila vsech nas, kak gromom, otstavka mitropolita Nikolaja“: Krach odoj cerkovnoj kar’ery. 1960 g, in: Istoričeckij archiv, 1/2008, S. 47–68.
(8) I.I. Maslova: Sovetskoe gosudarstvo i Russkaja pravoslavnaja cerkov’: politika sderživanija (1964–1984gg.). Moskva 2005. – I.I. Maslova: Veroispovednaja politika v SSSR: povorot kursa (1985–1991gg.). Moskva 2005.
(9)O.J. Vasil’eva (Hg.): Russkaja pravoslavnaja cerkov’. XX vek. Gl. redaktor i rukovoditel’ proekta archim. Tichon (Ševkunov). Moskva 2008.
(10)Zur Lage in Russlands Archiven: Markus Wehner: Gescheiterte Revolution. In Russlands Archiven gehen die Uhren rückwärts, in: OSTEUROPA, 5/2009, S. 45–58.
(11) Eine gewisse Ausnahme bildet die Untersuchung von John Anderson: Religion, State and Politics in the Soviet Union and Successor States. Cambridge 1994.
(12) Erzbischof Luka (Vojno-Jaseneckij): „Ja poljubil stradanie . . .“ Avtobiografija. Moskva 1998. – Erzbischof von Brüssel und Belgien Vasilij (Krivošein): Pomestnyj sobor Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi v Troice-Sergievoj Lavre i Izbranie Patriarcha Pimena (maj-ijun’ 1971 goda). Moskva 2003. –G. Ėdel’štejn: Zapiski sel’skogo svjaščennika. Moskva 2005.
(13) „Mit einem Erlass des Sekretariats des ZK vom 15. Dezember 1950 werden die Funktionen des Vorsitzenden des Rates für die Angelegenheiten der Orthodoxen Kirche, sein Stellvertreter, sein Assistent sowie drei weitere Mitglieder des Rates in die Nomenklatura des ZK aufgenommen. Die Ernennung und Absetzung erfolgte ausschließlich auf Beschluss des ZK der Partei.“ T.A. Čumačenko: Gosudarstvo, pravoslavnaja cerkov’, verujuščie. 1941–1961gg. Moskva 1999, S. 124.
(14) Anderson, Religion, State [Fn. 11].
(15) I.I. Maslova: Ėvolucija veroispovednoj politiki sovetskogo gosudarstva i dejatel’nosti RPC (1953–1991). Habilitationsschrift. Moskva 2005, S. 22.
(16) Vilen Ljulečnik. Cerkov’ i KGB (Obzor dokumentov i materialov). 9.4.2008. .
(17) Nežnyj, Komissar [Fn. 1], S. 187f.
(18) Vladimir Kuroedov: Religija i cerkov’ v sovetskom gosudarstve. Moskva 1981, S. 222.
(19) Zur gegen den Vatikan gerichteten Tätigkeit des KGB äußert sich I.I. Maslova ausführlich in ihren Untersuchungen „Vatikanskoe napravlenie: iz istorii sekretnych operacii KGB“, in: Religija i pravo, 2/2005, – I.I. Maslova: Russkaja pravoslavnaja cerkov’ i KGB (1960–1980-e gody), in: Voprosy istorii, 12/2005, S. 86–96.
(20) Nežnyj, Komissar [Fn. 1], S. 210, mit einem Verweis auf das Archiv des ZK der KPdSU (Aufbewahrungszentrum für zeitgeschichtliche Dokumentation, Bestand 5, Verzeichnis 75, Akte 270, Blatt 11), KGB vom 25. März 1974, Nr. 788-A im ZK der KPdSU (gesperrt).
(21) Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten vom 20. November 1987, der sich auf das Dokument Nr. St-158/52gs bezieht, in: Kopien der Materialien, vorgelegt beim Verfassungsgericht in der „Strafsache KPdSU“. Ordner 10, Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(22) Dmitrij Tichonov: Sekretnye dokumenty Soveta po delam religii o formach „otdelenija Cerkvi ot gosudarstva“ v sovetskij period, in: .
(23) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine: Bestand 4648, Verzeichnis 7, Akte 137, Blätter 56–57.
(24) Schreiben des Rates für Religionsangelegenheiten vom 20. November 1987, Nr. 3105702-25, auf der Mitteilung oben Zustimmungsvermerke, in: Kopien der Materialien, vorgelegt beim Verfassungsgericht in der „Strafsache KPdSU“, Ordner 10, Bibliothek des Andrej-Sarachov-Museums und -Zentrums.
(25)J.A. Rozenbaum: Sovetskoe gosudarstvo i cerkov’. Moskva 1985, S. 92.
(26) Gosudarstvennyj archiv Rossijskoj Federacii (GARF), Fond 6991, op. 6, d. 1322, l. 1–4.
(27) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2530, l. 9–10.
(28) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2494, l. 64.
(29) Das Verwaltungsstatut der Russischen Orthodoxen Kirche von 1945 wurde vom Ministerrat der UdSSR bestätigt.
(30) A. Beglov: V poiskach „bezgrešnych katakomb“. Cerkovnoe podpol’e v SSSR. Moskva 2008.
(31) A.O. Goranskij, S.V. Mandrik: Podgotovka i osuščestvlenie reformy prichodskogo upravlenija 1961g. v Belorusii, in: Vestnik cerkovnoj istorii, 3/2008, S. 3.
(32) Paščenko, Pravoslav’ja v novitnij istorii Ukrajini. [Fn. 5], S. 239.
(33) A.M. Kataev: Duchovnye školy Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi v 1943–1949gg., in: Vestnik cerkovnoj istorii, 1/2006, S. 176–190.
(34) GARF, Fond R-6991, op. 6, d. 2458, l. 92.
(35) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 1721, l. 13.
(36) Bei einer Befürwortung schrieb der Beauftragte: „Von den Nachbarn liegen keine kompromittierenden Angaben vor“ oder „Die Nachbarn erheben keine Einwände“.
(37) GARF, Fond 6991, Verzeichnis 6, Akte 2459, Blatt 43.
(38) GARF, Bestand 6991, Verzeichnis 6, Akte 2459, Blatt 52.
(39) Vgl. die Erinnerungen des Priesters Georgij Ėdel’štejn: Zapiski sel’skogo svjaščennika. Moskva 2005.
(40) O.B. Molodov: Sovetskoe gosudarstvo i russkaja pravoslavnaja cerkov’ na Evropejskom Severe v 1960–1980-e gg. (dejatel’nost’ upolnomočennych, prichodskoe duchovenstvo). Dissertation, Archangel’sk 2006, S. 92, mit Verweis auf das Staatsarchiv des Gebietes Archangel’sk, Bestand 5620, Verzeichnis 3, Akten 146, 165.
(41) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine, Bestand 4648, Verzeichnis 7, Akte 221, Blatt 26.
(42) G. Štrikker (Hg.): RPC v sovetskoe vremja (1917–1991). Materialy i dokumenty po istorii otnošenij meždu gosudarstvom i cerkov’ju. Moskva 1995, t. 2, S. 123.
(43) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom. Metropolit Mefodij (Nemcov) von Voronež und Lipeck im Gespräch mit Mark Smirnov, .
(44) A.O. Goranskij, S.V. Mandrik: Podgotovka i osuščestvlenie reformy prichodskogo upravlenija 1961g. v Belorusii, in: Vestnik cerkovnoj istorii, 3/2008, S. 132, mit Verweis auf Nationalarchiv der Republik Belarus’, Fond. 951, op. 4, d. 30, l. 16, d. 32, l. 131.
(45) Zentrales Staatsarchiv der Höheren Staatsorgane der Ukraine, Fond 4648, op. 5, d. 338, l 2.
(46) Zentrales Staatsarchiv der Bürgervereinigungen der Ukraine, Fond 1, op. 25, d. 663, l. 3–13, 19.
(47) N.A. Beljakova: Vlast’ i religioznye ob”edinenija v „pozdnem“ SSSR: problema registracii, in: Otečestvennaja istorija, 4/2008, S. 124–130.
(48) Rozenbaum, Sovetskoe gosudarstvo [Fn. 25], S. 110.
(49) GARF, Fond 6991, op. 6, d. 2208, l. 146.
(50) Zentrales Staatsarchiv der Bürgervereinigungen der Ukraine, Fond 1, op 25, d. 872, l. 37–43, 64–67 (1973).
(51) P.G. Pichoja, A.K. Sokolov: Istorija sovremennoj Rossii. Krizis kommunističeckoj vlasti v SSSR i roždenie novoj Rossii. Konec 1970-ch-1991gg. Rossijskaja političeskaja ėnciklopedija 2008, S. 139.
(52) Nežnyj, Komissar [Fn.1], S. 186–187.
(53) Evgenja Al’bac: Mina zamedlennogo dejstvija. Moskva 1992, S. 43–44.
(54) Der westliche Leser konnte sich dank regelmäßiger Veröffentlichungen in Glaube in der 2. Welt oder Religion in Communist Lands ein Bild von den Repressionen gegenüber Gläubigen machen.
(55) In der Vermächtnis und der Deklaration bestimmen der Patriarch und der Metropolit die Haltung der Kirche zum Staat. Die Authentizität des Vermächtnisses ist allerdings umstritten.
(56) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom [Fn. 43].
(57) Soveršenno sekretno, Juli 2003.
(58) U menja i v mysljach ne bylo stat’ Ierarchom [Fn. 43].
(59) V. Čaplin: Cerkov’ i KGB, in: Pravoslavnaja Moskva, Juli 2006. – Alle Laien, die zu Sowjetzeiten der Kirche angehörten und spitzelten, seien nach dem Regimewechsel aus der Kirche ausgetreten, teilt das Moskauer Patriarchat mit, 7.8.2006, .
(60) Pastyr’ dobryj. Trudy mitropolita Ioanna (Snyčeva). Deržavnoe stroitel’stvo, in: .
(61) A.S. Pavlov: Kurs cerkovnogo prava. Sankt Peterburg 2002, S. 347.
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